Die Bundesnetzagentur plant eine grundlegende Reform der Speichernetzentgelte. Um einen Fadenriss beim dringend benötigten Speicherausbau zu verhindern, haben der bne und der BVES eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Auf Basis von fundierten Wirtschaftlichkeitsanalysen zeigen wir auf, wo die Belastungsgrenzen für Projekte liegen und wie ein investitionsfreundliches Entgeltdesign aussehen muss.
Aktuell existiert in Deutschland eine milliardenschwere Projektpipeline für den Ausbau von Großbatteriespeichern. Laut dem Marktstammdatenregister sind bereits rund 10,7 bis 11 GWh an Großspeicherprojekten für eine Inbetriebnahme bis zum Jahr 2029 geplant und registriert. Dies entspricht einem enormen Investitionsvolumen von etwa 2,5 Milliarden Euro. Es handelt sich dabei um rein subventionsfreie Investitionen in die deutsche Energiewende, für die Projektentwickler bereits heute erhebliche personelle und finanzielle Mittel aufgewendet haben – etwa durch Millionenzahlungen für Baukostenzuschüsse oder verbindliche Bestellungen von Komponenten mit langen Lieferzeiten. Durch die aktuelle regulatorische Unsicherheit rund um die Neugestaltung der Speichernetzentgelte und einen möglichen Eingriff in den bestehenden Vertrauensschutz steht diese Projektpipeline jedoch massiv zur Disposition, da ohne einen verlässlichen Planungshorizont ein Rückzug von Finanzierungen und ein Ausbaustopp drohen.
Der volkswirtschaftlich beste Weg für die Energiewende ist ein subventionsfreier Ausbau der Speicher. Das geht jedoch nur, wenn die neuen Netzentgelte die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nicht zerstören.
Unsere Empfehlungen im Überblick:
- Systemrelevanz von Speichern anerkennen: Stromspeicher sind das Rückgrat der Energiewende. Sie senken Redispatch-Kosten, stabilisieren das Netz und integrieren Erneuerbare Energien in den Markt. Die neuen Entgeltregeln müssen diesen positiven Nutzen in den Vordergrund stellen.
- Keine statischen Arbeitspreise (ct/kWh): Wir lehnen statische Arbeitspreise für Speicher strikt ab. Eine Bepreisung des reinen Arbeitseinsatzes verteuert die Bereitstellung von Flexibilität, verhindert den Speichereinsatz in Engpasssituationen und führt so zu höheren Netzkosten für alle.
- Kapazitätspreise nur mit Augenmaß: Ein Kapazitätspreis zur Netzfinanzierung ist als Instrument denkbar, darf die Projekte aber finanziell nicht überfordern. Wir schlagen vor, ein Kapazitätsentgelt maßgeblich an den tatsächlichen Wirkungsgradverlusten (saldierte Mengen) der Anlagen auszurichten.
- Die Realität der Betriebseinschränkungen (FCA) beachten: In der Praxis werden neue Großspeicher fast ausschließlich mit flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) ans Netz gelassen, die ihre Fahrweise und Vermarktung stark einschränken. Diese Anlagen können nicht wie unbeschränkte Marktakteure behandelt werden.
- Netzentgelt-Befreiung für FCA-Anlagen: Wer durch den Netzbetreiber zum Nutzen des Netzes in seiner Flexibilität eingeschränkt wird, darf nicht zusätzlich mit vollen Netzentgelten belastet werden. Wir empfehlen eine Reduzierung der Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion bis auf null für FCA-beschränkte Anlagen.
- Vertrauensschutz wahren – Fadenriss vermeiden: Über 2,5 Milliarden Euro an subventionsfreien Investitionen stehen auf dem Spiel. Der Vertrauensschutz in die bis 2029 zugesicherte, 20-jährige Netzentgeltbefreiung gemäß § 118 Abs. 6 EnWG muss erhalten bleiben. Eine konstruktive Übergangsregelung ist essenziell, um einen Stopp des Speicherausbaus zu verhindern.
- Dynamische Netzentgelte behutsam einführen, Übergangsregelung: Dynamische Entgelte sind der richtige Weg, um netzdienliches Verhalten anzureizen. Um einen Projektstopp laufender Projekte zu verhindern, sollte der Finanzierungsbeitrag generell nur neue Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 4. August 2029 betreffen. Für Bestandsanlagen sollte es jedoch zunächst eine behutsame, schrittweise Einführung geben (z.B. Übergangszeitraum von 5 Jahren nach Inbetriebnahme des Stromspeichers, verpflichtend ab 2034). Außerdem soll die freiwillige (opt-in) Teilnahme an dynamischen Entgelten für Bestandsanlagen möglich sein.
- Faire Regeln für Multi-Use und Co-Location: Speicher hinter dem Netzanschluss (z.B. in der Industrie oder bei PV-Anlagen) dürfen nicht doppelt belastet werden. Energiemengen, die zwischengespeichert und wieder ins Netz gespeist werden, müssen zwingend saldiert werden können (vgl. MiSpeL).
- Baukostenzuschuss (BKZ) überdenken: Speicher sollten beim Baukostenzuschuss nicht einfach wie klassische “Verbraucher” behandelt werden. Da Stromspeicher im gesamten Netz und auf allen Spannungsebenen gebraucht werden, passt die aktuell geplante standortabhängige Rabattierung nicht zu ihrem Nutzen.
- Subventionsfreien Ausbau sichern: Wenn die neuen Regelungen die Finanzierbarkeit zerstören, entsteht eine massive Flexibilitätslücke. Nur maßvolle Netzentgelte ermöglichen es, dass Speicher weiterhin privatwirtschaftlich finanziert und nicht auf staatliche Subventionen angewiesen sein werden.
(Die Stellungnahme bezieht sich auf die Orientierungspunkte der BNetzA zu Speichernetzentgelten vom 16. Januar 2026, die im Rahmen des Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3 veröffentlicht wurden. Die vollständige Stellungnahme inklusive der zugrundeliegenden Berechnungen von Analysten wie Modo Energy, Aurora und AFRY wurde der Bundesnetzagentur fristgerecht übermittelt.)

