Netze, Stellungnahmen & Positionspapiere
04.03.2026

Stellungnahme: Dynamische Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA

Stellungnahme des bne zum Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3) Dynamische Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA

Berlin, 27. Februar 2026: Die Überlegungen der BNetzA zur Bildung einer dynamischen Netzentgeltkomponente gehen insgesamt in die richtige Richtung. Das Entgelt als symmetrisches, dynamisches und ortsbezogenes Arbeitsentgelt auszugestalten ist grundsätzlich gut geeignet, Netzengpässe zu adressieren und auch den zukünftigen Bedarf an zusätzlicher Netzkapazität zu begrenzen. Sie wirken daher im besten Falle kostensenkend. Dabei sollte eine Teilnahme an einem dynamischen Entgelt freiwillig sein. Die Netzentgelte sollten, auch wenn zunächst nur Engpässe auf den höheren Netzebenen adressiert werden, auf alle Netzebenen durchgereicht werden. Eine viertelstündige Granularität und eine Veröffentlichung vor dem Day-Ahead-Handelsschluss entspricht den Markerfordernissen.

Die Dynamisierung der Netzentgelte ist eines der wichtigsten Instrumente, um die Kosten für das Netz auf ein effizientes Niveau zu begrenzen. Nur wenn es gelingt, die Flexibilität der Netznutzer über Preisanreize auch für das Netz zugänglich zu machen, wird es gelingen, die Netze besser auszulasten und einen überzogenen Netzausbau zu vermeiden, dabei aber gleichzeitig die Nutzung der verfügbaren Energiequellen bestmöglich sicherzustellen.  

Zu 3. Zielsetzung: Anreize für Netznutzungsverhalten

Die Beschränkung auf ein konkretes Ziel bei der Ausgestaltung des dynamischen Netzentgelts ist grundsätzlich sachgerecht. Allerdings wird mit der sehr engen Auslegung lediglich auf die Engpassbehebung bzw. auf den Redispatch das Potenzial der Flexibilität für die Netze nicht ausreichend erschlossen. Es ist unbestritten, dass der Ausbau der Netze auf nur selten auftretende hohe Leistungsspitzen, sowohl bei der Erzeugung als auch beim Verbrauch, nicht wirtschaftlich ist. Gleichzeitig ist es unbestritten, dass marktliche Anreize, die die Situation der Einspeiser oder Verbraucher am besten abbilden, der wirtschaftlich effizienteste Weg zum Einsatz der vorhandenen Flexibilitäten ist. Damit ist es aber auch sinnvoll, die Begrenzung unnötigen Netzzubaus als Ziel eines dynamischen Netzentgelts aufzunehmen. Dies muss bei der konkreten Umsetzung eines dynamischen Netzentgelts nicht von Anfang an berücksichtigt werden, sollte aber als klare mittelfristige Perspektive mit entsprechenden Zwischenschritten in einer Festlegung aufgenommen werden. Damit verbunden ist eine Perspektive, dass es auch bei der Anreizhöhe deutlich über die Kosten des Redispatch hinausgehen könnte. Das gibt schon jetzt die Richtung an und kann so spätere Vertrauensschutzdikussionen abkürzen. Daraus ergibt sich auch, dass die Setzung von Anreizen auf niedrigeren Spannungsebenen damit sehr viel zwingender wird als bei einer reinen Engpassbetrachtung. Zudem wirkt der (vorübergehende) Verzicht auf dynamische NNE auf den niederen Spannungsebenen dem daraus resultierenden Druck entgegen, die Netze ad hoc zu digitalisieren, da ohne eine digitale Netzzustandsüberwachung Flexibilitätsbedarfe nicht erkannt werden können.

Bei einem dynamischen Netzentgelt sind Wechselwirkungen mit anderen Instrumenten wie FCAs und BKZ zu beachten. Hier muss in der Summe der Instrumente darauf geachtet werden, dass jeweils möglichst ein Ziel nur mit einem Instrument erreicht werden soll. Zudem sollen Übersteuerungen vermieden werden. Es wird deshalb notwendig sein, auch die Vorgaben für FCA und BKZ zu konkretisieren und an die neuen Netzentgelte anzupassen.

Zu 4.1. Verteilungseffekte

Es sollten die gesamten Entnahme- bzw. Einspeisemengen von einem dynamischen Netzentgelt erfasst werden. Eine weitere Unterscheidung in z.B. „Flexibilisierbare“ Mengen würde die Komplexität eines dynamisierten Entgelts deutlich steigern und Umgehungstatbestände fördern.

