Pressemitteilungen
17.04.2015

bne zum Netznutzungsvertrag Strom: „Gutes Signal für den Wettbewerb“

Vor allem für bundesweit tätige Vertriebe, die bisher mit einem Wust aus 900 Verträgen der Stromverteilnetzbetreiber arbeiten mussten, bringt der ab dem 1. Januar 2016 geltende neue Standardvertrag für den Netzzugang enorme Vorteile. „Die mühevollen Verhandlungen mit den unzähligen Verteilnetzen und -netzchen, die zudem häufig ihre Verträge geändert haben, gehören nun der Vergangenheit an. Die Unternehmen sparen Zeit und Geld, welche sie in neue energiewirtschaftliche Angebote für die Verbraucher investieren können“, betont Busch.
 
Der bne hat die Arbeit der Bundesnetzagentur für die Standardisierung des Netznutzungsvertrages in den vergangenen zwei Jahren eng begleitet. „Die Bundesnetzagentur hat dabei eine offene und zielführende Diskussionen mit den Marktparteien ermöglicht“, so Busch.
 
Für den Europäischen Binnenmarkt sind standardisierte Verträge eine Voraussetzung. Noch wird der grenzüberschreitende Wettbewerb jedoch durch viele unterschiedliche Marktregeln behindert.
 
Gasverträge standardisieren
Der bne fordert eine Standardisierung nun auch für den Gasbereich. Hier sind die Unternehmen zudem noch mit individuellen ergänzenden Geschäftsbedingungen der über 700 Gasverteilnetzbetreiber konfrontiert. „Mit moderner effizienter Energiewirtschaft hat dieses wettbewerbsfeindliche Klein-Klein nichts zu tun“, betont Busch. Zudem lassen sich die Vorgaben aus dem Netznutzungsvertrag Strom weitgehend auf die Gasnetze anwenden. „Der bne hat den Gasnetzbetreibern zu Beginn dieses Jahres einen entsprechenden Entwurf für einen Lieferantenrahmenvertrag Gas vorgelegt. Dieser ließe sich schnell umsetzen“, so Busch.

Teilen Sie den Beitrag:

Alexander Karasek

Ansprechpartner:in

+49 30 400548-0

Nachricht senden E-Mail senden

Verwandte Nachrichten