Pressemitteilungen
21.09.2017

Bekanntgabe der Netzentgelte: Endlich mehr Verbindlichkeit

Zum Hintergrund: Netzentgelte machen gut 25 Prozent der Stromkosten aus. Die Lieferanten rechnen die Entgelte für die rund 900 Netzbetreiber jeweils über die Stromrechnung ab. Diese oft nicht in digitaler Form vorhandenen Daten in die Tarife zu integrieren, ist ohnehin ein enormer Aufwand. Der 15. Oktober als Veröffentlichungstermin ist daher unerlässlich, um genügend zeitlichen Vorlauf für die Preiskalkulationen für das Folgejahr zu haben und diese den Kunden zu kommunizieren. Ein Problem entsteht für Vertriebe, wenn Verteilnetzbetreiber, wie in der Vergangenheit häufig geschehen, die Netzentgelte nachträglich noch einmal ändern. Die Vertriebe können dann ihre Tarife aufgrund bestehender Fristen nicht mehr ändern und bleiben auf den Kosten sitzen. „Es kann aber nicht sein, dass Vertriebe die Zeche für die ungenaue Arbeit einiger Verteilnetzbetreiber zahlen. Als bne setzen wir uns daher schon seit Jahren für feste und verbindliche Veröffentlichungsfristen ein“, betont Geschäftsführer Robert Busch.

Klare Prozessbeschreibung

Der bne sieht daher im neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Erlösobergrenzen für das Jahr 2018 einen wichtigen Schritt. Die Bundesnetzagentur zeigt in dem Dokument klar auf, in welcher zeitlichen Kaskade die verschiedenen Preisbestandteile zu veröffentlichen sind. Dabei geben zunächst die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bis zum 1. Oktober ihre Netzentgelte bekannt, daraufhin sind die den ÜNBs nachgelagerten Weiterverteiler und im Anschluss die Verteilnetzbetreiber bis zum 15. Oktober aufgerufen, ihre Netzentgelte zu kalkulieren und zu veröffentlichen. Erstmals kommen in diesem Jahr dabei die Referenzpreisblätter zur Ermittlung der Kosten für die dezentrale Einspeisung hinzu. Diese haben die ÜNB bereits zum 1. September vorab veröffentlicht, so dass die Informationen vorliegen.

„Mit der frühen Veröffentlichung der Referenzpreisblätter durch die Übertragungsnetzbetreiber und der klaren Prozessbeschreibung der Bundesnetzagentur gibt es nun keine Rechtfertigung mehr, die Netzentgelte auf Verteilnetzebene nach dem 15. Oktober noch einmal anzupassen. Für Vertriebe und Verbraucher bedeutet dies endlich mehr Planungssicherheit. Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Leitfaden werden wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen genau verfolgen“, sagt bne-Geschäftsführer Busch.

Den Leitfaden der Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link.

Teilen Sie den Beitrag:

Alexander Karasek

Ansprechpartner:in

+49 30 400548-0

Nachricht senden E-Mail senden

Verwandte Nachrichten