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01.10.2026

MiSpeL-Festlegung: Bundesnetzagentur ebnet Weg für flexible Stromspeicher

Berlin, den 7.10.2026, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt den heute durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Rahmen zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) ausdrücklich. Die neuen Regeln für Heimspeicher, für Großspeicher an Erneuerbaren-Anlagen und für bidirektionale Ladepunkte verbinden Kunden- und Systemnutzen. Zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten verbessern die Wirtschaftlichkeit der Speicher, federn Stromspitzen ab und machen erneuerbaren Strom insgesamt besser nutzbar.

„Die Festlegung ist ein wichtiges Instrument, um die Flexibilität von Speichern dem System zur Verfügung zu stellen. Eine Marktaktivierung der Prosumern ist ein wesentlicher Baustein für die Versorgungssicherheit und den Umgang mit Erzeugungsspitzen“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Was dadurch möglich oder vereinfacht wird:

  • Solar- und Windparks mit Speichern ausrüsten: Mit der Abgrenzungsoption wird es möglich, im Speicher von z.B. einem Solarpark auch Netzstrom zwischenzuspeichern, ohne dabei den Marktprämienanspruch für den direkt erzeugten Strom zu verlieren. So können die Solarpark-Batterien nachts oder im Winterhalbjahr den Windstrom zwischenspeichern – vorausgesetzt der Netzbetreiber gewährt den Netzbezug der Speicher. Auch das Retrofitting von Wind- und Solarparks mit Batteriespeichern wird deutlich einfacher.
  • Einfache Markt-Teilnahme: Die Pauschaloption für Solaranlagen bis 30 kWp erlaubt die Kombination von Eigenverbrauch und Vermarktung mit geringem Messaufwand. Das schafft Anreize, mittags Solarspitzen aufzunehmen und abends zu verkaufen. So eröffnet sie den Weg in Direktvermarktungsstromtarife.
  • Bidirektionales Laden: Geeignete E-Autos und bidirektionale Ladepunkte können Strom marktaktiv zurückspeisen; der Umgang mit mitgebrachten Strommengen ist nun geregelt. Auch ohne eigene PV-Anlage ist die Teilnahme nun stark vereinfacht und über nur einen Zähler möglich.

„Viele unsere Forderungen für diesen neuen Markt sind nach einigen, letztendlich fruchtbaren, Diskussionen mit der BNetzA nun erfolgreich umgesetzt worden. Kundennutzen und Systemnutzen auch im Interesse der Netzbetreiber sind nun möglich“ so Busch weiter.

Da bis Ende September 2027 zusätzlich die Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreibern erforderlich bleibt, liegt es nun an den Netzbetreibern die Nutzung vorhandener Flexibilitäten nicht doch noch zu verhindern. Der bne appelliert daher an die Netzbetreiber, startfähige Projekte bereits in der Übergangszeit zuzulassen und Speichern den bezugsseitigen Netzzugang transparent und unbürokratisch zu gewähren. Für die Pauschaloption steht zudem die EU-beihilferechtliche Genehmigung noch aus. Wir erwarten, dass diese Genehmigung bald erteilt wird.

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Markus Schleuning

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