Stellungnahme des bne zum Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3) Grundmodell und Entgeltkomponenten
Berlin, 16. Januar 2026: Das Grundmodell mit einem Kapazitätspreis und zwei Arbeitspreisen ist grundsätzlich gut geeignet das bisherige Netzentgeltsystem zu ersetzen, da es, bei richtiger Parametrierung, kostenreflexiv ist und Flexibilitätshemmnisse beseitigt. Entscheidend ist, dass der Kapazitätspreis einen ausreichend hohen Anteil an den Netzentgelten erreicht, die von den Netznutzern gewählte Kapazität angepasst und auch jederzeit überschritten werden kann, ohne dass damit prohibitive Entgelte verbunden sind. Dieses Grundmodell sollte auch in der Niederspannung und bei Kunden mit weniger als 100.000 kWh angewendet werden.
Mit dem unter der Überschrift „Finanzierungsfunktion“ vorgelegten Grundmodell eines Netzentgeltsystems hat die BNetzA ein Modell vorgeschlagen, das weiterverfolgt werden sollte. Ein Kapazitätsentgelt, sofern es einen bedeutenden Teil der Netzentgelte ausmacht, ist grundsätzlich kostenreflexiv und beseitigt zugleich das wesentliche Flexibilitätshemmnis der heutigen Leistungspreise. Entscheidend für die Ausgestaltung ist, dass die von den Netznutzern „bestellte“ Kapazität auch überschritten werden kann und eine Überschreitung nicht mit prohibitiv hohen Entgelten belegt wird.
Mit der vorgeschlagenen Teilung der Arbeitspreise in einen niedrigeren Preis im Falle der Unterschreitung der bestellten Kapazität und einem höheren Preis im Falle einer Überschreitung, wird ein eleganter Weg gefunden, die bisherige Gleichzeitigkeitsfunktion zu ersetzen. Hier wird die Parametrierung entscheidend sein, damit das neue Grundmodell gut angenommen wird und die Überschreitung der Kapazität nicht als prohibitiv wahrgenommen wird.
Die Netznutzer in der Niederspannung und mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh von diesem Grundmodell auszunehmen, ist nicht notwendig und auch nicht sachgerecht. Im Gegensatz zu Grundpreisen sind Kapazitätspreise deutlich besser kostenreflexiv. Da auch für Netznutzer im Niederspannungsnetz und unterhalb von 100.000 kWh der Anspruch besteht, kostenreflexive Netzentgelte zu erhalten, ist es deshalb zwingend, für alle Netznutzer, bei denen die notwendigen Messdaten vorliegen, dieses Grundmodell ebenfalls anzuwenden. Für Netznutzer ab 10.000 kWh besteht eine Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen, für diese Kunden liegen dann auch Leistungswerte vor. Für alle Netznutzer, bei denen keine entsprechende Messung vorliegt, sollte ein optionaler Wechsel (verbunden mit einem Wechsel der Messung) in das Grundmodell ermöglich werden.
Im Sachstandspapier mit den hier kommentierten Orientierungspunkte sind noch eine Reihe weiterer Fragen aufgeführt, die im Laufe des Verfahrens zu klären sind, auch dazu wird der bne noch Stellung nehmen. Diese Stellungnahme adressiert lediglich das Grundmodell.

