Primärregelenergie wird heute im europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber beschafft. Wer Regelleistung anbieten will, muss sich nach den Vorgaben der Netzbetreiber richten, an dem die Anlagen angeschlossen sind. Im europäischen Ausland haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Vorgaben für Energiespeicher gesenkt. Dort gilt, dass diese über eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten verfügen müssen, die Leistung also innerhalb von 30 Sekunden aktiviert und mindestens über einen Zeitraum von 15 Minuten abgegeben werden kann.
Die vier deutschen ÜNB verlangen dagegen eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten. Dies bedeutet, dass deutsche Anbieter deutlich größere Speicher bauen müssten, was zu höheren Kosten führt. Hiesige Anlagen sind damit nicht mehr wettbewerbsfähig. „Aus unserer Sicht ist diese Vorgabe inakzeptabel. Durch besonders hohe Präqualifikationsanforderungen untergraben die Übertragungsnetzbetreiber einen fairen Wettbewerb. Eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten für Energiespeicher ist vollkommen ausreichend“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Der bne verweist in einer Stellungnahme für die Bundesnetzagentur darauf, dass die von den ÜNB dargelegten Sicherheitsbedenken, eine längere Mindestaktivierungszeit für Speicher zu verlangen als europäische Nachbarstaaten, nicht stichhaltig sind. „Wir setzen darauf, dass die Bundesnetzagentur den Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber ablehnt. Für das Energiesystem der Zukunft brauchen wir einen lebendigen Wettbewerb von Anbietern, die die Netzstabilität sicherstellen. Batteriespeicher werden dabei eine wesentliche Rolle spielen“, sagt bne-Geschäftsführer Busch.