Berlin, 22. August 2025: Die Senkung der Übertragungsnetzentgelte ist grundsätzlich
hilfreich, um die Elektrifizierung und damit die Dekarbonisierung voranzubringen. Allerdings sollten weitergehende Maßnahmen zur Senkung der Netzkosten umgesetzt
werden. Eine unterjährige Anpassung der Netzentgelte ist für Lieferanten problematisch und widerspricht auch der erst im Juli 2025 vorgeschlagenen Verpflichtung, Fixpreisverträge einzuführen.
Da der Zuschuss mit der allgemeinen Entlastung der Verbraucher begründet wird,
sollte er konsequenterweise auch aus dem Bundeshaushalt und nicht aus dem
Klima- und Transformationsfond (KTF) finanziert werden.
Die vom BMWE gesetzte Frist zur Stellungnahme ist ohne Not so kurz angesetzt worden, dass dem Haus an einer aktiven Beteiligung nicht gelegen zu sein scheint, es
handelt sich um eine rein kosmetische Beteiligung der Verbände. Von einer Beteiligung der Verbände im regulären Verfahren nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien kann keine Rede sein. Hier ist eine Frist von in der Regel vier Wochen vorgesehen.
Im Übrigen wird hier erneut gegen den Koalitionsvertrag verstoßen, in dem unter dem Stichwort „Gute Gesetzgebung“ die Einhaltung angemessener Fristen vereinbart wurde.