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01.11.2016

Entgelt- und Umlagesystem umbauen

Aus Sicht des bne finden sich im Impulspapier „Strom 2030“ viele richtige Annahmen zur Weiterentwicklung des Energiesystems. Allerdings sind in einigen Punkten Unterschiede zwischen dem Impulspapier, dem Klimaschutzplan 2050 und dem Grünbuch Energieeffizienz festzustellen, etwa was die Annahmen zum Stromverbrauch angeht.

Marktplatz für Flexibilität

Eine der wesentlichen Aufgaben in einem Energiesystemen mit hohen Anteilen von wetterbedingt schwankenden erneuerbaren Energien wird der Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch sein. „Bei der Flexibilisierung bestehen nach wie vor große Hemmnisse, vor allem durch überholte Regelungen bei den Netzentgelten, die etwa einen kontinuierlichen Verbrauch begünstigen“, so Busch.

Um Flexibilisierung anzureizen, ist die Etablierung eines technologieoffenen und liquiden Marktplatzes nötig, auf dem Händler, Erzeuger, Aggregatoren oder Speicherbetreiber Flexibilität anbieten. Der bne hat dazu mit seinem Flexmarktkonzept bereits einen Vorschlag gemacht. Aktuell koordiniert der bne zudem ein Branchenverfahren, mit dem eine von der Stromlieferung unabhängige Vermarktung von Flexibilität über Aggregatoren möglich werden soll. „Entscheidend ist, dass es einen wirklichen Wettbewerb um Flexibilitäten gibt, und nicht etwa Netzbetreiber das Geschäft mit verbundenen Vertrieben und Dienstleistern auskungeln“, so bne-Geschäftsführer Busch.

Sektorkopplung ermöglichen

Die Erreichung der vereinbarten Klimaziele ist nur durch eine Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität möglich. Diese wird aktuell durch die hohen Belastungen auf dem Stromverbrauch, etwa durch die EEG-Umlage, erschwert. Eine Ausweitung der Umlage auf den Energieverbrauch im Wärme- und Verkehrssektor könnte hier eine Lösung bieten. „Eine Verbreiterung der EEG-Umlage würde zu niedrigen Strompreisen führen und gleichzeitig eine emissionsspezifische Belastung der Energieträger ermöglichen“, sagt bne-Geschäftsführer Busch. Zu den Möglichkeiten, die EEG-Umlage zu erweitern, hat das IÖW im Auftrag des bne ein Gutachten erstellt.

Netzanschlussentgelt einführen

Die Dezentralisierung der Energieerzeugung führt zu einer Ausbreitung von privaten Eigenversorgungsmodellen, etwa auf Basis von Solarenergie und Speichern. Diese sind für eine breite Energiewende auch unabdingbar. Das alte auf dem Energiebezug aus dem Netz basierende System der Finanzierung der Infrastruktur gerät damit allerdings an Grenzen. „Wir können nicht immer höhere Netzentgelte auf immer weniger Kunden verteilen, die keine Möglichkeit zur Eigenversorgung haben“, betont Busch.

Der bne schlägt daher vor, die Netzentgeltsystematik zu reformieren. Statt eines Leistungs- und eines Arbeitspreises sollte es künftig für Kunden über 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ein auf der technischen Leistungsfähigkeit des Anschlusses basierendes Netzanschlussentgelt geben. „Das Netzanschlussentgelt würde bei Energiekunden mit wirklichem Flexibilisierungspotential ansetzen und eine unbegrenzte Ein- und Ausspeisung ermöglichen.“ Das Entgelt wäre jeweils zu Jahresbeginn zu entrichten, was den Netzbetreibern eine höhere Planungssicherheit geben würde. „Unser Vorschlag vermeidet im Gegensatz zum ebenfalls diskutierten reinen Leistungsentgelt den Effekt, dass Kunden versuchen, Lastspitzen zu vermeiden, die sich durch die Flexibilisierung automatisch ergeben und zur richtigen Zeit durchaus erwünscht sind“, so Busch.

Die Stellungnahme des bne zum Impulspapier Strom 2030 finden Sie hier als PDF.

Die Stellungnahmen des bne zum Grünbuch Energieeffizienz und zum Klimaschutzplan 2050 finden Sie hier als PDF.            

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Alexander Karasek

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