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28.10.2026

Redispatch: Bundesnetzagentur bessert nach – geplanter Redispatch-Vorbehalt schafft neue Risiken

Berlin, 28. Oktober 2026 – Der deutsche Redispatch ist seit Jahren eine einzige Baustelle. Eine bne-Analyse zeigt: Fünf Jahre nach Einführung des Redispatch 2.0 bestehen erhebliche Defizite bei Steuerung, Datenaustausch und Abrechnung. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt daher die Pläne der Bundesnetzagentur klarere Regelungen zur Kostenerstattung im Redispatch vorzugeben und von Netzbetreibern rechtzeitige Redispatch-Meldungen einzufordern.

Die neuen BNetzA-Regeln korrigieren zwar einzelne Fehler, halten aber am falschen kostenbasierten Redispatch-Ansatz fest, obwohl der europäische Rechtsrahmen grundsätzlich marktbasierte Verfahren vorsieht. Mit dem nun gesetzlich geplanten Redispatch-Vorbehalt könnte allerdings die rechtliche Grundlage des gesamten deutschen Redispatch-Systems auf den Prüfstand kommen.

Redispatch soll Netzüberlastungen verhindern. Dafür wird die Einspeisung vor einem Engpass reduziert und an anderer Stelle ausgeglichen. Seit Oktober 2021 werden auch dezentrale Erzeugungsanlagen systematisch in dieses vorausschauende Engpassmanagement eingebunden. Doch fehlerhafte Anlagendaten, komplizierte IT-Prozesse und unzureichende Steuertechnik auf VNB- Ebene behindern die Umsetzung bis heute.

Zuverlässiger Redispatch scheitert an technischen Grundlagen bei den Verteilnetzbetreibern

Verbreitete Funkrundsteuertechnik ohne Rückkanal lässt offen, ob Steuerbefehle der Netzbetreiber tatsächlich umgesetzt werden. Der Steuerbarkeitscheck der Übertragungsnetzbetreiber von 2025 zeigt darüber hinaus erhebliche Lücken: Nur bei 73 Prozent der installierten Solarleistung und 86 Prozent der Windleistung war die Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber nachgewiesen. Bei Anlagen zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt waren es über alle Energieträger lediglich 57 Prozent.

Diese technischen Defizite bei Verteilnetzbetreibern sind ein wirtschaftliches Risiko für die Marktakteure

Die Netzbetreiber hatten nicht nur bei der Steuerung der Anlagen, sondern insbesondere beim Bilanzausgleich Schwierigkeiten. Jahrelang galt eine „BDEW-Übergangslösung“: Wo Netzbetreiber den vorgesehenen bilanziellen Ausgleich nicht leisten, übernehmen ihn die Bilanzkreisverantwortlichen, häufig Direktvermarkter. Sie müssen die durch Abregelungen fehlenden Strommengen ausgleichen. Kommen die notwendigen Informationen verspätet oder fehlerhaft an, entstehen zusätzliche Kosten und Preisrisiken für die Direktvermarkter.

Der aktuelle Festlegungsentwurf der BNetzA greift diese Problematik auf und sieht vor, Direktvermarkter für entstehende Aufwendungen zu entschädigen sowie die Rechtzeitigkeit der Informationen, insbesondere der sogenannten Redispatch-Signale, zu verbessern. Die grundlegenden Probleme bei Steuerung und Datenaustausch sowie die Risikoverlagerung in den Markt bleiben jedoch bestehen.

„Es ist richtig, Netzbetreiber stärker für die Qualität ihrer Steuerungsbefehle in Redispatch verantwortlich zu machen. Wer in die Stromerzeugung eingreift, muss zuverlässig steuern, rechtzeitig informieren und korrekt abrechnen. Fünf Jahre nach dem Start von Redispatch 2.0 sollte das eigentlich selbstverständlich sein“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des bne.

Der geplante Redispatch-Vorbehalt könnte die Probleme vor Gericht bringen

Die Stiftung Umweltenergierecht sieht zusätzlich erhebliche europarechtliche Risiken beim nun geplanten Redispatch-Vorbehalt. Verlieren Anlagenbetreiber Entschädigungsansprüche, wächst ihr wirtschaftlicher Anreiz, Abregelungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei könnten auch die Voraussetzungen der Eingriffe, die Auswahl der Anlagen sowie Umfang und Dauer der Maßnahmen auf den Prüfstand kommen. Der Streit könnte damit weit über einzelne Zahlungsansprüche hinausreichen. Die mangelhafte Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber dürfte zusätzliche Streitigkeiten darüber auslösen, ob Abregelungen korrekt angeordnet, umgesetzt und abgerechnet wurden.

bne fordert: Technische Defizite konsequent beheben und zum markbasierten Redispatch wechseln

Der bne fordertdaher anstelle eines Redispatch-Vorbehalts zunächst die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Redispatch zu schaffen.  Es braucht nachweisbar funktionierende Steuerung durch Netzbetreiber, einheitliche Daten, automatisierte Abrechnung und verbindliche Qualitätsstandards mit wirtschaftlichen Folgen auch für die Netzbetreiber. Zudem sollten Speicher konsequent in praktikable Redispatch-Prozesse eingebunden werden. Insbesondere sollte die BNetzA ein marktbasiertes Redispatch-Verfahren in Deutschland ermöglichen, wie es der europäische Rechtsrahmen grundsätzlich vorsieht.

„Vermeidbare Fehler der Netzbetreiber im Redispatch müssen Folgen haben. Wir brauchen eine flächendeckend funktionierende Netzsteuerung, die Erneuerbare und Speicher zuverlässig einbindet und Risiken sachgerecht kompensiert“, so Busch.

 Die Bundesnetzagentur setzt mit ihrer neuen Festlegung ein richtiges Signal. Bis zu einem verlässlich funktionierenden Redispatch bleiben jedoch erhebliche technische und organisatorische Defizite zu beheben.

Eine umfassende Darstellung dieser Zusammenhänge findet sich in der neuen Hintergrundanalyse des bne.

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Markus Schleuning

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