Berlin, 22. Mai 2026 Über das verlängerte Pfingstwochenende ist aufgrund geringer industrieller Nachfrage bei gleichzeitig hoher Einspeisung aus Wind- und Solarenergie erneut mit stark negativen Strompreisen an der Börse zu rechnen. Das Ganze ist so ärgerlich wie unnötig. Wir hätten genügend Speicher und andere Flexibilitäten, wenn diese Lösungen nicht ausgebremst würden. Auch die vorgesehenen Gesetzesänderungen ändern nichts bis wenig an der überflüssigen Misere.
Um diese Effekte künftig zu begrenzen, sind aus Sicht des bne kurzfristig folgende sieben Maßnahmen erforderlich:
1. Großspeicherhemmnisse konsequent abbauen
Derzeit blockieren lange Netzanschlussverfahren den Zubau von Speichern. Über 100 GW an Projekten mit über 200 GWh Speicherpotenzial warten auf Anschluss. Diese Kapazitäten müssen schneller verfügbar gemacht werden, um Überschussstrom aufzunehmen und das Land in den Abendstunden mit günstigem Grünstrom zu versorgen. Das Netzanschlusspaket muss zu einem Beschleunigungspaket für Netzanschlussgenehmigungen für Speicher werden.
2. Heimspeicher in den Markt integrieren
Mehr als 20 GWh private Batteriespeicher müssen systematisch in Markt- und Netzprozesse eingebunden werden. Dazu sind in erster Linie geeignete regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich. Fehlanreize müssen abgebaut und die Digitalisierungsstrategie auf Geschwindigkeit und Kundennutzen ausgerichtet werden.
3. Intelligentes Laden zum Standard machen.
Rund 100 GWh Speicher rollen auf deutschen Straßen und jeden Tag werden es mehr. Dieses enorme Potential muss erschlossen werden durch intelligentes Laden. Das benötigt Smart-Meter und Prozesskompetenz bei den Netzbetreibern in der Datenverarbeitung. Perspektivisch sollte bidirektionales Laden zum Standard werden, es hilft insbesondere in Dunkelflauten, sowie bei der Netzstabilität aber eben auch um die Speicher im Vorfeld der Hellbrise verfügbar zu machen.
4. Smart-Meter-Rollout beschleunigen: Flexibilität ermöglichen
Ohne flächendeckende Smart-Meter und eine leistungsfähige Netzzustandsüberwachung bleibt Flexibilität der Verbraucher unmöglich. Flexible Verbraucher könnten bei niedrigen oder negativen Preisen gezielt Strom aufnehmen, wenn sie dazu Anreize hätten, zum Beispiel in Form von modernen Stromtarifen. Dabei sparen sie und entlasten gleichzeitig das Stromsystem. Mit einfachen technischen Zusätzen könnten auch moderne Messsysteme die Verfügbarkeit von flexiblen Stromtarifen ermöglichen. Hier gilt es Barrieren abzubauen und die notwendige Digitalisierung der Netze unverzüglich umzusetzen.
5. Flexibilisierung insbesondere von DachPV-Erzeugungsanlagen stärken
Bestandsanlagen müssen stärker auf Marktpreissignale reagieren können. Der Wechsel in die Direktvermarktung, noch vor Auslaufen der EEG-Förderung, sollte aktiv ermöglicht und massentauglich ausgestaltet werden.
6. Steuerbarkeit aller Erzeugungsarten verbessern: Altkraftwerke konsequent abregeln
Neben Wind- und PV-Anlagen müssen auch Kohle-, Gas und Biomassekraftwerke sowie andere konventionelle Erzeuger vollständig steuerbar werden, sich an Marktpreisen orientieren und in Zeiten hoher Sonnen- und Windstromproduktion vollständig abgeregelt werden können. Ziel ist eine markt- und netzdienliche Fahrweise über alle Technologien hinweg.
7. Netze digitalisieren und Dynamische Netzentgelte einführen
Die aktuell laufende Netzentgeltreform (AgNes-Prozess) muss zu dynamisierten Entgelten führen, so dass die Netznutzer auf den aktuellen Netzzustand reagieren können.
Parallel braucht es ambitionierte und sanktionsbasierte Zielvorgaben für Netzbetreiber, die dynamischen Netzentgelte in der Praxis endlich nutzbar zu machen*. Fast kein Netzbetreiber kann das aktuell – trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben und Fristen.
Fazit:
Die Netzkrise muss überwunden werden. Mit diesen Maßnahmen können negative Strompreise deutlich reduziert, Systemkosten massiv gesenkt und erneuerbare Überschüsse effizient genutzt werden. Sonnige und windreiche Feiertage würden damit Quell günstiger Energie für Industrie und Verbraucher und nicht länger Kosten und Systemrisiko. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind für den Bundeshaushalt kostenneutral bzw. entlasten den Haushalt u.a. durch höhere Marktwerte für Erneuerbare Energien.
* Modul 3 des § 14a EnWG, eingeführt am 1. April 2025, verpflichtet Netzbetreiber, zeitvariable Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher über 4,2 kW) anzubieten. In der Praxis ist diese bei fast keinem Netzbetreiber nutzbar. Netzbetreiber kommen in großem Umfang hier ihren Pflichten nicht nach.

