Berlin, 18. Juli 2026 – Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt, dass das Netzanschlusspaket und die EEG-Novelle nun in das parlamentarische Verfahren gehen können. Damit kann zumindest der beihilferechtlich erforderliche Zeitplan für das EEG eingehalten werden. Inhaltlich bleiben beide Vorhaben jedoch weit hinter dem zurück, was für eine schnellere, kostengünstigere und digitalere Energiewende notwendig wäre.
Viele der heutigen Probleme entstehen, weil Netzanschlussverfahren bei zahlreichen Verteilnetzbetreibern zu langsam, zu wenig transparent und nicht ausreichend standardisiert sind. Die mangelhafte Digitalisierung der Netze kostet uns Wohlstand. Anstatt genau dort anzusetzen, erweitert das Netzanschlusspaket an mehreren Stellen die Handlungsspielräume für netzbetreiberseitige Verzögerungen und begrenzt zugleich die Möglichkeiten von Erneuerbaren-Anlagen und Speichern. Damit droht sich das Tempo der Energiewende am schwächsten Prozessniveau zu orientieren – statt an den leistungsfähigsten und modernsten Akteuren.
„Deutschland kann die Energiewende nicht länger im Tempo der langsamsten Netzbetreiber organisieren. Ein modernes Industrieland braucht bundesweit schnelle, digitale und verlässliche Anschlussprozesse. Das Netzanschlusspaket hätte hier einen Qualitätssprung auslösen müssen bleibt aber handwerklich und inhaltlich schlicht. – Im Ergebnis wird die Netzkrise verlängert und Deutschlands Standortnachteil wächst“
Robert Busch, Geschäftsführer des bne
Redispatch-Vorbehalt streichen
Besonders kritisch bewertet der bne, dass der Redispatch-Vorbehalt – wenn auch in abgeschwächter Form – erhalten bleibt. Der bne hält eine pauschale Kürzung der Entschädigung um 20 Prozent für unionsrechtswidrig. Allenfalls eine geringfügige Kürzung im Bagatellbereich von unter zehn Prozent könnte gegebenenfalls vertretbar sein. Zudem muss klar geregelt sein, dass die Kosten der Ersatzbeschaffung beim entschädigungslosen Redispatch nicht zusätzlich beim Anlagenbetreiber anfallen. Die Risiken für Anlagenbetreiber können hier erheblich sein. Netzbetreiber müssen die Abrechnungsprozesse im Redispatch endlich in den Griff bekommen. Der aktuelle Zustand ist nicht haltbar.
Solarleistung nicht pauschal begrenzen – Speicher jetzt ermöglichen
Ebenso wenig überzeugt die vorgesehene pauschale Begrenzung der Wirkleistung großer Solaranlagen, unabhängig von der konkreten örtlichen und regionalen Netzsituation. Besser wäre eine systemdienliche Bewertung der Anschlussleistung, die Einspeiseprofile und die Überbauung der Netzanschlüsse mit Speichern beachtet. Wo Engpässe bestehen, sollten zunächst die technisch besseren Lösungen genutzt werden: Speicher am gemeinsamen Netzanschluss können Strom aufnehmen, der andernfalls abgeregelt würde, und ihn zeitversetzt einspeisen.
Speicher an Erneuerbare Energien-Anlagen werden von Verteilnetzbetreibern jedoch vielfach blockiert. Batteriespeicher sind aber das neue Normal. Sie müssen während Redispatch-Zeiten Strom aufnehmen dürfen, der später wieder eingespeist wird. Zudem müssen verbindlich zulässige Graustrommengen möglich sein, damit die Speicher systemdienlich betrieben und freie Netzkapazitäten effizient genutzt werden können.
