Berlin, 1. September 2026. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt die Stoßrichtung eines von Unternehmen der Energiewirtschaft vorgelegten Gesetzgebungsvorschlags zur Digitalisierung der Energiewende. Der Vorschlag setzt an einem zentralen Problem an: Viele Netzbetreiber halten sich nicht an Recht und Gesetz. Gesetzlich längst vorgegebene Leistungen der Verteilnetzbetreiber werden gar nicht, zu langsam, uneinheitlich oder noch analog erbracht. Hier setzt das Papier mit konkreten Gesetzesvorschlägen an. Der bne erwartet, dass diese Formulierungen ins laufende Gesetzgebungsverfahren um das Netzanschlusspaket und das angekündigte Verteilnetzpaket aufgenommen werden. Für die nächste Phase der Energiewende braucht es klare Standards, klare Fristen und klare Verantwortung für die Netzbetreiber.
Klare Standards: Netzanschluss und Netzzugang brauchen bundesweit einheitliche Musterverträge, digitale Portale und standardisierte Schnittstellen. Individuelle technische Sonderanforderungen müssen begrenzt werden. Auch Redispatch- und Regelenergieprozesse müssen einheitlich digital funktionieren.
Klare Fristen: Fehlende Unterlagen sollen innerhalb von zwei Wochen vollständig nachgefordert, die Netzverträglichkeitsprüfung grundsätzlich innerhalb von acht Wochen abgeschlossen werden. Verfügbare Anschlusskapazitäten müssen transparent und digital abrufbar sein.
Klare Verantwortung: Werden gesetzliche Pflichten oder Fristen verletzt, müssen Konsequenzen folgen. Der Entwurf sieht pauschalierte Ausgleichsansprüche vor. Beispielsweise bei wiederholter oder dauerhafter Verfehlung der Smart-Meter-Einbauquoten sollen Bußgelder von bis zu einer Million Euro folgen oder eine wettbewerbliche Neuvergabe der Grundzuständigkeit. Auch bei anderen Pflichtverletzungen sollen wirksame Sanktionen greifen.
Entscheidend ist: Wirtschaftsdienliche Elektrizitätsnetze sind eine der wichtigsten Grundlagen für Deutschlands technische und ökonomische Zukunft. Netzbetreiber, die ihren Aufgaben nicht nachkommen, schwächen den Wirtschaftsstandort Deutschlands. Netzbetreiber müssen für die Qualität ihrer Dienstleistung Verantwortung tragen. Leistungen, die nicht rechtzeitig, vollständig und funktional erbracht werden, dürfen nicht länger voll über die Netzentgelte abgerechnet werden.
„Was für jedes Unternehmen im Wettbewerb gilt, muss auch im regulierten Monopol gelten: Leistungen müssen pünktlich und ordentlich erbracht werden. Wer seine Pflichten nicht erfüllt, muss die finanziellen Folgen tragen. Verantwortung und Vergütung gehören auch im Netzmonopol zusammen.“ sagt Robert Busch, Geschäftsführer des bne

