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25.04.2024

Solarpaket I: Push für die Gebäude-PV, Licht und Schatten bei der Freiflächen-PV

Nach mühsamen Verhandlungen soll das Solarpaket I morgen im Bundestag endlich verabschiedet werden. „Das Paket beinhaltet eine Reihe von guten Maßnahmen, die in ihrem Zusammenwirken den Ausbau der Photovoltaik über die 15 GW des Jahres 2023 hinaus beschleunigen können“, so Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), „aber es bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Ein zweites Solarpaket ist notwendig, um weitere Ausbauhemmnisse zu beseitigen.“

Bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 22. April begrüßte Bernhard Strohmayer, Leiter Erneuerbare Energien beim bne, zunächst einige Verbesserungen im PV-Freiflächensegment. Positiv sei beispielsweise die Wiederanhebung der Gebotsgröße in PV-Ausschreibungen auf 50 Megawatt, denn sie spiegele die Realität wider. Auch wenn hier 100 Megawatt wünschenswert gewesen wären.


Allerdings sind viele Probleme noch nicht gelöst worden. Zu Verzögerungen beim Bau von PV-Freiflächenanlagen führt vielerorts der stockende Netzanschluss. Geplant war hier ein Nutzungsrecht für Leitungsverlegung sowohl über kommunale als auch private (Landwirtschafts-) Flächen. Bedauerlicherweise wurde dieses Recht nun aber für letztere gestrichen, diese machen aber den Großteil der Fläche aus. Deswegen ist es jetzt wichtig, dass es den im Entschließungsantrag der Ampelfraktionen angekündigten Folgeprozess gibt. Dazu Robert Busch: „Eine faire, aber praxistaugliche Regelung auch für landwirtschaftliche Grundstücke ist essenziell. Erst das wird zu einer signifikanten Beschleunigung des Ausbaus von Solarparks führen.“


Den Dreiklang aus Landwirtschaft, Naturschutz und Energiewirtschaft ermöglichen


Die naturschutzfachlichen Mindestkriterien für Solarparks sind sinnvoll, werfen aber ein Problem auf. Anders als die Agri-PV werden Solarparks derzeit noch als Gewerbefläche eingeordnet. Damit erfolgt keine Anerkennung von biodiversitätsfördernder Pflege, wie dem zeitaufwendigen Abräumen der Mahd. Der bne fordert deswegen, dass die biodiversitätsfördernde Pflege in Solarparks als landwirtschaftliche Flächennutzung festzulegen ist. Dies schlösse die Regelungslücke im deutschen Agrarrecht zur artenvielfaltfördernden Flächenbewirtschaftung in Solarparks. Schließlich werden alle Solarparkflächen von Landwirten gepflegt. “Neben der Bauweise ist insbesondere die professionelle Flächenpflege entscheidend, ob ein Solarpark ein blühendes Insektenparadies wird oder eben nicht,“ so Robert Busch.


Bei der Gebäude-PV gibt es eine Reihe von Fortschritten


Sehr positiv ist die lange Liste an Verbesserungen für die Gebäude-PV: Schnellerer Netzzugang und die Veröffentlichung und Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB), Verbesserungen bei der Direktvermarktung, die unentgeltliche Abnahme sowie die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und nicht zuletzt die Verbesserungen beim Repowering erleichtern den Ausbau der Gebäude-PV und sind ausdrücklich als positiv zu bewerten.


Dennoch: auch hier bleiben noch bürokratische Hemmnisse bestehen. Es müssen weitere Schritte gegangen werden um die Direktvermarktung auch für private Kleinanlagen massentauglich attraktiv zu machen und zu beschleunigen. So müssen z.B. die absurden Strafzahlungen für eine „zu schnelle“ Mitteilung der Veräußerungsform nach Erstinbetriebnahme einer Anlage in der Direktvermarktung umgehend abgeschafft werden. Die wohl unbeabsichtigte Bestrafung gemäß § 52 Abs. 2 EEG ist nicht nur absurd, sondern läuft auch der EU-Notfallverordnung zuwider.


Flexibilitäten nutzenbar machen


Um den Druck auf den Netzausbau zu reduzieren, ist es wichtig, dass vorhandene Flexibilitäten nutzbar gemacht werden. Somit ist es gut, dass Speicher künftig an einem Wechselmodell teilnehmen dürfen und alle zwei Monate zwischen einer Einspeisung (und somit EEG-Vergütung) und Einspeicherung von Mischstrom aus dem Netz wechseln können. Hier sind weitere Verbesserung erforderlich, denn Speicher sind integraler Teil der neuen Energiewirtschaft.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Fristen bei der Windenergie ist es nun wichtig, dass das Solarpaket I diese Woche nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat beschlossen wird.

Hier zur Stellungnahme des bne bei der Anhörung vom 22. April im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie.

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Bernhard Strohmayer

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