PPAs auch bei zweiseitigen Differenzverträgen ermöglichen
Der weitgehende Ausschluss von Power Purchase Agreements (PPAs) bei zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs) ist ein weiterer unnötiger Eingriff in den Markt. Wie bisher im EEG üblich sollten PPAs auch nach einem Zuschlag in einer Ausschreibung möglich sein, auch unmittelbar nach der Inbetriebnahme. So bleiben wettbewerbliche Vertriebsmodelle, langfristige Kundenverträge und die staatliche Absicherung miteinander vereinbar. Dies ist sehr wichtig für den Mittelstand, der günstigen PPA-Strom beziehen möchte.
Ablehnungsrechte für Netzanschlüsse begrenzen, Transparenz und Verbindlichkeit stärken
Kontraproduktiv ist es zudem, die Rechte der Verteilnetzbetreiber zur Ablehnung von Netzanschlüssen für Erneuerbare-Energien-Anlagen auszuweiten. Wenn lange Bearbeitungszeiten, uneinheitliche Verfahren und fehlende Informationen zentrale Ursachen des Grid-Locks sind, kann die Antwort nicht in zusätzlichen Ablehnungsmöglichkeiten liegen. Verbindliche Bearbeitungsfristen, transparente Angaben zu verfügbaren Anschlusskapazitäten, standardisierte und digitale Verfahren und nachvollziehbare Begründungen für Ablehnungen sind notwendig und greifen nur, wenn wirksame Sanktionen bei Pflichtverletzungen ergänzt werden. „Auch Netzbetreiber müssen bei der Vergabe von Netzanschlüssen die finanziellen Folgen tragen, wenn sie weiterhin langsam sind oder ihre Netze schlecht ausnutzen.“.
Die im Netzanschlusspaket vorgesehenen Anforderungen an Transparenz und Netzanschlussprozesse fallen dafür deutlich zu mild aus. Schwache und langsame Prozesse der Verteilnetzbetreiber sind inzwischen ein Hauptengpass für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speichern. Diese Fehlstelle muss sowohl im parlamentarischen Verfahren zum Netzanschlusspaket als auch im angekündigten Verteilnetzpaket korrigiert werden.
Direktvermarktung kleiner Dachanlagen muss massentauglich werden
Auch bei kleinen Dachanlagen reichen neue gesetzliche Vorgaben allein nicht aus. Eine stärkere Direktvermarktung kann nur funktionieren, wenn die Verteilnetzbetreiber die dafür notwendigen Prozesse tatsächlich massentauglich, automatisiert und fristgerecht umsetzen, was sich im Übrigen schon heute müssten. Es ergibt keinen Sinn, Anlagen in die Direktvermarktung zu überführen, wenn Zuordnung, Bestätigung und Marktkommunikation vor Ort weiterhin an manuellen oder uneinheitlichen Prozessen scheitern. „Netzbetreiber müssen beim Zugang zur Direktvermarktung sowie bei der Vergabe von Netzanschlüssen die finanziellen Folgen tragen, wenn sie weiterhin langsam sind oder ihre Netze schlecht ausnutzen.“ Die Risiken und der Schaden bleiben ganz bei den Anlagenbetreibern und Vermarktern.
„Wir können uns bei der Direktvermarktung nicht noch so ein Debakel wie beim Smart-Meter-Rollout leisten. Neue Pflichten für Anlagenbetreiber müssen mit verbindlichen und pönalisierten Leistungsanforderungen an die Netzbetreiber einhergehen“, so Busch.
Der bne fordert den Bundestag auf, die parlamentarischen Beratungen für eine grundlegende Nachbesserung zu nutzen: den Redispatch-Vorbehalt streichen, PPAs in CfDs ermöglichen, Speicher an Erneuerbaren Energie-Anlagen erleichtern, Ablehnungsrechte bei Netzanschlüssen begrenzen und die Pflichten der Verteilnetzbetreiber insbesondere bei der Digitalisierung deutlich zu verschärfen. Ein rechtzeitiger EEG-Beschluss und echte Beschleunigung beim Netzanschluss dürfen kein Gegensatz sein.

