Energiewende vor Ort, Pressemitteilungen
28.11.2018

Abwürgen von Mieterstromprojekten teilweise abgewendet / Gesetzgeber scheut sich vor Bürokratieabbau

Berlin, 28.11.2018 – Im Streit um die geplanten Kürzungen der Vergütung für Solarenergie und Mieterstrom im Energiesammelgesetz gibt es nun eine Entscheidung, welche die bisher geplante Förderkürzung von rund 60 Prozent für große Mieterstromanlagen abwendet. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne, sagt dazu:

„Mieterstrom wird nun nicht vollständig abgewürgt. Das ist kein schlechtes, aber dennoch kein gutes Zeichen, denn Mieterstromprojekte sind insbesondere für die Energiewende in den Städten unverzichtbar. Hier warten viele Dachflächen, ihr Potenzial für die CO2-freie Stromerzeugung auszuschöpfen. Leider verpasst der Gesetzgeber die Chance, mit dem Energiesammelgesetz den unglaublich bürokratischen Aufwand rund um die Umsetzung solcher Projekte abzubauen.“ Die Bundesregierung hat den Zubau mit Mieterstrom-PV-Anlagen auf jährlich 500 Megawatt peak begrenzt, doch davon wurden bisher nur ein Prozent ausgeschöpft. Ein Grund dafür ist insbesondere, dass die Umsetzung von Mieterstrommodellen aufgrund der bürokratischen Komplexität sehr aufwendig ist. „Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren hätte der Gesetzgeber Bürokratie abbauen und damit die Grundlage schaffen müssen, dass zukünftig Mieterstromprojekte einfacher umgesetzt werden können. Dass hätte dem Modell Mieterstrom echten Aufwind verschaffen können – ohne zusätzlich Förderkosten zu verursachen.“

Zum Hintergrund:
Der bisherige Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz sah vor, die Förderung von großen Mieterstromprojekten um rund 60 Prozent zu kürzen. Mit der heutigen Entscheidung sieht der Gesetzgeber nun eine stufenweise Absenkung der Förderung vor, so dass Mieterstromprojekte im Jahr 2019 mit rund 20 Prozent weniger gefördert werden als bisher.

Teilen Sie den Beitrag:

Alexander Karasek

Ansprechpartner:in

+49 30 400548-0

Nachricht senden E-Mail senden

Verwandte Nachrichten