Digitalisierung, Stellungnahmen & Positionspapiere
13.10.2023

Stellungnahme zur Technischen Richtlinie BSI RC TR-03109-5

Stellungnahme des bne zur Technischen Richtlinie BSI TR-03109-5 „Kommunikationsadapter“ in der RC Version 1.0

Ab dem 1. Januar 2024 können neu installierte private Ladestationen, Wärmepumpen und Speicher als Ultima ratio bei Netzengpässen in ihrer Leistungsaufnahme begrenzt werden. Der bne begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf des RC1 der TR-03109-5 eine weitere Lücke bei der Umsetzung von § 14a EnWG geschlossen wird. Die Anbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wird allerdings unnötig komplizierter geregelt. Sollte das so umgesetzt werden, müssten die zumeist für den weltweiten Vertrieb hergestellten Anlagentypen die beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ) durchlaufen – beim Inverkehrbringen, wie auch bei jedem Software-Update.

Stattdesssen sollten die Anforderungen realistisch und praxistauglich sein. Die CLS-Komponente muss kompatibel sein mit allen am Markt verfügbaren Smart Meter Gateways. Die jeweilige Anlage sollte sich nicht verpflichtend an der CLS-Komponente authentisieren müssen; andererseits aber sollte die CLS-Komponente für die angebotenen Schnittstellen und Protokolle das jeweils aktuelle Authentisierungsverfahren anbieten.

Die Forderung nach authentischen und integren Software-Update-Paketen für die CLS-Komponente ist dagegen sehr zu begrüßen, wie auch die Forderung nach einem Schutz vor Versions-Downgrades. Allerdings sollte die TR-5 offenlassen, wie das Update umgesetzt wird. Es sollte möglich sein, eine CLS-Komponente als abgeschlossenes (self-contained) Bauteil in einer anderen Anlage zu verbauen – ohne, dass dadurch die komplette Anlage in der durch ihr Gehäuse vorgegebenen Begrenzung als CLS-Komponente betrachtet wird.

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Lars Petereit

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