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03.11.2026

StromVKG: Neue Kapazitäten teurer Strom

Erste Ausschreibung kostet Stromkunden rund zwölf Milliarden Euro. LEAG und RWE sichern sich mehr als 99 Prozent der bezuschlagten Leistung. Warnung der Monopolkommission vor Marktkonzentration erhält neue Aktualität.

Berlin, 3. November 2026. Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibung nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) veröffentlicht. Insgesamt wurden rund 5,16 Gigawatt Leistung zu einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 155.296 Euro pro Megawatt und Jahr bezuschlagt. Daraus ergeben sich Kapazitätszahlungen von rund 800 Millionen Euro jährlich und zwölf Milliarden Euro über 15 Jahre. Bei einem angenommenen Stromverbrauch von 500 Terawattstunden entspricht diese erste Ausschreibungsrunde zusätzlichen Kosten von etwa 0,16 Cent pro Kilowattstunde. Mit jeder weiteren Ausschreibungsrunde wird die Umlage schrittweise steigen. Der in Deutschland außergewöhnlich hohe Höchstwert birgt zudem das Risiko, dass künftige Zuschläge noch teurer ausfallen.

Die Ergebnisse sind aus Sicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) ernüchternd. Die Ausschreibung zeigt die Anfälligkeit staatlicher Kapazitätsmechanismen für Marktverzerrungen. LEAG sichert sich rund 3.000 Megawatt und RWE rund 2.100 Megawatt. Gemeinsam vereinen beide Konzerne mehr als 99 Prozent der bezuschlagten Leistung auf sich. Bereits 2023 warnte die Monopolkommission vor der Gefahr, „dass auf den Kapazitätsmärkten eine Marktstruktur mit marktmächtigen Anbietern entsteht“ (Sektorgutachten Energie, Tz. 232). Nun ist genau das eingetreten.

Auch bemerkenswert: Nur drei der elf Zuschläge entfallen auf die gewünschten hocheffizienten Gas-und-Dampfturbinenkraftwerke (GuD). LEAG plant dagegen sechs neue Gaskraftwerksblöcke an den bisherigen Braunkohlestandorten Jänschwalde und Boxberg. Dabei sollen bestehende Kraftwerksinfrastruktur und teilweise auch technische Komponenten weitergenutzt werden. Das senkt die Investitionskosten, garantiert aber keine günstige Stromerzeugung, denn Gas ist knapp und teuer.

Robert Busch, Geschäftsführer des bne, erklärt:

„Wer Kapazität bestellt, bekommt Kapazität. Wer günstigen Strom will, muss dagegen den Wettbewerb um die günstigste Stromversorgung ermöglichen. Die Unternehmen haben schlicht auf die Fehlanreize des Staates reagiert. Wer sich heute politisch auf bestimmte Technologien festlegt macht den Strom von morgen unnötig teuer.“

Wettbewerb statt staatlicher Kapazitätszahlungen

Das Grundproblem staatlicher Kapazitätsausschreibungen beginnt bereits vor der Auktion: Der Staat legt fest, wie viel Leistung benötigt wird, welche Technologien teilnehmen dürfen und welche Bedingungen sie erfüllen müssen. Damit greift er tief in den Wettbewerb ein, obwohl er die künftige Entwicklung von Stromnachfrage, Speichern und anderen Flexibilitätsoptionen kaum vorhersehen kann. So entstehen erhebliche Kostenrisiken, langfristige Abhängigkeiten und Fehlanreize. Statt um die günstigste Stromversorgung konkurrieren Unternehmen zunehmend um staatliche Fördergelder.

Der bne fordert deshalb eine marktwirtschaftliche Absicherungspflicht. Stromlieferanten sollen verpflichtet werden, ihre Lieferzusagen gegenüber Kunden frühzeitig und schrittweise abzusichern. Damit entsteht eine verlässliche Nachfrage nach langfristigen Absicherungsprodukten und ein Investitionsanreiz für neue Kraftwerke, Batteriespeicher und flexible Verbraucher. Welche Technologien die Versorgungssicherheit am günstigsten gewährleisten, entscheidet der Wettbewerb und nicht die Politik. Die Kosten der Absicherung werden damit verursachergerecht von den Marktakteuren getragen, statt über eine zusätzliche Kapazitätsumlage pauschal auf alle Stromkunden verteilt zu werden.

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Markus Schleuning

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