
Strom
Strommarkt flexibilisieren
Die Energiewende ist in Deutschland im Strommarkt am weitesten vorangeschritten: Erneuerbare Energien, im Wesentlichen Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen, prägen diesen immer stärker. Damit weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, muss der Strommarkt auf ihre volatile Einspeisung reagieren können. Für den bne ist klar: Nur ein wettbewerblich organisierter Strommarkt schafft die notwendigen Innovationen und die erforderliche Kosteneffizienz.
Liberalisierung der Energiemärkte als Ausgangspunkt der Energiewende
Am 29. April 1998 trat das „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ in Kraft und ebnete den Weg für die von der Europäischen Union vorgegebene Liberalisierung der Energiemärkte. Verbraucher haben seitdem die Möglichkeit, ihren Energielieferanten frei zu wählen. Durch die Liberalisierung hat sich die Energiewirtschaft in Deutschland deutlich modernisiert, viele innovative Unternehmen sind seitdem auf den Strommarkt gekommen und haben, auch angeschoben durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), den Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben. Das wachsende Angebot an erneuerbarem Strom macht allerdings Anpassungen des gesamten Energiesystems notwendig.
Innovative Kräfte können sich nur in einem wettbewerbsfreundlichen, technologieoffenen Ordnungsrahmen entfalten. Dieser Rahmen muss an die spezifischen Bedingungen der Energiewirtschaft angepasst sein, insbesondere auch das natürliche Monopol im Bereich der Netze für Strom, Wärme und Gas berücksichtigen und wirksame Anreize zur Verringerung der Emission von Treibhausgasen geben. Hinzu kommt, dass die Energiewende keineswegs nur eine nationale Herausforderung ist. Sie muss in die Regeln des europäischen Binnenmarkts für Energie eingepasst und mit den europäischen Partnern abgestimmt werden.
Wettbewerbliche Ausgestaltung durch Unbundling
Eine wirksame Entflechtung (Unbundling) und die strikt wettbewerbliche Ausgestaltung des Strommarktes ist essentiell für den Erfolg der Energiewende. Innovation entsteht nicht in behördlich regulierten Monopolen. Doch noch immer ist die Trennung des regulierten Netzmonopoles von den wettbewerblichen Bereichen Erzeugung, Handel, Metering und Dienstleistungen in weiten Bereichen der Verteilnetze nicht ausreichend umgesetzt. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, müssen die Ausnahmeregelung hinsichtlich der rechtlichen und operationellen Entflechtung überprüft und die Grenzen der De-Minimis Klausel sukzessive reduziert werden.
Auf einen Blick: bne-Grundsatzpositionen Strom
Die bne-Stellungnahme zum Entwurf einer Kapazitätsreserve-Verordnung
Die bne-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Strommarktgesetz
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne, konzentriert sich in seiner Arbeit im Jahr 2020 auf folgende Schwerpunkte:
• Regelenergiemarkt
• Netzentgelte