Damit werden die kurzfristigen Interessen der Netzbetreiber über die langfristigen Interessen der Verbraucher gestellt. Zusätzlich werden den Netzbetreibern noch weitere Geschenke gemacht: Für die erste Regulierungsperiode dürfen sie den Kapitalsockel für ihre Investitionen der Jahre von 2008 bis 2016 geltend machen, die kalkulatorischen Eigenkapitalquoten werden nicht angepasst und die Transparenz wird durch die Einführung einer Positivliste auf Dauer auf einem inakzeptabel niedrigen Niveau eingefroren.
Stellungnahmen & Positionspapiere, Strommarkt
04.05.2016
bne-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung
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