Stellungnahmen & Positionspapiere, Strommarkt
23.11.2022

bne-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Strompreisbremse

Der russische Angriffskrieg führte zu Verwerfungen auf dem Gasmarkt, die wiederum Verwerfungen auf dem Strommarkt zur Folge hatten. Infolgedessen sind die Strompreise stark angestiegen, was zu einer Belastung der Verbraucher geführt hat. Um die Belastungen zu reduzieren, wird eine Strompreisbremse eingeführt, die sich grundsätzlich an der EU-Verordnung ausrichtet, aber auch in Details darüber hinaus geht. 

Zur Gegenfinanzierung sollen auch Erlöse abgeschöpft werden, was häufig mit einer Gewinnabschöpfung verwechselt wird. Die Begründung für die Erlösabschöpfung sind die höheren Erlöse in Folge der gestiegenen Börsenpreise. Allerdings wird nicht bei allen Energieträgern abgeschöpft. Die erhöhten Erlöse aus der Stromerzeugung aus Steinkohle, Erdöl und Erdgas werden nicht abgeschöpft, das gilt sogar für Erdgaskraftwerke mit hohem Wirkungsgrad und damit relativ niedrigen Erzeugungskosten, sowie Erdgas-KWK-Anlagen, die auf die hohen Strommarktwerte noch eine Fixprämie oben drauf bekommen.

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass der bne grundsätzlich eine steuerliche Lösung für einen besseren Ansatz gehalten hätte. Diese hätte zu einer Gewinn- anstelle einer Erlösabschöpfung geführt. Eingriffe in den Strommarkt wären ebenso vermieden worden wie das Risiko eines verminderten oder verzögerten Ausbaus sowie der erhebliche bürokratische Aufwand. Umgekehrt ist es so, dass die verminderten Erlöse auch zu verminderten Gewinnen führen werden, was verringerte Steuereinnahmen (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) bei Bund, Ländern und Kommunen zur Folge haben wird. Dass ein steuerlicher Ansatz politisch durchaus möglich ist, zeigt sich darin, dass er parallel zur Abschöpfung von Gewinnen im Öl- und 
Gassektor gewählt wird.

In unserer Stellungnahme ordnen wir den Referentenentwurd detailliert ein. Die wichtigsten Punkte sind aus bne-Sicht:

  • Die im Gesetzentwurf geregelte Strompreisbremse ist wenig treffsicher, deshalb sehr teuer sowie in der Umsetzung außerordentlich aufwändig und bürokratisch. Sie setzt den Wettbewerb im Endverbrauchermarkt fast vollständig aus.
  • Das Gesetz beabsichtigt Überschusserlöse abzuschöpfen, ist aber so konstruiert, dass trotz Sicherheitszuschlägen auch Erlöse abgeschöpft werden, die für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlich sind.
  • Kritisch ist vor allem die scharfe Deckelung von PPA-Erträgen (anzulegender Wert zzgl. Sicherheitszuschlag von 3 Cent), so dass die Rechnung hier nicht mehr aufgeht. Der marktliche Ausbau von Photovoltaik und Windenergie wird dadurch vor allem mit Blick auf 2023 deutlich verzögert.
  • Die Befristung der Maßnahme auf den 30. Juni 2023 ist zwar zu begrüßen. Allerdings führt das Damoklesschwert einer Verlängerung bis Ende 2024 zu einer starken Verunsicherung in der Branche. Die Verlängerungsoption bewirkt das Gegenteil von Verlässlichkeit auf dem die Investitionstätigkeit der Unternehmen basiert.
  • Bei den EEG-Änderungen stellt die Duldungspflicht für Anschlussleitungen eine wichtige Verbesserung dar. Der Vorschlag wird zu einer Beschleunigung von Projekten führen und Kosten reduzieren. Was künftige Ausschreibungen betrifft, ist die endogene Mengensteuerung der falsche Ansatz, um Unterzeichnungen vorzubeugen. Konkrete Lösungsvorschläge haben wir in unserer Stellungnahme aufgeführt.
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Arndt Börkey

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