Stellungnahme des bne zum Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3) Kostenwälzung: Orientierungspunkte der BNetzA
Berlin, 17. April 2026: Die von der BNetzA für die Kostenwälzung vorgeschlagenen Änderungen sind notwendig, in der vorliegenden Form auch pragmatisch und Lösungsorientiert. Eine Anpassung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Änderung der Vorgaben zur Wälzung der Kosten der Netze zwischen vor- und nachgelagerten Netzebenen ist angesichts der regional stark ungleichen Kostenbeteiligung von Verbrauchern und der vorhandenen Tarifanomalien sinnvoll. Die vorgeschlagene Entkopplung der Netzentgeltsystematik von der Kostenwälzung eröffnet neue Lösungen und in Kombination mit einem Verteilungsschlüssel auf Basis des netzbezogenen Letztverbrauchs ist eine pragmatische Lösung gefunden worden.
Die genaue Definition des netzbezogenen Letztverbrauchs sowie Vorgaben zur richtigen und vollständigen Ermittlung dieses Letztverbrauchs müssen jedoch noch entwickelt werden.
Eine Reform der abrechnungsrelevanten Umspannebenen erscheint ebenfalls sinnvoll. Jedoch stimmt der bne der BNetzA zu, dass diese Reform aufgrund der zu klärenden Fragestellungen erst nach der Umsetzung der AgNes-Festlegung zum 01.01.2029 erfolgen sollte.

