Klimaschutz
14.01.2026

Klimaschutzprogramm 2026: Verbindlicher Pfad zur Zielerreichung

Stellungnahme vom 13.01.2026

Vorwort zur Stellungnahme

Deutschland verfehlt mit der aktuellen Politik klar seine Klimaziele: Bis 2040 klafft eine Lücke von mehreren hundert Millionen Tonnen CO₂, allein 2031–2040 summiert sich die Übererfüllung der Jahresemissionsgesamtmengen auf über 500 Millionen Tonnen, in Gebäude und Verkehr bestehen bereits bis 2030 deutliche Defizite.​

Das Klimaschutzprogramm nach § 9 KSG (Klimaschutzgesetz) ist dabei das zentrale Steuerungsinstrument des deutschen Klimarechts: Es übersetzt die verbindlichen Ziele und Jahresemissionsgesamtmengen in konkrete Maßnahmen und entscheidet damit faktisch darüber, ob die Klimaziele eingehalten werden. Nach der Rechtsprechung des OVG Berlin‑Brandenburg muss ein Klimaschutzprogramm auf aktuellen Projektionen beruhen, alle identifizierten Emissionslücken schließen und prognostisch geeignet sein, die Jahresemissionsgesamtmengen sowie die Klimaziele zu erreichen – bloße Ankündigungen oder Prüfaufträge reichen nicht aus.​

Für das Klimaschutzprogramm 2026 bedeutet dies: Die Bundesregierung muss einen konsistenten, datenbasierten und rechtlich tragfähigen Umsetzungsplan vorlegen, der Reduktionspfade, Instrumente und Minderungswirkungen so konkret beschreibt, dass seine Eignung zur Zielerreichung nachvollziehbar ist; ein Dokument, das große Lücken offenlässt oder nur vage Zielbilder skizziert, wäre mit § 9 KSG nicht vereinbar.

Inhalt

1.Welche zusätzlichen, konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Landnutzung/Forst (auch sektorübergreifende Maßnahmen), bzw. Änderungen bestehender Maßnahmen können dabei helfen, diese Ziele sicher zu erreichen? Welche finanziellen oder rechtlichen Voraussetzungen, einschl. Ordnungsrecht, sind dafür erforderlich?  2

2.Wie kann das Klimaschutzprogramm so ausgestaltet werden, dass es vulnerable Gruppen und insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht überfordert, eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen gewährleistet und eine hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz findet?  6

3.Welche Änderungen von Rahmenbedingungen und Anreizen können dabei helfen, weitere Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität und die Marktdurchdringung von Schlüsseltechnologien für die Klimaneutralität zu beschleunigen? Wie kann dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gestärkt werden? Wie kann die Wirksamkeit marktwirtschaftlicher Instrumente bestmöglich gewährleistet werden?  7

4. Wie kann das Klimaschutzprogramm Impulse zur Belebung der Konjunktur geben? Worauf sollte angesichts der substantiellen Konsolidierungsbedarfe im Bundeshaushalt sowie der gebotenen Kosteneffizienz besonderes Augenmerk gelegt werden?  8

5.Wie kann das Klimaschutzprogramm dazu beitragen, das Zusammenwirken bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu optimieren?  9


1.Welche zusätzlichen, konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Landnutzung/Forst (auch sektorübergreifende Maßnahmen), bzw. Änderungen bestehender Maßnahmen können dabei helfen, diese Ziele sicher zu erreichen? Welche finanziellen oder rechtlichen Voraussetzungen, einschl. Ordnungsrecht, sind dafür erforderlich?

