Zum Hintergrund: Der Ausbau der erneuerbaren Energien erhöht den Bedarf an Mechanismen, die einen Ausgleich zwischen der schwankenden Erzeugung aus Solar- oder Windenergie und dem Verbrauch ermöglichen. Industrielle Verbraucher, die etwa kurzfristig Lasten abschalten und damit das Stromnetz entlasten können, spielen dabei eine wichtige Rolle.
„Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten sollte hierfür einen Anreiz geben. Sie konnte ihren Nutzen in der Praxis nicht nur nicht nachweisen, sondern sie erweist sich inzwischen als geradezu energiewendeschädlich“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Er verweist dabei auf einen aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur, der die Wirkung der AbLaV untersucht hat. Laut Behörde hat das Instrument sein Ziel nicht erfüllt und gleichzeitig bestehende Möglichkeiten zur Integration abschaltbarer Lasten, wie den Regelenergiemarkt, negativ beeinträchtigt.
„Letztendlich profitieren nur sehr wenige Unternehmen von der Regelung für abschaltbare Lasten. Die Kosten im dreistelligen Millionenbereich müssen jedoch alle Stromverbraucher tragen. Das trifft den Handel als Branche mit dem drittgrößten Stromverbrauch in Deutschland ganz besonders“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Aus Sicht von HDE und bne böten die im Weißbuch des Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagenen Maßnahmen genügend Flexibilitätsanreize für industrielle Anbieter. „Eine Verlängerung der Verordnung ist daher auch aus diesem Grund nicht notwendig“, so Falk weiter.
Netzentgelte steigen
Völlig unklar ist außerdem, ob die nun sehr kurzfristig geplante Verlängerung der AbLaV sich bereits in den Netzentgelten für das kommende Jahr widerspiegelt. Die Netzbetreiber haben ihre Entgelte für 2016 bereits Mitte Oktober bekannt gegeben, die Energievertriebe auf dieser Grundlage ihre Tarife kalkuliert und ihren Kunden mittgeteilt. „Wenn nun wieder alles anders kommt, stellt das die Lieferanten vor eine große Herausforderung“, so Busch.
Flexibilität
01.12.2015
Offener Brief bne und HDE: „Verordnung zu abschaltbaren Lasten nicht verlängern“
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