Die Einschätzung, das Mehr- und Minderbelastungen als Folge eines dynamischen Netzentgelts prinzipiell sachgerecht sind, wird ausdrücklich geteilt. Wenn ein solches Entgelt keine Auswirkungen auf die Netznutzer hätte, wäre es wirkungslos. Gleichzeitig ist es richtig, dass Verteilungseffekte genau beobachtet werden müssen und ein vorsichtiges, schrittweises Vorgehen bei der Preissetzung geboten erscheint.

Zu 4.2 Freiwilligkeit vs. Verpflichtung       

Eine allgemeine Verpflichtung aller Netznutzer mit dynamischen Netzentgelten abgerechnet zu werden, erscheint nicht sinnvoll. Sofern ein Netznutzer nicht an den dynamischen Netzentgelten partizipieren möchte, zahlt er dennoch die Entgeltkomponenten mit Finanzierungsfunktion und damit auch einen Anteil der Engpasskosten, wenn auch nicht für den von Ihm verursachten Anteil am Engpass. Dafür bleiben jedoch die Verteilungseffekte für diese Netznutzer im Rahmen.

Netznutzer, die Flexibilität bereitstellen können, haben einen hohen wirtschaftlichen Anreiz, diese über die dynamischen Entgelte auch anzubieten und letztlich damit die Netzkosten für alle Netznutzer zu beschränken. Deshalb erscheint eine freiwillige Beteiligung als die bessere Lösung. Zumal damit auch ein fairer Umgang mit der schleppenden Digitalisierung gefunden werden kann: Im Falle einer Verpflichtung könnten nur solche Netznutzer verpflichtet werden, bei denen die messtechnischen Voraussetzungen vorliegen. Da darüber im Zweifel der grundzuständige Messstellenbetreiber entscheidet, wäre die Beteiligung an den dynamischen Entgelten letztlich dem Netz als Messstellenbetreiber überlassen. Bei einer freiwilligen Beteiligung könnte ein interessierter Netznutzer eine Ausstattung mit entsprechender Messtechnik selbst veranlassen, z.B. bei einem wettbewerblichen MSB.

Die Weitergabe der dynamischen Entgeltkomponente über die Netzebenen, d.h. die Weitergabe des Preissignals über die Spannungsebenen hinweg, ist von Beginn an erforderlich. Erst damit wird das volle Potenzial zur kostengünstigen Engpassvermeidung erschlossen. Die Beschränkung auf wenige Netzebenen wäre hingegen viel weniger effektiv.

Zu 5.1. Die Engpässe welcher Netzebenen werden über ein dyn. NE bepreist?

Das Zielmodell sollte unbedingt auch Engpässe in den unteren Netzebenen beinhalten. Gerade hier ist eine Auslegung des Netzes auf seltene hohen Leistungsspitzen nicht wirtschaftlich. Da die BNetzA den Verteilnetzbetreibern offenbar mehr Zeit für die Umsetzung einer Engpassbewirtschaftung mittels Entgelten geben möchte, sollten zumindest klare Meilensteine für die Umsetzung definiert und festgelegt werden. Dabei ist ein enger zeitlicher Horizont vorzugeben. Denn der Ausbaubedarf in den Verteilnetzen entsteht unmittelbar in den nächsten Jahren und kann nur dann begrenzt werden, wenn die entsprechenden Instrumente – allen voran das dynamischen Netzentgelt – rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Umsetzung von §14a EnWG sollte dabei nicht als konkurrierendes, sondern als ergänzendes Instrument herangezogen werden, da es vor allem eine Schutzfunktion auf einer Netzebene abbildet, wo sonst kaum Eingriffsmöglichkeiten für Netzbetreiber bestehen. § 14a EnWG ist seinerzeit sozusagen als Notbremse für Netzbetreiber begründet und konzipiert worden, nicht als Normalfall der Steuerung. Die reguläre Engpassbewirtschaftung sollte hingegen durch die dynamischen Entgelte erfolgen.

Zu 5.2 Die Netznutzer welcher Netzebenen werden über ein dynamisches Entgelt adressiert?

