Stellungnahmen & Positionspapiere
09.12.2015

bne-Stellungnahme zum Lieferantenrahmenvertrag Gas

Keine Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Entgelt- und Zahlungsbedingungen, keine netzbetreiberindividuellen Regelungen zur Gasnetzentgeltstruktur und Abrechnungssystematik, keine individuellen Prozesse und Formate zur Ausführung von  Sperr- und Entsperraufträgen: Aus Lieferantenperspektive enthält der Lieferantenrahmenvertrag Gas der Kooperationsvereinbarung (KoV) noch zahlreiche Punkte, die einer weiteren Standardisierung bedürfen. Gerade bei den genannten Themen gibt heute es trotz KoV-Mustervertrag noch immer keine bundesweit einheitlichen Regelungen und Prozesse. Dies erhöht auf unnötige Weise den Abwicklungsaufwand für die Lieferanten beim Netzzugang in den über 700 Gasverteilnetzen erheblich.

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang zu gewährleisten. Dies gelingt mit den Regelungen der Kooperationsvereinbarung bisher nur eingeschränkt. Insbesondere die Wünsche der Händler und Lieferanten nach einer Verbesserung des KoV-Regelwerks wurden bislang viel zu oft zurückgestellt. Mit dem hier vorgelegten Dokument unterbreitet der bne den Gasnetzbetreibern für die nächste Änderung der KoV (KoV IX) erneut einen Vertragsvorschlag, um eine vollständige Standardisierung des Lieferantenrahmenvertrags (LRV) herbeizuführen. Der Umfang der weiteren Standardisierung des LRV wurde am 9. Dezember 2015 beim Netznutzerforum Gas zwischen bne und Netzbetreibern kontrovers diskutiert.

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David Krehan

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