Erneuerbare Energien, Flexibilität, Stellungnahmen & Positionspapiere, Strommarkt
16.11.2018

bne-Stellungnahme zum Energiesammelgesetz

Die Kürzung der PV-Einspeisevergütung für größere Anlagen wirkt sich bei Mieterstrommodellen unverhältnismäßig stärker aus, da der Wert zur Berechnung des Mieterstromzuschlags nicht gleichzeitig angepasst wird. Der bne fordert, diese Berechnung anzupassen, da sonst Mieterstrommodelle unwirtschaftlich werden. 
 
Die systematische Einbindung der EE- und KWK-Anlagen in den Redispatch ist grundsätzlich sinnvoll, es sollte aber bereits im Gesetz ein hoher Mindestfaktor angesetzt werden, um die Abregelung von erneuerbarem Strom auf ein möglichst geringes Maß zu begrenzen. Die alternative Nutzung des ansonsten abgeregelten Stroms wird durch die Neuregelung weiter erschwert, hier sind dringend Verbesserungen notwendig. 
 
Der Entwurf zum Messen und Schätzen im EEG wird zu Vereinfachungen in der Praxis führen. An einigen Stellen des Gesetzentwurfs sind nach bne-Ansicht dennoch wichtige Klarstellungen nötig. Insbesondere sollten im EEG und im Steuerrecht die gleichen Ansätze zur Schätzung verwendet werden.

Es ist richtig, über den Netzkodex die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss u.a. von Ladepunkten für E-Fahrzeuge und EE-Erzeugungsanlagen zu harmonisieren. Der Vorschlag ist jedoch nicht weitreichend genug, da jeder der 900 Stromverteilnetze und der 700 Gasverteilnetze weiter eigene Regelungen und Formulare verwenden kann. Die individuellen vertraglichen, technischen und sonstigen Bedingungen der Netzbetreiber sind durch bundesweit vereinheitlichte Regelwerke zum Netzanschluss zu ersetzen. Der Prozess der Regelerstellung ist durch die Bundesnetzagentur eng zu begleiten. 
 
Erneut wurde die Chance vertan, die wichtigsten und zwingenden Reformen für die Flexibilisierung des Energiesektors anzugehen. Im Gesetzentwurf fehlen die Reform der Netzentgeltstrukturen, die Aufnahme netzdienlicher Flexibilitätsanreize und eine sektorübergreifende Ausgestaltung des Umlagen- und Abgabensystems. Diese zentralen Reformen dürfen nicht weiter hinausgezögert werden.  Alle anderen Maßnahmen hängen damit zusammen und scheitern ohne diese Voraussetzungen, bzw. entwickeln sich in eine falsche Richtung 
 
Darüber hinaus müssen sich KWK-Anlagen den Flexibilitätsanforderungen unterwerfen. Eine rein wärmegeführte, stromseitig unflexible KWK, die ggf. netzbelastend zur fluktuierenden EEG Einspeisung im „Wärme-Must-Run“ gefahren wird, hat in der Energiewende keine Zukunft und darf deshalb nicht gefördert werden. 

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Arndt Börkey

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