Erneuerbare Energien, Stellungnahmen & Positionspapiere
09.07.2019

bne-Stellungnahme zur Verordnung zu den Innovationsausschreibungen

Berlin, 09. Juli 2019. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Idee hinter Innovationsausschreibungen. Innovationausschreibungen bieten das Potenzial Instrumente für eine bessere Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien zu erproben. Als Prämisse für das Gelingen der Innovationsausschreibung hebt das EEG 2017 in §39j deshalb auch hervor, dass bei der Einführung sichergestellt werden soll, dass besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen. Für die Umsetzung bietet die Verordnungsermächtigung des EEG §88d ausreichend Spielraum. Leider wird mit dem vorliegenden Entwurf die Chance vertan, systemdienliche Innovationen, wie sie z.B. in §88d Abs. 3 explizit genannt werden, anzureizen. Zu nennen sind u.a. die effiziente Kombination aus flexiblen Erneuerbaren Energien mit Speichern und netzdienlich gesteuerten Lasten, die Vermeidung bzw. Linderung von Flächenkonflikten sowie die Förderung innovativer Konzepte und Technologien der Sektorenkopplung.

Stattdessen sieht der Entwurf lediglich die Einführung einer fixen Marktprämie vor, die der bne für ungeeignet erachtet, genauso wie die Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung.

Grundsätzlich hinterlässt der Entwurf mehr Fragen, als dass er konkrete Ant-worten für die spätere Umsetzung gibt. So ist z.B. nicht klar geregelt, ob bei technologieübergreifenden Kombinationsgeboten auf die Kombination oder auf die Einzeltechnologien geboten werden soll und wie genau mit der Bezuschlagung bei Kombinationsgeboten verfahren wird. Verwirrung stiftet zudem auch die Be-gründung zu §4 wonach die Rede von einem Floor- und Capwert ist, sich dieses jedoch nicht im Wortlaut des VO-Textes wiederfindet. Diese Unklarheit führt u.a. dazu, dass keine klare Bewertung zu §7 Verringerung bei negativen Preisen erfolgen kann.

Der bne empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Innovationsausschreibungen in der im Referentenentwurf vorgeschlagenen Ausgestaltung nicht umzusetzen und die Einführung der Innovationsausschreibungen entsprechend aufzuschieben. Die be-grüßenswerte Idee hinter den Innovationsausschreibungen sollte weiterverfolgt und die Innovationsausschreibungen so ausgestaltet werden, dass die dringenden Kernziele „Netzdienlichkeit und Flexibilisierung durch Hybridisierung“, „Reduktion von Flächennutzungskonflikten“ sowie „Stärkung der Sektorenkopplung“ adressiert werden.

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Arndt Börkey

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