Sektor Verkehr

Aus Sicht des bne braucht eine konsequente Elektrifizierung des Straßenverkehrs auf Basis eines wettbewerblichen Strommarkts, intelligenter Netze und fairer CO₂‑Preise.​

1. Klimaschädliche Subventionen abbauen

  • Energiesteuer‑Vergünstigungen für Dieselkraftstoff, Dienstwagenprivileg und überkompensierende Pendlerpauschale unterlaufen die Steuerung auf CO₂‑Preisbasis.
  • Diese Subventionen sollten schrittweise abgebaut und die freiwerdenden Mittel in ÖPNV- (wieder) Ausbau, Ladeinfrastruktur, ÖPNV‑Elektrifizierung und digitale Mobilitätsdienste gelenkt werden. Maßstab ist ein sektorübergreifend konsistenter CO₂‑Preis statt technologiebezogener Einzelprivilegien.​
  • Elektrische Antriebe beschleunigen statt Verbrenner verlängern

2. Elektrische Antriebe beschleunigen statt Verbrenner verlängern

  • Deutschland sollte sich in der EU gegen weitere Aufweichungen der CO₂‑Flottengrenzwerte und faktische Verbrenner‑Verlängerungen stellen und national alle Rahmenbedingungen so setzen, dass neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge möglichst frühzeitig rein elektrisch fahren.​: Planbare, ambitionierte Standards, verlässliche THG‑Rahmenbedingungen und ein schneller Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, statt auf eFuel‑Nischen im Massenmarkt Pkw zu spekulieren.​
  • Die Flexibilität der Elektromobilität für das Energiesystem zu nutzen erfordert, dass die Hürden beim Zugang zum Markt abgebaut werden müssen. Zentrale Hürden sind bei öffentlicher Ladeinfrastruktur die Netzanschlüsse und bei bidirektionalem Laden in Haushalten die zu langsame und zu teure Ausstattung mit Smart Metern. Defizite der Verteilungsnetzbetreiber in diesen Prozessen muss der Wettbewerb ausgleichen können: Das erfordert modernisierte Prozesse beim Netzzugang, mehr Transparenz und wettbewerblichen Messstellenbetrieb.

3. THG‑Quote konsequent auf Strom und echte Knappheitsbereiche ausrichten

  • Die Treibhausgasminderungsquote sollte ausdrücklich als Motor für Elektromobilität und andere strombasierte, erneuerbare Antriebe weiterentwickelt werden. Die Anrechnung von Ladestrom muss vereinfacht und Missbrauch bei biogenen Kraftstoffen konsequent begrenzt werden.​
  • Knapp verfügbare nachhaltige Bio‑ und synthetische Kraftstoffe sollten ausschließlich in schwer elektrifizierbaren Bereichen (Luft‑ und Seeverkehr, ggf. Schwerlastverkehr) eingesetzt werden; für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und Schiene steht die direkte Elektrifizierung im Zentrum.​

Sektor Gebäude

Der Gebäudesektor liegt deutlich zurück: Laut Projektionsdaten verfehlt er die zulässigen Jahresemissionsgesamtmengen bis 2030 kumuliert um rund 110 Mio. Tonnen CO₂. Es braucht jetzt einen verlässlichen, elektrifizierungsorientierten Rahmen für die Wärmewende. Die Wärmepumpe ist dabei die zentrale Technologie auf dem Weg zum klimaneutralen Heizen mit heimischen Energien. Sie ist effizienter und schon heute im Lebenszyklus billiger als ihre vermeintlichen fossilen Alternativen.

1. Verlässlichen Rahmen für erneuerbare Wärme sichern

  • Die 65‑Prozent‑Erneuerbaren‑Vorgabe im GEG/Gebäudemodernisierungsgesetz muss erhalten und konsequent umgesetzt werden; Technologieoptionen, die de facto fossile Heizsysteme verlängern (z.B. unspezifizierte „H₂‑ready“-Lösungen), dürfen nicht zur neuen Standardausrede werden.​
  • Zentrales Ziel: Schnelle Skalierung strombasierter Lösungen (Wärmepumpen, klimaneutrale Wärmenetze mit erneuerbarem Strom und Großwärmepumpen, statt fossiler Gas-KWK-Anlagen) und klare Signale gegen neue Langfristinvestitionen in fossile Gasinfrastruktur inkl. fairer und berechenbarer Regeln für Rückbau- bzw. Stilllegungskosten der Gasverteilnetze.​

2. Wärmepumpen und Sanierung marktbasiert beschleunigen

  • Die Förderung für Wärmepumpen und Effizienzmaßnahmen sollte planbar, einfach und sozial fokussiert sein: Standardisierte Festbetragsförderung, klare Bonuslogik für Effizienz und einkommensschwache Haushalte, gekoppelt an digitale Mess- und Steuerbarkeit.
  • Entscheidend ist, dass Fördermittel gezielt den Einstieg in elektrische, netzdienliche Systeme erleichtern und nicht dauerhaft Betriebskosten fossiler Heizungen stützen.

