Für jede Art von Kapazitätsprodukten, die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) vermarkten, sind die Transparenzvorgaben der EG-Fernleitungsverordnung vollständig zu erfüllen. Die auf den Internetseiten der FNB und bei ENTSO-G veröffentlichten Daten unterscheiden bislang jedoch nur nach „fester“ und „unterbrechbarer“ Kapazität. Deutsche Fernleitungsnetzbetreiber vermarkten jedoch in erheblichem Umfang weitere feste Kapazitätsprodukte, die mit Beschränkungen oder Auflagen verknüpft sind, wie z.B. bedingt frei zuordenbare Kapazitäten (bFZK), dynamisch oder beschränkt zuordenbare Kapazitätsprodukte (DZK bzw. BZK). Der bne begrüßt den geplanten Vorstoß der Bundesnetzagentur, die Transparenzvorschriften auch auf diese Kapazitätsprodukte auszudehnen.
Stellungnahmen & Positionspapiere
13.01.2016
bne-Stellungnahme zur Veröffentlichung produktscharfer Kapazitätsdaten

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