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13.11.2025

bne Pressemitteilung: EnWG-Novelle bringt Fortschritte, markiert aber auch weiteren Handlungsbedarf – insbesondere bei der VNB-Digitalisierung

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt grundsätzlich die jüngst beschlossene Novelle des Energierechts. Sie  verbessert Digitalisierung und Verbraucherschutz und führt erstmals eine Regelung zum Energy Sharing ein und privilegiert Speicher im Außenbereich. Gleichzeitig bleiben deutliche Fehlstellen, insbesondere zur Vergabe von Netzanschlüssen.

Für den bne ist entscheidend, dass die Netzbetreiber nun zügig und professionell handeln, um die flächendeckend anzutreffenden Probleme beim Netzanschluss (den „Grid-Lock“) zu lösen. Zu Recht fordert der Bundestag die Bundesregierung im Entschließungsantrag auf, im ersten Quartal 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, mit dem Netzanschlussverfahren im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher grundlegend verbessert und digitalisiert werden. Der bne empfiehlt die nahezu vollständige Übernahme der Vorschläge zu unverbindlichen Netzanschlussauskünften, Transparenzpflichten und digitalen Netzanschlussportalen, wie sie in früheren Entwürfen enthalten waren (BT-Drucksache 20/14199).

Netztransparenz ist dazu entscheidend. Verpflichtende Regeln zur unverbindlichen Netzanschlussauskunft und zur Veröffentlichung der verfügbaren Kapazitäten sind notwendig, dazu braucht es effiziente Reservierungsmechanismen.

„Nach der EnWG-Novelle ist vor der EnWG-Novelle: Der Gesetzgeber hat vieles liegen lassen, denn die Probleme, etwa bei Netzanschlüssen, lösen sich nicht von selbst“, so bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Der bne begrüßt den Einstieg in die Absicherungspflicht zum Schutz der Verbraucher und der Versorgungssicherheit. Zukünftige Novellen sollten gezielt in der Art ausgestaltet werden, dass sie weitere und stärkere Investitionsanreize für steuerbare Kapazitäten setzen. So, und nicht durch neue Subventionen und das Warten auf deren EU-Genehmigung ließe sich der Investitionsstillstand überwinden.

Der zur Novelle gehörende Entschließungsantrag zeigt: Die Professionalisierung der Verteilnetzbetreiber ist überfällig,insbesondere im Bereich der Digitalisierungist es sehr dringend. Die Erfahrungen der Vergangenheit, in denen Digitalisierungsprojekte wie Redispatch 2.0 von VNBs nicht, zu spät oder unzureichend umgesetzt wurden, zeigen es: . Die Netzbetreiber müssen Druck durch eine deutliche Verschärfung des Sanktionsregimes bekommen, wenn sie  beim Smart-Meter-Ausbau oder der Prozessumsetzung nicht liefern.

Skurril wirkt die Forderung im Entschließungsantrag, das deutsche Smart-Meter-Modell solle EU-Vorbild werden – schließlich liegt Deutschland beim Rollout auf dem letzten Platz. Sinnvoller wäre es, von erfolgreicheren Ländern zu lernen. „Bei der Digitalisierung müssen wir global von den Besten lernen, dass wir uns hier selbst als Lehrmeister aufspielen wollen, ist bizarr. “

Der bne begrüßt die gesetzliche Verankerung von Energy Sharing; das Modell bleibt allerdings nachbesserungswürdig. So muss die Massengeschäftstauglichkeit der Kleinanlagendirektvermarktung entschlossen vorangetrieben werden. Bis zum Auslaufen der fixen Vergütung müssen diese Direktvermarktungsmodelle marktfähig sein und prozessseitig von Verteilnetzbetreibern umgesetzt werden können.

Nicht zuletzt begrüßt der bne sehr die baurechtliche Privilegierung von Energiespeichern im Außenbereich– sie beseitigt eine wichtige Hürde für die Nachrüstung von Speichern an Solarparks und den Zubau von Großspeichern. Durch die baurechtliche Privilegierung wird noch dringender, dass die Kommunalbeteiligungsregeln im EEG um Speicher ergänzt werden müssen. Der bne hat dazu kürzlich einen Vorschlag präsentiert.   

In Summe ist die EnWG-Novelle zu begrüßen, doch schon jetzt gibt es viele Gründe für die Nächste.

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Markus Schleuning

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