3. Biomasse gezielt einsetzen

  • Biomasse sollte im Sinne der Systemeffizienz auf Anwendungen mit hohem Systemnutzen und begrenzten Alternativen (z.B. Prozesswärme) oder in der Kreislaufwirtschaft (z.B. Alt- und Schadholzverwertung) konzentriert werden. Eine expansive Förderung neuer Biomasseheizungen im Gebäudebereich ist nicht zielführend.​ Ein Verbot ist unnötig. Der Markt wird ohnehin elektrifizierte Heizsysteme bevorzugen, wo die kostenmäßig der Biomasse überlegen sind.
  • Um die Verunsicherung nach der GEG‑Debatte abzubauen, braucht es eine klare Informationsoffensive zu erneuerbarer Wärme, zu Wärmepumpen im Bestand und zu Förderwegen.

Sektor Landwirtschaft

1. Flächenbewirtschaftung in Photovoltaik-Freiflächenanlagen als landwirtschaftliche Nutzung anerkennen

  • Nahezu alle Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen heute auf landwirtschaftlichen Flächen. Ein Markthochlauf der Agri-PV (produktive Landwirtschaft in Solarparks) ist wünschenswert, wird aber aus Kosten- und Flächengründen nur einen untergeordneten Teil des Ausbaus ausmachen (max. 20% des Ausbaus). Bei den restlichen 80% der Photovoltaik-Freiflächenanlagen muss daher das Thema Flächenbewirtschaftung ebenfalls zu den Erfordernissen des Akteurs Landwirtschaft passen – was heute nicht der Fall ist.
  • Für eine hohe Artenvielfalt in Solarparks ist es notwendig, dass die Solarparkflächen professionell bewirtschaftet werden, (z.B. Mahd und Mahdgutabfuhr oder Beweidung). Diese Nutzungen sind landwirtschaftliche Nutzungen der Flächen und sollten auch als solche im Agrarrecht anerkannt werden.
  • Flächenbewirtschaftung in Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen sollte daher rechtlich als hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung anerkannt werden (z.B. durch Anpassung von §12 GAPDZV). Das erleichtert das Flächenmanagement, sichert die Nutzung der entstehenden Biomasse. Es integriert Solarparks in die betrieblichen Abläufe der Landwirtschaftsbetriebe (inkl. Fragen der Hofübergabe, Steuern, aber auch hinsichtlich Investitionen in Maschinen für die extensive Bewirtschaftung).​ Zudem bleiben Solarparkflächen so dauerhaft dem Landwirtschaftssektor zugeordnet, wenn sie professionell extensiv bewirtschaftet werden (kein Flächenverlust), was ein starker Anreiz für diese Art der Bewirtschaftung ist. Eine solche Anerkennung vereinfacht den Ausbau von PV‑Freiflächen deutlich, und ermöglicht Landwirten zusätzliche, strombasierte Einkommensquellen bei gleichzeitigen Vorteilen für Biodiversität und Klimaschutz.

Sektor Energie

Die Stromerzeugung liegt bis 2030 im Zielkorridor, was erst mal ein großer Erfolg ist. Doch danach drohen erhebliche Lücken, wenn der Rahmen für Markt und Netz nicht grundlegend auf ein vollständig erneuerbares, flexibles und digitalisiertes Stromsystem ausgerichtet werden. Aus Sicht des bne muss die Energiewirtschaft dabei klar auf Marktwirtschaft, Digitalisierung und Flexibilität setzen – nicht auf neue fossile Lock‑in‑Effekte durch zentrale Kapazitätssubventionsprogramme für fossile Großkraftwerke.​​

1.  Versorgungssicherheit und Strommarkt

  • Versorgungssicherheit soll marktbasiert organisiert werden: Durch einen starken Strommarkt und Flexibilitätsanreize. Im Zentrum steht eine umfassende Absicherungspflicht anstatt eines Kapazitätsmarkts. Steuerbare Kapazitäten werden zweifellos gebraucht als Ergänzung zu Erneuerbaren, Speichern und Lastflexibilität. Der Bau dieser Kapazitäten wird mit der Absicherungspflicht rein marktgetrieben im tatsächlich nötigen Umfang angereizt. Neue Subventionen für fossile Technologien braucht es nicht.  ​​Nur so kann staatliche Planung fossiler Überkapazitäten vermieden werden.

