Digitalisierung, Pressemitteilungen
26.09.2016

bne informiert zum Digitalisierungsgesetz: Chancen nutzen

Wann greift welche Einbauverpflichtung? Welche Anforderung gib es in der Datenkommunikation und Datensicherheit? Was ändert sich in meinen bestehenden Lieferbeziehungen und -verträgen? Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt der bne-Veranstaltung. Die hohe Teilnehmerzahl ist Beleg dafür, wie groß aktuell das Interesse der Marktteilnehmer an fundierten Informationen zum GDEW ist. „Der bne hat das Digitalisierungsgesetz im Verfahren eng begleitet und kann nun seine Expertise weitergeben“, so bne-Geschäftsführer Busch.

Für wettbewerbliche Anbieter bieten sich mit den neuen Regeln Perspektiven auf neue Geschäftsmodelle und Kundengruppen. Ein Beispiel sind etwa die 2.1 Millionen Heizstromkunden, die laut GDEW mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden müssen. „Diese steuerbaren Wärmestromanwendungen können einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung und zur Sektorkopplung leisten, etwa als Teil von virtuellen Kraftwerken. Wer hier entsprechende Angebote entwickelt, kann auf neue Kunden hoffen“, betont Busch. Allerdings fehlt es dafür noch an einer Fortentwicklung der Schutzprofile durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)und das Bundeswirtschaftsministerium. „Wir setzen darauf, dass die entsprechende Roadmap noch in diesem Jahr veröffentlicht wird“, so Busch.

Wegen der großen Nachfrage wird der bne demnächst ein weiteres Seminar zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende anbieten.

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Bernhard Strohmayer

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