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Fr 29

bne-Webinar: Rechtliche Anforderungen an den Betrieb von Ladeinfrastruktur und deren Umsetzung in der Praxis

Mit Auslaufen der Übergangsfrist des Mess-und Eichrechts sowie der Preisangabenverordnung am 31. März 2019 ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abrechnung von Ladestrom. Betreiber von Ladeinfrastruktur stehen vor zusätzlichen Herausforderungen, die einen rentablen Betrieb von Ladesäulen erschweren.

Das politische Ziel, bis 2021 eine Million Elektroauto auf Deutschlands Straßen zu bringen, steht und fällt mit dem Ausbau der dazugehörigen Ladeinfrastruktur.  Aktuell investieren viele Unternehmen in ein engmaschiges Ladenetz, mit dem Elektroautos ortsnah und schnell laden können. Theoretisch. In der Praxis ist der Aufwand enorm und der wirtschaftliche Nutzen für Betreiber von Ladeinfrastruktur auf Grund der bisher noch sehr geringen Anzahl von Elektroautos in Deutschland gering. Die rechtlichen Vorgaben bringen Ladeinfrastrukturbetreiber auf Grund der fehlenden Technik, die für die Umsetzung erforderlich wäre, in ein Dilemma: Während das Mess- und Eichrecht die Abrechnung von Ladestrom nach kWh nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen erlaubt, verlangt die Preisangabenverordnung die Abrechnung von Ladestrom nach kWh. Lange waren jedoch keine Ladesäulen verfügbar, die die mess- und eichrechtlichen Vorgaben erfüllten, so dass Betreiber weder nach kWh noch nach anderen Bezugsgrößen anstatt kWh abrechnen durften. Es blieb für viele nur die Möglichkeit, den Ladestrom zu verschenken oder Session Fees zu berechnen.

Inzwischen sind zumindest mess- und eichrechtskonforme AC-Ladesäulen erhältlich und die Umrüstung von Normalladestationen ist in vollem Gang. Bei DC-Ladesäulen ist der Prozess jedoch noch nicht so weit fortgeschritten. Zwar befinden sich einige DC-Ladesäulen im Zertifizierungsprozess, doch der Abschluss der Verfahren wird erst für Mitte des Jahres erwartet. Bis dann auch noch die entsprechend erforderliche Anzahl an DC-Ladesäulen produziert ist, ausgeliefert und verbaut wurde, braucht es nochmals Monate. Eine eichrechts- und preisangabenkonforme Abrechnung ab dem 1. April scheint fraglich.

Dies stellt viele Akteure vor die Herausforderung, wie sie zukünftig im Rahmen der vorliegenden regulatorischen Vorgaben und  technischen Möglichkeiten ihre  Geschäftsmodelle umsetzen können.

Hier setzt das bne-Webinar an und klärt u.a. folgende Aspekte:

  • Mess- und eichrechtliche Anforderungen an Betreiber von Ladeinfrastruktur: aktueller Stand und Handlungsoptionen
  • Anforderungen an die Abrechnung von Ladestrom
  • Vertragliche und energierechtliche Anforderungen an den Betrieb von Ladeinfrastruktur
  • Eichrecht in der E-Mobilität und Konsequenzen für Unternehmen

 

Referenten:

Dr. Steffen Herz, Rechtsanwaltskanzlei vBVH

David Reichwein, Rechtsanwaltskanzlei vBVH

Martin Klässner, has·to·be

Einführung und Moderation, Fanny Tausendteufel, bne

An welche Zielgruppe richtet sich das Webinar?

Das Webinar richtet sich an diejenigen, die mit Geschäftsmodellen rund um das Thema Ladesäuleninfrastruktur in Berührung kommen. Dies sind insbesondere die Betreiber der Ladesäulen, aber auch deren Hersteller sowie Anbieter von Elektromobilität.

Organisatorische Details:

Es besteht die Möglichkeit, den Referenten schriftliche Fragen zu stellen.

Das Webinar wird aufgezeichnet und im Anschluss allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Das Webinar findet statt am 29. März von 10 bis 11:15 Uhr. Tickets kosten 42,-€ (netto), bne-Mitglieder zahlen nur 29,-€ (netto). Für dieses Event können Sie sich über Eventbrite anmelden.

Zur Anmeldung:

Anmeldung über Eventbrite

 

Dieses Webinar wird vom bne - Bundesverband Neue Energiewirtschaft mit freundlicher Unterstützung von The smarter E Europe durchgeführt.

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