2. Grüner Wasserstoff und Kraftwerke

  • Grüner Wasserstoff bleibt ein knappes und teures Gut das für Industrieprozesse und ausgewählte Systemfunktionen nötig ist. Der Einsatz in direkt elektrifizierbaren Anwendungen verbietet sich daher von selbst.. Ggf. nötige neue steuerbare Kraftwerke müssen von Anfang an in ein erneuerbares Systemdesign eingebettet sein: Sie sollen perspektivisch mit grünem Wasserstoff oder anderen erneuerbaren Brennstoffen in seltenen Stunden laufen und dürfen Marktsignale für Speicher und Flexibilität nicht verdrängen. CCS an Kraftwerken sieht der bne kritisch, weil hohe Kosten, Volllastanforderungen und begrenzte Abscheideraten nicht zum Rollenbild flexibler Reservekapazitäten in einem Erneuerbaren‑System passen.​

3. Flexibilisierung, Netzentgelte und Digitalisierung

  • Die Flexibilisierung ist ein zentrales Element einer kosteneffizienten und sicheren Energiewende. Stromnetze, Tarife und Marktregeln müssen so ausgestaltet werden, dass sie flexibles, zeitlich angepasstes und netzdienliches Verhalten ermöglichen und belohnen.
  • Dafür braucht es:
  • erstens klare ökonomische Anreize: dynamische Strom- und Netzentgelte, zeitvariable Tarife sowie marktwirksame Preissignale für Erzeuger, Verbraucher und Speicher.
  • Zweitens sind flexible Netzanschluss- und Netznutzungsmodelle erforderlich. Netzanschlüsse müssen stärker auf zeitvariable Nutzung ausgelegt werden, ohne dass der grundsätzliche Anspruch auf Anschluss infrage gestellt wird. Der gesicherte Netzzugang ist das zentrale Investitionskriterium. Bereits heute ist die technische Planung und Ausführung des Netzanschlusses von Wind- und Solarparks oder von Batteriespeichern inklusive der Errichtung der Anschlussleitungen ein Teil der Investition in diese Anlagen. Diese Investition wird von der Privatwirtschaft – nicht den Netzbetreibern – getragen. Netzbetreiber sollen zu fairen Bedingungen für die Anschlussbegehrenden auch flexible Netzanschlussverträge anbieten. Das ist durchaus auch zum Nutzen der Netzbetreiber, denn so können bestehende Netzkapazitäten besser durchaus auch kostspieliger Netzausbau vermieden oder zumindest reduziert werden.
  • Drittens ist Flexibilisierung ohne Digitalisierung nicht erreichbar. Voraussetzung ist ein Neustart der Digitalisierung entlang marktwirtschaftlicher Prinzipien: Ein wettbewerblicher Smart-Meter-Rollout, ein hoher Digitalisierungsgrad bei den Netzbetreibern sowie einfache, standardisierte Prozesse. Um diese Ziele zu erreichen, muss realistischerweise auch die Defragmentierung der Netzführung durch Kooperationen oder Zusammenschlüsse ins Auge gefasst werden.
  • Flexibilität, Digitalisierung und Wettbewerb sind dabei keine isolierten Maßnahmen, sondern bedingen sich gegenseitig. Erst ihr Zusammenspiel ermöglicht ein Energiesystem, das erneuerbare Energien effizient integriert, Systemkosten senkt und Versorgungssicherheit gewährleistet.

