Stellungnahme des bne zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Der bne begrüßt grundsätzlich Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung im Energiemarkt. Gleichwohl wird die im vorliegenden Entwurf geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage und deren Ersatz durch eine Finanzierung aus Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit deutlicher Kritik zur Kenntnis genommen. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage setzt falsche Anreize, da der fossile Energieträger Erdgas durch staatliche Zuschüsse im Preis gesenkt wird und im Gegenzug darauf verzichtet wurde, den zunehmend erneuerbaren Energieträger Strom von staatlich induzierten Preisbestandteilen wie der Stromsteuer zu befreien. Die vom BMWE gesetzte Frist zur Stellungnahme ist ohne Not so kurz angesetzt worden, dass dem Haus an einer aktiven Beteiligung nicht gelegen zu sein scheint. Von einer Beteiligung der Verbände im regulären Verfahren nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien kann keine Rede sein.
Fehlgeleitete Signalwirkung
Die geplanten Regelungen senden eine verheerende ordnungspolitische Botschaft: Die Entlastung für Gaskundinnen und Gaskunden – und damit die weitere Verbilligung fossiler Energie – steht im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielsetzungen des Bundes. Die Senkung der Gasspeicherumlage, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), verschärft diesen Eindruck zusätzlich. Aus Sicht des bne handelt es sich dabei um eine einseitige Kostenentlastung eines fossilen Energieträgers, ohne dass hiervon eine substanzielle Lenkungswirkung zugunsten der Elektrifizierung ausgeht.
Erneute Belastung der Lieferanten durch staatlichen Eingriff
Der bne kritisiert, dass Lieferanten erneut ohne Ertragsperspektive und angemessene Kompensation für die Umsetzung und Weitergabe der Entlastung – insbesondere durch Ausweisung auf Rechnungen und angepasste Preisdarstellung – in die Pflicht genommen werden. Die Branche wird an diesem Punkt abermals zum nachgelagerten Umsetzer politischer Entscheidungen, ohne Gestaltungsmöglichkeit oder wirtschaftlichen Nutzen. Wie schon bei der Strompreisbremse wird der Umsetzungsaufwand auf die Lieferenten abgewälzt. Stattdessen sollte die Bundesregierung einen direkten Finanzkanal zu Bürgerinnen und Bürgern aufbauen, um Entlastungszahlungen, etwa ein sog. Klimageld, auszahlen zu können.