Die Überlegungen der BNetzA, zunächst nur die Engpässe der oberen Spannungsebenen zu adressieren, das Preissignal jedoch auf alle Spannungsebenen auszudehnen, ist richtig und zielführend. Damit wird vor allem der Tatsache genüge getan, dass auf den niedrigeren Netzebenen die Engpassvorhersage mangels ausreichender Digitalisierung noch nicht ausreichend ausgeprägt ist. Das kann allerdings keinesfalls dauerhaft so bleiben, da gerade dort die Masse der flexibel fahrbaren Energiewendeanlagen angeschlossen wird und damit gerade dort das Bedürfnis nach Steuersignalen ständig steigt. Dieses schrittweise Vorgehen darf jedoch keinesfalls als Signal missverstehbar sein, dass die Digitalisierung weiterhin nicht erfolgen muss. Deshalb sollten bereits in der Festlegung konkrete Meilensteine für die Ausdehnung des Modells auf die unteren Spannungsebenen formuliert werden.

Zu 6 Adressierte Netznutzergruppen

Welche Nutzergruppen in welchen Umfang verpflichtet werden sollen, ist abhängig von der Ausgestaltung von weiteren Aspekten und deren Zusammenspiel. Dazu gehören Baukostenzuschüssen, flexible Netzanschlussverträge, die jeweilige Belastung mit Entgeltkomponenten mit Finanzierungsfunktion, aber auch die zukünftige Ausgestaltung des Redispatchs und des Netzanschlusses. Zudem muss noch nach Typ der Flexibilität unterschieden werden und auch danach, ob es sich um Bestandsanlagen handelt oder um neue Investitionen. Für Speicher und Einspeiser muss hier auf unsere Stellungnahmen zu den jeweiligen Technologien verwiesen werden. Nicht alle Technologien sind gleichermaßen geeignet, Flexibilität zur Verfügung zu stellen, dies sollte sich auch in der Auswahl der adressierten Nutzergruppen widerspiegeln.

Der bne plädiert daher für eine freiwillige Teilnahme, da damit Härten vermieden werden und Erfahrungen gewonnen werden können. In jedem Fall sind vorab die oben genannten weiteren Aspekte soweit zu klären, dass es nicht zu schädlichen Überschneidungen bei den Zielen der Instrumente kommt. Dass Speicher, insbesondere Speicher mit eigenem Netzanschluss, hier am einfachsten zu adressieren sind, ist dabei unbestritten.

Zu 7. Bemessung, Weitergabe und Abrechnung

Eine vorzeichengerechte, symmetrische Ausgestaltung des dynamischen Netzentgelts ist folgerichtig, sachgerecht und notwendig, auch weil damit sowohl flexible Verbraucher als auch flexible Einspeiser adressiert werden können. Nur die breite Nutzung aller verfügbaren Flexibilitäten verspricht eine effiziente Nutzung der Potenziale.

Entscheidend ist jedoch, dass die Preissignale tatsächlich dynamisch sind und somit real vorhandene Engpässe adressieren. Die Feststellung der Preise als ¼-h-Preise vor dem Day-Ahead-Handelsschluss erscheint hier ein sinnvoller Kompromiss aus Planbarkeit und Vorhersage-Qualität. Perspektivisch ist auch eine präventive Bemessungslogik sinnvoll, da damit der Netzausbaubedarf besser adressiert wird und in der Folge die entsprechenden Kosten eingespart werden können. Damit wäre auch eine höhere Spreizung der dynamischen Entgelte möglich. Statische Netzentgelte sind eher nicht geeignet und sollten allenfalls für sehr kurze Zeitdauern zur Anwendung kommen. Um die tatsächlichen Engpässe sachgerecht adressieren zu können, ist eine ausreichende räumliche Granularität vorzusehen.

Die Weitergabe bzw. Kaskadierung der dynamischen Netzentgelte über die Spannungsebenen hinweg erscheint als ein pragmatischer Weg, die gegebenenfalls unterschiedlichen Anforderungen der Netzebenen in einem Signal zu konsolidieren. Dabei erlangt die Veröffentlichung der dynamischen Preise eine zentrale Bedeutung, denn nur wenn die Netznutzer zuverlässig und einfach an das für sie geltende Preissignal gelangen, wird ein dynamisiertes Entgelt erfolgreich sein können. Hier dürfte eine zentrale Plattform die geeignete Lösung zu sein, da diese einheitlich ausgestaltet werden kann und Lieferanten bzw. Dienstleister nur eine Adresse ansteuern müssen, um die relevanten Informationen zu erhalten. Auch eine Automatisierung mit kundeneigenen Energiemanagementsystemen sind mit einer einheitlichen Plattform leichter umzusetzen.   

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Arndt Börkey

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