3. Ausbau Erneuerbarer und Netze

  • Der weitere Ausbau von Wind‑ und Solarenergie in Verbindung mit Batteriespeichern bleibt die Grundlage für alle Elektrifizierungsstrategien. Verzögerungen erhöhen Kosten und Importabhängigkeiten und verschärfen so den Druck in anderen Sektoren zusätzlich. Ein rechtlich abgesicherter Anspruch auf den Netzzugang von Erneuerbaren Energien-Anlagen ist und bleibt eine zentrale Voraussetzung für Planungssicherheit und kostengünstigen Ausbau. Parallel müssen Übertragungs‑ und Verteilnetze schneller ausgebaut und effizienter genutzt werden: Das erfordert mehr Netztransparenz, flexible Netzanschlüsse zu für den Markt fairen Bedingungen, die Nutzung vorhandener Infrastrukturen für Erzeugung, Speicher und Elektrolyseure sowie eine Reform der Baukostenzuschüsse, die den EE‑ und Speicherzubau lenkt aber nicht ausbremst.​​

2.Wie kann das Klimaschutzprogramm so ausgestaltet werden, dass es vulnerable Gruppen und insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht überfordert, eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen gewährleistet und eine hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz findet?

  • Das Klimaschutzprogramm sollte so gestaltet werden, dass Energiewende und soziale Sicherheit zusammengedacht werden. Leitplanken sind sinkende Strompreise, der Abbau unnötiger Bürokratie und ein leichter Zugang zu elektrifizierten Lösungen für alle Haushalte, flankiert durch zielgenaue Ausgleichsmechanismen. Marktbasierte, digitale Strukturen sind dabei der beste Schutz vor Überforderung, weil sie Energie insgesamt günstiger machen, Verbräuche veranschaulichen und Angebote transparenter gestalten.
  • Ein wesentlicher Hebel liegt in der Entlastung des Strompreises: Günstiger, erneuerbarer Strom ist die Basis für bezahlbare Wärmepumpen, Elektromobilität und Effizienztechnologien. Abgaben, Umlagen und Steuern auf Strom sollten weiter sinken – insbesondere die Stromsteuer in Richtung des europäischen Mindestniveaus, die KWKG‑Umlage perspektivisch entfallen –, während neue Umlagen wie etwa Kapazitätsumlagen vermieden werden. Gleichzeitig müssen Netzkosten dauerhaft gesenkt werden, statt sie nur kurzfristig über Zuschüsse abzufedern. Dafür müssen Netze effizienter ausgebaut werden in dem sie, digitalisiert und durch Speicher und Verbrauchsteuerung entlastet werden.
  • Digitalisierung und Wettbewerb sollten gezielt genutzt werden, um Verbraucher zu entlasten: Eine entbürokratisierte Digitalisierung des Messwesens, mehr anstatt weniger Wettbewerb im Messstellenbetrieb sorgt für günstigere Preis Der Rückweg ins Netzmonopol ist eine teure und langsame Sackgasse. Einfache, günstige digitale Zähler (Smart Meter Light) schaffen die Grundlage für innovative, kundenfreundliche Tarife, von denen auch Haushalte mit geringem Einkommen profitieren können.
  • Etwaige Förderungen sind so auszugestalten, dass sie vor allem Haushalten mit tatsächlichem Förderbedarf zugutekommen. In der Vergangenheit war das bei E‑Autoprämie und Wallbox‑Förderung nur eingeschränkt der Fall; überproportional häufig haben Haushalte mit höheren Einkommen profitiert. 
  • Denkbar ist auch das sogenannter „Überschußstrom“ nicht abgeregelt wird, sondern wenigstens teilweise in einen gesondertem Bilanzkreis gebucht wird, aus dem eine Art Energiewendestromdeputat für Bedürftige abgegeben wird. Zusatzkosten entstehen dafür nicht, da er ohnehin vergütet worden ist:

3. Welche Änderungen von Rahmenbedingungen und Anreizen können dabei helfen, weitere Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität und die Marktdurchdringung von Schlüsseltechnologien für die Klimaneutralität zu beschleunigen? Wie kann dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gestärkt werden? Wie kann die Wirksamkeit marktwirtschaftlicher Instrumente bestmöglich gewährleistet werden?

