Die Wettbewerbsnachteile für erneuerbaren Strom im Wärmemarkt müssen daher dringend beseitigt werden; in diese Richtung gehen auch die Vorschläge im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung. Der bne hat dazu mit seinem Konzept zur Ausweitung der EEG-Umlage auf den fossilen Wärmeenergieverbrauch bereits ein Vorschlag gemacht. Um mehr Strom aus erneuerbaren Energien in den Wärmemarkt zu bringen, müssen die Regelungen des Gebäudeener-giegesetzes für Grünstrom stärker geöffnet werden, unnötige Beschränkungen beseitigt, mit leicht nachvollziehbaren Lenkungsgrößen ausgestaltet und mit ei-nem einfachen Fördersystem hinterlegt werden. Dieses muss konsequent und konsistent auf die Förderung von CO2 senkenden Maßnahmen und klimaneutralen Wärmelösungen ausgerichtet sein.
Stellungnahmen & Positionspapiere, Wärmewende
02.02.2017
bne-Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz
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