Dekarbonisierung, Stellungnahmen & Positionspapiere
23.01.2020

bne-Stellungnahme zum Kohleausstiegsgesetz

Berlin, 23. Januar 2020. Am Ausstieg aus der Strom- (und Wärmeerzeugung) mit Stein- und Braunkohle führt kein Weg vorbei, um überhaupt die vereinbarten Klimaziele zu erreichen und den begonnenen Klimawandel zu begrenzen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) befürwortet daher grundsätzlich den Kohleausstieg. Leider erfüllt der nun vorgelegte Gesetzentwurf nicht ansatzweise die Erwartungen des bne an einen zügigen und marktwirtschaftlichen Ausstieg, der zudem für Steuerzahler und jene Energieverbraucher bezahlbar ist, denen keine Strompreisentlastungen in Aussicht gestellt wurden. Statt eines politisch festgelegten Ausstiegspfades, der viel zu spät Kohlekraftwerke stilllegt und notwendige CO2-Einsparungen hinauszögert, wäre eine zeitnahe Einführung eines wirksamen CO2-Mindestspreises im EU-Emissionshandel wesentlich effektiver. Das Gesetz muss mindestens sicherstellen, dass die ETS-Zertifikate, die durch die Kraftwerksstilllegung frei werden, vollständig (!) gelöscht werden.

Die Kritik des bne im Einzelnen:

  • Der im Gesetzentwurf beschriebene Kohleausstieg geht viel zu langsam und bringt erst mit großem Zeitverzug nennenswert große CO2-Einparungen. Die vorgesehene Erhöhung der europäischen Klimaziele von 40 auf 50 bis 55%-CO2-Einsparung bis zum Jahr 2030 ist mit dem zu langsamen nationalen Kohleausstieg nicht kompatibel. Denn die Bundesregierung organisiert einen Kohleausstiegspfad, der sich an veralteten nationalen Klimazielen orientiert, die noch vor dem Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt wurden. Die vorgesehen Maßnahmen, also Ausstiegsverträge mit Braunkohlekraftwerksbetreibern und Ausschreibungen für Steinkohlekraftwerks-Stilllegungen, verteuern die absehbare Anpassung auf die neuen, europäischen Ziele gemäß Green Deal.
  • Die Art, wie der Kohleausstieg in Deutschland organisiert wird, greift an mehreren Stellen verzerrend in den Wettbewerb ein. Um schädliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen unbedingt auch marktwirtschaftliche Instrumente zu Einsatz kommen. Das heißt insbesondere, dass der europäische Emissionshandel auf die geplanten neuen EU-Klimaziele ausgerichtet und durch einen CO2-Mindestpreis ergänzt werden muss. Hierfür sollte sich die Bundesregierung jetzt nachdrücklich in Brüssel einsetzen. Es ergibt nach Ansicht des bne keinen Sinn, Kraftwerksbetreibern 4,35 Milliarden für überwiegend alte Kohlekraftwerke zu zahlen, wenn Kohlekraftwerke bei einem funktionierenden Emissionshandel sowieso aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden müssen.
  • Es ist zu begrüßen, dass im Kohleausstiegsgesetz die Löschung von ETS-Zertifikaten im Umfang, der durch die Stilllegung von Kohlekraftwerken vermiedenen CO2-Emissionen geregelt wurde. Leider werfen die Regelungen im Gesetzentwurf wieder neue Fragen auf. Über den Mechanismus der Marktstabilitätsreserve können nur Zertifikate stillgelegt werden, die noch nicht ausgegeben wurden. Bereits im Umlauf befindliche Emissionszertifikate sind dagegen nicht auf eine Emissionshandelsperiode befristet und können nicht über die Marktstabilitätsreserve dem Emissionshandelssystem entnommen werden. Erfolgt die Löschung der Zertifikate nicht oder nur unzureichend, drücken die überschüssigen Zertifikate den CO2-Preis im ETS. Hier droht, dass die CO2-Einsparungen des Kohleausstiegs verpuffen und die sinkenden Zertifikatspreise kontraproduktiv wirken.
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David Krehan

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