1. Strompreis als Investitionsmotor senken

  • Abgaben, Umlagen und Steuern auf Strom sind weiter zu reduzieren (insb. Stromsteuer auf EU‑Minimum, KWKG‑Umlage perspektivisch abschaffen), damit sich Elektrifizierung, Wärmepumpen, E‑Mobilität und Elektrolyse wirtschaftlich lohnen.​
  • Neue Strompreisumlagen wie etwa die geplante Kapazitätsumlage sind zu vermeiden, da sie industrielle Stromkunden zusätzlich belasten. Stattdessen gilt es Hemmnisse für Erneuerbare und Speicher abzubauen, um Stromgestehungskosten weiter zu senken.​

2. Digitalisierung und Netze als Enabler

  • Das Messstellenbetriebsgesetz ist zu „entrümpeln“, der Smart‑Meter‑Rollout zu vereinfachen und wettbewerblich zu organisieren. Erst dadurch werden günstige, funktionale digitale Zähler in Masse verfügbar und neue Geschäftsmodelle (dynamische Tarife, Flexibilitätsvermarktung) skalieren.​
  • Netzentgelt‑ und Netzausbauregulierung sind investitionsfreundlich weiterentwickeln (z.B. private Netzausbauoptionen (wettbewerbliche Elemente im Netzausbau), effizientere Nutzung von Umspannwerken, Reform lokaler Baukostenzuschüsse), damit Projekte schneller realisiert und Systemkosten gesenkt werden.​
  • Wettbewerb stärken; Regulatorische Komplexität und Bürokratie abbauen
  • Diskriminierungsfreie Marktstrukturen und voller Wettbewerbszugang sind sicherzustellen, insbesondere im Messwesen.​
  • Energiesteuer‑ und Stromsteuerrecht muss vereinfacht werden, Bagatellgrenzen sind einzuführen und Meldepflichten auf Fälle mit relevantem Steueraufkommen zu beschränken. Erst dann werden Geschäftsmodelle rund um Speicher, Direktvermarktung und bidirektionales Laden nicht ausgebremst.​
  • Wettbewerbsfähigkeit der Industrie über günstigen, verlässlichen Strom
  • Industrielle Wettbewerbsfähigkeit ist vor allem über dauerhaft niedrigere Stromvollkosten zu sichern und nicht über neue Sonderentlastungstatbestände, die die Märkte verzerren.​
  • Der gewünschte Industriestrompreis ist an der Abgangsklemme der EE Anlagen längst Realität. Das Problem liegt zwischen Erzeuger und Kunden. Die Netze müssen effizienter werden, unnötiger Ausbau kann durch Digitalisierung und gemeinsame Netzführung und gemeinschaftlichen Netzausbau vermieden oder deutlich günstiger werden.
  • Mittelstand und Industrie sind besser an langfristig günstigen Erneuerbaren‑Strom zu binden, etwa über PPA‑Modelle mit geeigneten Absicherungsinstrumenten, damit Investitionen in Effizienz und Elektrifizierung planbar werden.

4. Wie kann das Klimaschutzprogramm Impulse zur Belebung der Konjunktur geben? Worauf sollte angesichts der substantiellen Konsolidierungsbedarfe im Bundeshaushalt sowie der gebotenen Kosteneffizienz besonderes Augenmerk gelegt werden?

