Stellungnahmen & Positionspapiere, Wärmewende
12.04.2023

bne-Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes setzt die Bundesregierung zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. So sollen ab dem Jahr 2024 nur noch Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie im Betrieb installiert werden können. Der bne begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Die Ausgestaltung dieser Vorgabe muss jedoch konsequent erfolgen. Neue Pfadabhängigkeiten und stranded Investments durch großzügige Regelungen für den Einsatz von grünen und blauen Gasen in Heizungsanlagen, die die Wärmewende weiter verschleppen, müssen vermieden werden. Besonders nachteilig wäre es, wenn Heizungsanlagen mit dem H2-Readyness-Label so nur Klimaschutz simulieren, anstatt tatsächlich zum Klimaschutz beizutragen. 

Die mehrfach verfehlten Klimaschutzziele im Gebäudebereich verdeutlichen, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Der vorliegende Entwurf wird den Herausforerungen jedoch nicht gerecht. Die geplanten Regelungen reichen nicht aus, um die Gebäudeenergiebedarfe auf absehbare Zeit klimaneutral decken zu können. Die Zielsetzung der novellierten Erneuerbaren-Energien-Rechtlinie (RED III), den EE-Anteil am Wärmeverbrauch bis 2030 auf 49% zu erhöhen, kann mit diesem Gesetz kaum erreicht werden. Hier braucht es eine strukturelle Ausrichtung der Steuerung des GEG auf die tatsächlichen Beiträge zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Stattdessen bleibt die grundlegende Steuerung über Primärenergiefaktoren erhalten, die Beiträge aus anderen Sektoren ignoriert. Dabei liegen gerade in der Dekarbonisierung des Stromsystems enorme Potenziale für die Wärmewende (z.B. über den Einsatz von Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Strom im Wärmebereich).

Auch an anderen Stellen fällt der Referentenentwurf gegenüber dem vorherigen Entwurf zurück. Gleich an mehreren Stellen wurden Vorgaben verwässert, die die Wärmewende hätten beschleunigen können. Gleichermaßen ist es nicht ersichtlich, weshalb diverse Anforderungen beispielswiese an hydraulische Abgleiche, Wärmepumpen oder Stromdirektheizungen nur für Wohngebäude mit mehr als sechs Wohnungen gelten sollen. Hier werden Effizienz- und Wärmewende-Potenziale unnötig verschenkt.

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Lars Petereit

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