Berlin, 19. Oktober 2026 – Eine neue Hintergrundanalyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) zeigt: Bei 85,5 Prozent der untersuchten Verteilnetzbetreiber ist die sogenannte Spitzenkappung in der Netzplanung nicht erkennbar berücksichtigt. Von 83 untersuchten Netzbetreibern dokumentieren lediglich fünf einen systematischen Planungsansatz und drei weitere eine punktuelle Anwendung. Für die übrigen 734 Betreiber liegen aufgrund ihrer geringen Größe keine gesonderten Netzausbaupläne vor.
Die Spitzenkappung ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, um Stromnetze effizienter zu nutzen und Netzausbaukosten zu senken. Netzbetreiber können bei ihrer Planung berücksichtigen, dass bis zu drei Prozent der jährlichen Stromerzeugungsmenge von Wind- und Solaranlagen abgeregelt werden dürfen. Dadurch lässt sich die anzusetzende Einspeiseleistung bei Photovoltaik um bis zu 30 Prozent und bei Windenergie um bis zu 13 Prozent reduzieren. Auf diese Weise können zusätzliche Anlagen angeschlossen und unnötige Investitionen vermieden werden.
Robert Busch, Geschäftsführer des bne, erklärt:
„Wir stecken mitten in einer Netz(anschluss)krise deren Überwindung für die Gesamtwirtschaft absolut prioritär ist. Trotzdem lassen die Netzbetreiber ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur besseren Netznutzung weitgehend liegen. Bevor neue Einschränkungen für Erneuerbare geschaffen werden, müssen die Netzbetreiber ihre Hausaufgaben machen.“
Regulatorische Fehlanreize können unnötigen Netzausbau begünstigen
Zusätzliche Netzinvestitionen erhöhen die verzinste Kapitalbasis der Netzbetreiber. Wer dagegen durch Spitzenkappung Investitionen vermeidet, erhält dafür keine vergleichbare unmittelbare Vergütung. Auf diesen Zielkonflikt wies bereits die Bundesnetzagentur 2015 hin. Ob die bestehenden Effizienzanreize ausreichen, bleibt fraglich. Die Netzbetreiber sind offenbar kaum angereizt ihr Netz effizienter zu planen und zu nutzen.
Die Netzbetreiber selbst begründen ihren Verzicht unter anderem mit ohnehin notwendigem Netzausbau, hohem Planungsaufwand oder Entschädigungskosten, die sie gegenüber dem Netzausbau als wirtschaftlich nachteilig bewerten. Einige streben sogar ein vollständig engpassfreies Netz allein durch zusätzlichen Netzausbau an.
Bestehende Instrumente nutzen statt neue Eingriffsrechte schaffen
Besonders brisant ist die geringe Nutzung bestehender Instrumente vor dem Hintergrund des geplanten Redispatch-Vorbehalts. Dieser soll zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten schaffen und Entschädigungsrisiken auf Anlagenbetreiber verlagern. Statt bestehende Möglichkeiten zur effizienteren Netzplanung konsequent auszuschöpfen, werden damit neue Einschränkungen für erneuerbare Energien diskutiert. Dabei muss die tatsächliche Senkung der Netzkosten im Vordergrund stehen, nicht deren Verlagerung auf Anlagenbetreiber.
„Die Regulierung darf Netzbetreiber nicht länger nur dafür belohnen, möglichst viel Infrastruktur zu bauen. Entscheidend ist, dass möglichst viele Anlagen zu möglichst geringen Kosten angeschlossen werden – das ist echte Infrastruktureffizienz.“ Sagt Robert Busch
Deshalb braucht es transparente Wirtschaftlichkeitsvergleiche einer Netzplanung mit und ohne Spitzenkappung. Netzbetreiber müssen darlegen, welche Alternativen sie geprüft haben und welche Anschlussmöglichkeiten und Kosteneinsparungen dadurch entstehen.