  • Das Klimaschutzprogramm kann die Konjunktur beleben, wenn es private Investitionen in Erneuerbare, Netze, Flexibilität und Digitalisierung auslöst, statt vor allem konsumtive Entlastungen zu finanzieren. Angesichts knapper Haushaltsmittel sollte jeder Euro vorrangig in Maßnahmen fließen, die dauerhaft Strukturverbesserungen bewirken, Systemkosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
  • Das bedeutet, öffentliche Mittel insbesondere für den Ausbau erneuerbarer Erzeugung, einen zielgerichteten Netzausbau, Speicher und digitale Infrastruktur zu nutzen. Parallel dazu sind regulatorische Reformen nötig, die Netzkosten dauerhaft senken – etwa eine effizientere Regulierung, die die Gewinne der Netzbetreiber begrenzt und gemeinschaftlichen Netzausbau und gemeinsame Netzführung fördert. Dadurch wird Strom günstiger, was wiederum Investitionen in Wärmepumpen, Elektromobilität und Elektrifizierung in allen Sektoren anstößt.
  • Ein zweiter Konjunkturhebel ist die dauerhafte Senkung des Strompreises, die klimafreundliche Technologien im Markt stärkt und den Produktionsstandort attraktiver macht. Reduzierte Abgaben und Steuern auf Strom sowie der Verzicht auf neue Umlagen, wie etwa die geplante Kapazitätsumlage, entlasten Unternehmen und Haushalte zugleich. Planbare, stabile Rahmenbedingungen sind wichtig, damit Energieversorger seriös kalkulierbare PPA‑Angebote machen und Unternehmen langfristige Investitionsentscheidungen treffen können.
  • Kosteneffizienz lässt sich zudem durch Digitalisierung und Flexibilisierung steigern. Ein vereinfachtes Messstellenbetriebsgesetz, ein wettbewerblich organisierter, kostengünstiger Smart‑Meter‑Rollout und eine verpflichtende Digitalisierung der Verteilnetze ermöglichen neue Geschäftsmodelle mit geringem Mitteleinsatz und helfen, teure Redispatch‑Maßnahmen und überdimensionierten Netzausbau zu vermeiden. Klare Preissignale im Strommarkt und Flexibilitätsanreize in den Netzentgelten stellen sicher, dass der Markt kosteneffizient über Investitionsentscheidungen in Speicher, steuerbare Lasten und Erzeugung entscheidet.

5.Wie kann das Klimaschutzprogramm dazu beitragen, das Zusammenwirken bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu optimieren?

Aus bne‑Sicht kann das Klimaschutzprogramm das Zusammenwirken der Ebenen verbessern, wenn Ziele und Instrumente bundesweit klar geregelt sind, Kommunen verlässlich profitieren und digitale Datenstrukturen den Vollzug vereinfachen. Entscheidend ist ein Rahmen, der Länder und Kommunen nicht über Vorgaben überfordert, sondern ihnen Spielräume und Planungssicherheit für die konkrete Umsetzung gibt.​

1. Bundesrecht klar, Landesrecht anschlussfähig gestalten

  • Bundesweit einheitliche, praxistaugliche Regeln im Energierecht (z.B. EEG‑Kommunalbeteiligung) schaffen und so fassen, dass Landesgesetze anschlussfähig sind, ohne zusätzliche Komplexität und Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen.​
  • Verhältnis von EEG‑Regelungen und Landesbeteiligungsgesetzen klar definieren (Vorrang des EEG, Angemessenheitsgrenzen), damit Kommunen, Länder und Projektierer auf einer gemeinsamen, rechtssicheren Grundlage agieren können.​

2. Kommunale Beteiligung als Brücke stärken

  • Kommunale und Bürgerbeteiligung an EE‑Projekten systematisch ausbauen (z.B. Erweiterung von § 6 EEG auf alle Solaranlagen des ersten Segments und insbesondere auf Solarparks mit Speichern), damit lokale Wertschöpfung sichtbar wird und kommunale Ebene aktiv mitzieht.​ Das nimmt auch den Druck aus den Kommunen, sich die erwirtschafteten Gewinne der Stadtwerke ausschütten zu lassen, und so die Mittel für die notwendigen Netzinvestitionen zu abzuziehen.
  • Frühzeitige, rechtssichere Beteiligungsangebote zulassen, ohne die Planungshoheit zu beeinträchtigen, damit Kommunen verlässlich planen und Länder ihre Beteiligungsinstrumente auf diese Bundeslogik aufsetzen können.​

3. Digitale Infrastruktur und Daten teilen

  • Einheitliche digitale Standards und Plattformen für Energiedaten schaffen (Netzzustand, Anschlusskapazitäten, Projektstatus), auf die Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen zugreifen können, um Planungen zu koordinieren.​
  • Digitalisierung von Netzen und Messwesen vorantreiben, damit kommunale Entscheidungen (z.B. Flächenausweisung, Quartiersprojekte) auf transparenten Systeminformationen beruhen und nicht an intransparenten Netzrestriktionen scheitern.​

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Markus Schleuning

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