Die am 9. August 2022 in Kraft getretene Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) weist aus Sicht des bne auf verschiedenen Ebenen Überarbeitungsbedarfe auf. So ist der Kreis der Antragsberechtigten offenbar zu unpräzise definiert und die prozessuale Umsetzung für Energielieferanten zu bürokratisch und lückenhaft. Letztverbraucher hingegen tragen nicht nachvollziehbare Kosten. Auch wenn der bne der Einführung der Umlagesystematik grundsätzlich kritisch gegenüber steht, enthält diese Stellungnahme Vorschläge für eine fairere und transparentere Ausgestaltung der Umlage.
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15.09.2022
bne-Stellungnahme zu Nachbesserungen an Gasbeschaffungsumlage
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