Berlin, 29.09.2026 – Der geplante Redispatch-Vorbehalt kann einen Teil der finanziellen Folgen von Netzengpässen auf neue Anlagen verlagern Damit kann er auch den von der Bundesnetzagentur gesetzten Effizienzdruck auf hohe Redispatchkosten der Netzbetreiber abschwächen. E.ON hat den Redispatch-Vorbehalt über Jahre vorangetrieben – und könnte nun wirtschaftlich am stärksten von ihm profitieren.
Redispatch wird notwendig, wenn Strom wegen eines Netzengpasses nicht vollständig aufgenommen oder transportiert werden kann und beispielsweise Wind- oder Solarparks abgeregelt werden müssen. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Abregelung werden den Anlagenbetreibern grundsätzlich finanziell ausgeglichen. Bislang wurden die entsprechenden Kosten regulatorisch weitgehend anerkannt und über die Netzentgelte refinanziert.
Neue Regulierung: Hohe Redispatchkosten werden zum wirtschaftlichen Nachteil
Eigene Redispatchkosten der Verteilnetzbetreiber sollen künftig in den Effizienzvergleich einfließen, da diese auf einen mangelnden Netzausbau oder ineffiziente Netzführung hindeutet. Hohe Redispatchkosten können damit die regulatorische Effizienzbewertung eines Netzbetreibers verschlechtern und sich auf seine Erlöse auswirken. Die Bundesnetzagentur will so bewusst einen stärkeren Anreizsetzen, Netzengpässe durch Netzausbau, Netzoptimierung und ein effizienteres Engpassmanagement zu begrenzen.
Der Redispatch-Vorbehalt durchbricht diese Logik allerdings: Werden neue Anlagen abgeregelt, für die der finanzielle Ausgleich zukünftig eingeschränkt werden soll, sinken die entsprechenden Kosten des Netzbetreibers. Fallen die niedrigeren Kosten in ein für den Effizienzvergleich maßgebliches Basisjahr, kann sich dadurch die regulatorische Kostenposition des Netzbetreibers verbessern.
Die Kosten sinken dann nicht deshalb, weil das Netz besser geworden ist, sondern weil ein Teil der wirtschaftlichen Folgen des Engpasses auf die Betreiber neuer Erzeugungsanlagen verlagert wird.
73 Prozent Redispatch bei nur 26 Prozent der Anschlusspunkte
Die bne-Analyse zeigt eine starke Konzentration des Redispatchs bei E.ON: 73 Prozent der Redispatch-Mengen im Verteilnetz entfallen auf E.ON-Netzgesellschaften – bei nur 26,1 Prozent der Netzanschlusspunkte. Das wirtschaftliche Potenzial des Redispatch-Vorbehalts könnte dort entsprechend besonders groß sein.
Bemerkenswert ist auch die Entstehungsgeschichte: Der erste dokumentierte Vorschlag für einen Redispatch-Vorbehalt stammt Ende 2021 von der E.ON-Tochter E.DIS. Es folgten ein gemeinsames Papier von E.DIS und E-Bridge und die Aufnahme des Redispatch-Vorbehalts als E.ON-Forderung ins Lobbyregister. Auch die Westenergie unter der damaligen Chefin Katherina Reiche hat den Vorschlag unterstützt. Zugleich hat sich E.ON mehrfach gegen die Einbeziehung hoher Redispatchkosten in den Effizienzvergleich ausgesprochen.
Netzkrise lösen statt Risiken verlagern
Der bne fordert, den Redispatch-Vorbehalt zu streichen. Er geht völlig in die falsche Richtung und trägt nichts zur Beendigung der Netzkrise bei. Stattdessen müssen Netzausbau, Digitalisierung, flexible Netznutzung und Speicher existierende Engpässe tatsächlich beseitigen oder bessere Bewirtschaftung ermöglichen. Der neue Effizienzdruck auf die Redispatchkosten sollte deshalb konsequent wirken und nicht durch eine zusätzliche Sonderregelung abgeschwächt werden.
„Die Bundesregierung muss Energiepolitik für das ganze Land machen – und darf sich nicht vor den Karren einzelner Konzerne spannen lassen. Die Netzkrise lösen wir, indem wir Engpässe beseitigen, statt ihre Kosten auf die Erneuerbaren abzuwälzen. Der Redispatch-Vorbehalt setzt genau den falschen Anreiz: Der Netzbetreiber wird auf dem Papier effizienter, obwohl der Engpass bleibt.“ Robert Busch, Geschäftsführer des bne

