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24.09.2026

Verbändeappell: Differenzverträge (CfD) investitionssicher und marktgerechtausgestalten – Marktwertkorridor einführen

Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien braucht verlässliche Investitionsbedingungen, wettbewerbsfähige Finanzierungskosten und einen Förderrahmen, der mehr Markt und eine stärkere Integration der Erneuerbaren in das Stromsystem ermöglicht. Diese marktliche Weiterentwicklung sieht auch der Koalitionsvertrag vor. Zweiseitige Differenzverträge (CfD) können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Dafür müssen sie so ausgestaltet sein, dass Anlagenbetreiber weiterhin auf Marktpreissignale reagieren und neue wettbewerbliche Vermarktungsmodelle wie Power Purchase Agreements (PPAs) unterstützen, die Projekte temporär oder langfristig aus der EEG-Absicherung herauslösen.

Ein Marktwertkorridor schafft dafür den notwendigen Spielraum. Gleichzeitig begrenzt er übermäßige Erlösrisiken und trägt damit zu niedrigeren Risikoaufschlägen und Finanzierungskosten bei.

Der vorliegende EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht keinen solchen Marktwertkorridor vor. Eine Abschöpfung würde erfolgen, sobald der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert überschreitet. Damit bleibt kein Spielraum für marktliches Agieren, obwohl die EU-Vorgaben zur Einführung eines CfD einen solchen Korridor explizit ermöglichen würden.

Ohne Einführung eines Marktwertkorridors entstehen eine Reihe von Problemen:

Tatsächliche Erlöse unterhalb des Jahresmarktwerts unberücksichtigt

Der Refinanzierungsbeitrag soll anhand der Jahresmarktwerte für Wind und Solarenergie bestimmt werden. Diese sind Durchschnittswerte und bilden nicht die tatsächlich erzielten Erlöse einer Anlage ab. Weicht der tatsächlich erzielte Marktwert vom regulatorischen Referenzwert ab, kann eine Rückzahlungsverpflichtung entstehen, obwohl entsprechende Erlöse nicht erzielt wurden. Solche Risiken werden von Investoren und finanzierenden Banken eingepreist. In der Folge steigen die EEG-Kosten durch höhere Risikoaufschläge, Finanzierungskosten und dementsprechend höhere Ausschreibungsgebote.

Steigende Vermarktungs- und Ausgleichsenergiekosten

Der Strom von PV- und Windkraftanlagen wird auf Grundlage von Erzeugungsprognosen vermarktet. Weicht die tatsächliche Erzeugung von der Prognose ab, müssen fehlende Mengen kurzfristig zu hohen Preisen beschafft werden. Steigen die Strompreise an der Strombörse, steigen auch die Kosten für die kurzfristige Beschaffung. Bei einem CfD ohne Marktwertkorridor würden die höheren Strommarkterlöse vollständig abgeschöpft, während steigende Vermarktungs-, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten beim Anlagenbetreiber verbleiben. Dieses Risiko erhöht die Finanzierungskosten.

Ohne Marktwertkorridor kein Raum für PPAs und neue Marktmodelle

Eine stärkere Marktöffnung sollte ausdrücklich Ziel der CfD-Ausgestaltung sein. Ein Marktwertkorridor erhält Preissignale, wodurch insbesondere Stromlieferverträge wie PPAs attraktiver werden. Davon kann insbesondere der industrielle Mittelstand profitieren. Erneuerbarer Strom kann so stärker direkt mit dem Strombedarf von Unternehmen zusammengebracht werden. Auch der wachsende Strombedarf etwa von Rechenzentren kann auf diese Weise mit erneuerbarer Erzeugung verbunden werden.

Der Marktwertkorridor ist damit nicht nur ein Instrument zur Begrenzung von Erlösrisiken. Er ist ein Baustein für mehr Wettbewerb, mehr Vermarktungsfreiheit und eine stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien.

Gemeinsame Anforderungen an die Ausgestaltung

Die unterzeichnenden Verbände appellieren daher an den Gesetzgeber, bei der Einführung von CfD einen angemessenen Marktwertkorridor vorzusehen. Ein solcher Korridor erhält Marktanzreize und schafft einen Risikopuffer, der die Finanzierungskosten niedrig hält. Dies ist im Sinne des Koalitionsvertrages. Der Korridor sollte:

  • die tatsächlichen marktwertabhängigen Kosten berücksichtigen,
  • die Entwicklung von Vermarktungs-, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten einbeziehen und
  • ausreichend Spielraum für wettbewerbliche Vermarktungsmodelle und PPAs lassen.

Die unterzeichnenden Verbände:

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e. V. (BDW)
Hans-Peter Lang, Präsident

Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)
Ursula Heinen-Esser, Präsidentin

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (BNE)
Robert Busch, Geschäftsführer

Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW)
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer

Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Bärbel Heidebroek, Präsidentin

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV)
RA Jan Holthaus, Vorstand

EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e.V. (Energy Traders Deutschland)
Anne Köhler, Geschäftsführerin

Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)
Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes.

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
RA Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer

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Bernhard Strohmayer

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