Mobilität, Pressemitteilungen
16.04.2019

CO2-Preis notwendig für Verkehrswende

Berlin, 16. April 2019. Am 15. April 2019 hat der EU-Landwirtschafts-Rat formal eine EU-Verordnung für CO2-Grenzwerte für PKW beschlossen. Sie legt fest, dass ab 2030 alle neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers, die sogenannte Flotte, 37,5 Prozent weniger Emissionen ausstoßen dürfen als 2021. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne, erklärt dazu:

„Dass die EU-Mitgliedsstaaten den Treibhausgasausstoß von Autos und Lieferwagen begrenzen wollen, ist für den Klimaschutz im Verkehrssektor wichtig. Es ist positiv, dass die Verordnung (Minderung um 37,5 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 2021) durch das Wirken von EU-Parlament und Ratspräsidentschaft weiter geht als der Kompromiss der EU-Umweltminister vom Oktober 2018 (Minderung um 35 Prozent) und auch weiter geht als die ursprüngliche Forderung der Kommission (Minderung um 30 Prozent).

Dennoch reichen die mit der Verordnung festgelegten Ziele nicht aus, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Um den CO2-Aussstoß des Verkehrssektors zu verringern, muss die Nachfrage nach klimafreundlichen Fahrzeugen steigen. Ein effektives Instrument ist ein CO2-Preis, also die Belastung der Energieträger entsprechend ihrer CO2-Emissionen. Ein CO2-Preis hat eine Lenkungsfunktion und reizt dazu an, dass CO2-arme Mobilitätskonzepte nachgefragt werden.

E-Mobilität macht nur Sinn, wenn sie auch mit grünem Strom erfolgt und nicht etwa Graustrom in den Akkus landet. Dazu ist es notwendig, dass ein CO2-Mindestpreis im Stromsektor gilt.“

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Alexander Karasek

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