Die wichtigste Punkte:
– Ein nichtdiskriminierender und marktbasierter Ansatz bei staatlichen Beihilfen erlaubt die Entwicklung von flexiblen Geschäftsmodellen.
– Die Beihilfeleitlinien sind zu unflexibel formuliert für eine Zeit der Koexistenz von förderbedürftigem und förderfreiem Ausbau Erneuerbaren Energien. Ein rein kostenbasiert/technologeineutraler Ansatz hat hierbei Nachteile, insbesondere aus Systemkostensicht. Die Leitlinien berück-sichtigen dies nicht ausreichend.
– Zudem müssen Widersprüche in den Leitlinien abgebaut werden, was dazu beiträgt, verlagerte Kosten (z.B. Infrastrukturkosten) oder weitere Beihilfen (z.B. Erfordernis von Kapazitätsmärkten) zu vermeiden.
– Die Beihilfefähigkeit für Alt-Technologien ist konsequent zu beschränken, auch bei KWK-Anlagen. Alternative und nicht-fossile Systeme werden insbesondere in Wärmenetzen weiterhin strukturell benachteiligt.
– Innovationsblockaden lösen: Beihilfeleitlinien sollten nicht festlegen, dass gespeicherter Strom kein Grünstrom sei, oder dass Speicher in Kombination mit Ladeinfrastruktur nur mit lokal erzeugter erneuerbarer Energie beladen werden können.
– Ein technologieintegrierender Ansatz erlaubt auch die Nutzung von z.B. Lastmanagement / Demand-Side-Response oder Speichern auf allen Netzebenen. Dies kann sowohl als Dekarbonisierungsoption als auch zur Vermeidung von marktverzerrenden Beihilfen angesehen werden.
– Kapazitätsmärkte sind marktverzerrend.
Erneuerbare Energien, Stellungnahmen & Positionspapiere
03.08.2021
bne-Stellungnahme zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
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