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18.06.2015

bne und vzbv zur Anreizregulierung: "Geheimnistuerei muss ein Ende haben"

Moderne und effiziente Energienetze spielen für die Energiewende eine entscheidende Rolle. Um insbesondere die Verteilnetze fit zu machen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren, muss nun eine zeitgemäße, auf Effizienz und den Einsatz intelligenter Netztechnik ausgerichtete Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens erfolgen.  
 
„Das System der Anreizregulierung hat sich als grundsätzlich wirkungsvoll erwiesen. Die nun geplante Novelle beseitigt bestehende Defizite und Fehlanreize“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die Bedingungen für Verteilnetzbetreiber, die einen tatsächlichen Investitionsbedarf aufgrund des Ausbaus von Erneuerbaren haben, werden verbessert. Solche, die keine nennenswerten Investitionen tätigen müssen, sollen kein zusätzliches Geld erhalten.  „Ausschlaggebend für die Bereitstellung der Investitionsmittel dürfen nicht die Renditewünsche des Verteilnetzbetreibers, sondern allein die energiewirtschaftliche Notwendigkeit sein.“
 
Transparenz erhöhen
Dringenden Handlungsbedarf sehen bne und vzbv beim Thema Transparenz: „Die Regulierung der Netzbetreiber ist eine einzige Blackbox. Die Geheimnistuerei verhindert eine notwendige öffentliche Kontrolle. Sie nährt den Verdacht erheblicher Mehrkosten für die Stromkunden und schadet der Akzeptanz der Energiewende“, so Ingmar Streese, Leiter Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Bundesregierung müsse hier bei der Reform der Anreizregulierung dringend handeln und für mehr Transparenz sorgen. „Die Öffentlichkeit muss endlich in die Lage versetzt werden, die Regulierung sorgfältig nachvollziehen und ihre Effektivität bewerten zu können“, so Streese.
 
Gemeinsame Betriebsführung anreizen
Ein Problem bleibt die zersplitterte Netzstruktur in Deutschland, mit über 900 Verteilnetzbetreibern allein beim Strom. „Das Management der Energiewende wird so deutlich erschwert und unnötig verteuert“, sagt bne-Geschäftsführer Busch. Effizienter wäre es aus Sicht von bne und vzbv, wenn sich die Verteilnetzbetreiber zu regionalen Einheiten mit einer gemeinsamen Betriebsführung zusammenschließen würden. Das Eigentum an den Netzen bliebe davon unberührt. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung eindeutig festgestellt, dass die vereinfachten Verfahren solche sinnvollen Netzzusammenschlüsse verhindern. Dass das Bundeswirtschaftsministerium mit der Novelle diese Ausnahmen nun zurückfahren will ist daher aus Sicht von bne und vzbv ein wichtiges Signal für mehr Effizienz.
 

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Alexander Karasek

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