Erneuerbare Energien, Flexibilität, Netze, Stellungnahmen & Positionspapiere
24.10.2025

Stellungnahme zur MiSpeL-Festlegung und Appell an Verteilnetzbetreiber

Der von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf der MiSpeL-Festlegung gestaltet die vom Bundestag mit dem „Stromspitzengesetz“ Anfang 2025 beschlossenen neuen Optionen der Direktvermarktung aus („Abgrenzungsoption“ und „Pauschaloption“). Das ist eine wirksame Antwort auf die Herausforderung der Stromspitzen. Der bne veröffentlicht daher zusätzlich zur Stellungnahme zum Festlegungsentwurf diesen Appell an die Verteilnetzbetreiber.

Der bne begrüßt den Festlegungsentwurf ausdrücklich.

Die BNetzA sieht in der Festlegung zurecht vor, dass alle Netzbetreiber und Messstellenbetreiber verpflichtet werden, die Abgrenzungs- und die Pauschaloption nach den Maßgaben der MiSpeL-Festlegung zu ermöglichen. Ein unmittelbares Inkrafttreten der MiSpeL-Festlegung ist dringend nötig. Verzögerungen bei der Umsetzung erhöhen die Risiken von Stromspitzen. Angebracht ist daher ein Inkrafttreten im ersten Halbjahr 2026.

Appell an Verteilnetzbetreiber: Schnelle Umsetzung der MiSpeL-Festlegung, wegen Stromspitzen

Die von der BNetzA erarbeitete Festlegung setzt einen klaren und handhabbaren Rahmen, mit dem Speicher und künftig auch bidirektionale Ladepunkte ihre Flexibilität dem Stromsystem zur Verfügung stellen können. In der Direktvermarktung wird bei Neuanlagen und Bestandsanlagen die Abgrenzungsoption und Pauschaloption zunehmend der Standard werden. Direktvermarkter haben ein erhebliches wirtschaftliches Interesse daran, dass die Steuerung der Anlagen zuverlässig funktioniert. Bei direktvermarkteten Anlagen wird die Einspeisung und Flexibilität basierend auf Messwerten (nicht Lastprofilen) aktiv im Markt gehandelt, was den Dispatch erheblich verbessert und negative Strompreise sehr effektiv vermeidet. Sowohl Stromspitzen als auch Förderkosten werden dadurch reduziert. Auch die Möglichkeiten der Netzbetriebsführung werden verbessert (z.B. Sichtbarkeit und Steuerbarkeit, auch bei Bestandsanlagen). So lassen sich lokal in Netzen auftretende Stromspitzen ebenfalls effektiver adressieren. Die Marktaktivierung der Speicher nützt der Versorgungssicherheit. Mit der MiSpeL-Festlegung können Speicher an Solar- und Windkraftanlagen dem Stromsystem in Knappheitssituationen helfen und Netzstrom zwischenspeichern, an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr. Große Batteriespeichersysteme werden zusätzlich ein wichtiger Anker für die Systemstabilität. Die Speicher werden Momentanreserve liefern und sind für die Spannungsbeeinflussung als Blindleistungsquellen oder -senken nutzbar, auch wenn die zugehörigen Solar- oder Windparks nicht produzieren.  

Den vollen Systemnutzen entfalten Speicher nur, wenn sie aus dem Netz laden können.

Reine „Grünstromspeicher“ sind weniger effektiv im Kontext von Stromspitzen, Versorgungssicherheit und Systemstabilität. Die MiSpeL-Festlegung erweitert den Rahmen und erlaubt es, dass Speichern an bestehenden und neuen Solar- und Windparks auch Netzstrom puffern.  

1: VNB sollen Speichern auch bezugsseitig den Netzzugang zu gewähren

Die neue Energiewirtschaft erwartet von den Verteilnetzbetreibern, auf Basis dieser Festlegung den Speichern auch bezugsseitig Netzzugang zu gewähren (künftiger Standardfall).

2: VNB sollen „Speicher-Nachverdichtungs-Offensive“ zulassen

Eine „Speicher-Nachverdichtungs-Offensive“ an bestehenden und privat finanzierten Netzanschlüssen ist ohne Fördermitteleinsatz möglich. An Solar- und Windparks haben Betreiber ein Interesse daran, Speicher zu errichten. Investitionen in nachgerüstete Speicher in Co-Location werden nur dann getätigt werden können, wenn Netzbetreiber deren Betrieb zulassen und nicht zu stark einschränken. Der Betrieb von Speichern an existierenden, aber gering ausgelasteten Netzverknüpfungspunkten von Solar- und Windparks ist oft möglich. Für die Verhandlung von flexiblen Netzanschlussverträgen ist Transparenz zur tatsächlichen Netzauslastung nötig, die seitens der Netzbetreiber vorangebracht werden muss.    

3: Massengeschäftstaugliche Direktvermarktung von Kleinanlagen ermöglichen

Die Direktvermarktung von Kleinanlagen (der „Marktbetrieb“) hilft erheblich, Stromspitzen aus Photovoltaik im Niederspannungsnetz zu vermeiden. Die Pauschaloption vereinfacht Vermarktung bei PV-Prosumern deutlich. Direktvermarkter haben wegen der unmittelbaren Anbindung an den Strommarkt keinen Anreiz, Strom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er nichts wert ist oder sogar einen negativen Wert hat, also regelmäßig zu Zeiten solarer Einspeisespitzen. Seit dem 6.6.2025 muss gemäß GPKE jede Marktlokation, deren Messlokationen vollständig mit iMSys ausgestattet sind, auf Basis von Viertelstundenwerten (d.h. auf Basis der aus den täglichen Zählerstandsgängen gebildeten Lastgängen) bilanziert werden. Die Voraussetzungen für die Direktvermarktung von Kleinanlagen sind gegeben und müssen schnell und reibungsarm in allen Netzgebieten zur Anwendung kommen. Auch ohne die vollumfängliche Implementierung der Pauschaloption in der GPKE ist die Direktvermarktung von Kleinanlagen möglich. Es hängt nun an der Umsetzungsgeschwindigkeit der Netzbetreiber, ob die Direktvermarktung von Kleinanlagen schnell zur Realität wird. Wir empfehlen ein „Fast-Track-Verfahren“, um schnell möglichst viele Bestands- und Neuanlagen in die Direktvermarktung zu bekommen. Die Branche wird für den „Marktbetrieb“ einen Standard vorschlagen.

Alle Werkzeuge liegen nun auf dem Tisch: Direktvermarktung, Redispatch, Regelungen zum Speicher-Mischbetrieb und Regelungen zur flexiblen Netznutzung / Überbauung. Es liegt an den Netzbetreibern, die Aus- und Nachrüstung von Solar- oder Windparks mit Speichern schnell möglich zu machen. Die Marktseite ist bereit.

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Bernhard Strohmayer

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