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Mobilität

Die Elektromobilität setzt sich durch: Die wachsende Zahl an E-Autos birgt – neben dem Beitrag zur Dekarbonisierung – ein gigantisches Potenzial, um erneuerbare Energien dezentral zu speichern. Durch bidirektionales Laden, also den Energieaustausch in beide Richtungen, kann der zwischengespeicherte Strom bei Bedarf flexibel in das Gebäude oder ins Netz zurückfließen. Das beugt teuren Engpass-Eingriffen vor und sorgt für eine sichere Versorgung mit wetterabhängiger Photovoltaik- und Windenergie. Noch stehen jedoch regulatorische Hürden im Weg. Das wollen wir ändern.

Elektroautos als mobile Speicher nutzen

Bidirektionales Laden ermöglicht den Energieaustausch in zwei Richtungen, in die Batterie aber auch wieder zurück. Beim Vehicle-to-Home wird der Strom aus der Fahrzeugbatterie in das Gebäude bzw. an das Energiemanagementsystem zurückgeführt. Dadurch kann in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage ein größerer Grad an Eigenversorgung gewährleistet werden. Beim Vehicle-to-Grid wird der Strom aus dem Elektrofahrzeug über die Wallbox in das Verteilnetz zurückgespeist. Das Elektrofahrzeug agiert dann als Teil des energiewirtschaftlichen Gesamtsystems, indem es seine gespeicherte Energie dann zurückspeist, wenn sie benötigt wird.

Die von der Bundesregierung zum Ziel erklärten 15 Millionen vollelektrischen Fahrzeuge bis 2030 besitzen mit 750 GWh die rund 20-fache Speicherkapazität aller deutschen Pumpspeicherkraftwerke. Schon heute könnten die Elektroautos auf unseren Straßen mehr Strom speichern als alle deutschen Pumpspeicherkraftwerke zusammen. Durch das heute schon mögliche punktgenaue Laden von Überschüssen wird dieses Potenzial mit den richtigen Rahmenbedingungen nutzbar.

Gesetzlichen Rahmen für bidirektionales Laden praxistauglich machen

Obwohl die Zahl der Fahrzeuge, die diese Technik beherrschen, schnell zunehmen wird, erschwert der aktuelle gesetzliche Rahmen die Umsetzung von bidirektionalem Laden. Vor allem die Doppelbelastung mobiler Speicher durch Abgaben, Umlagen und Steuern verhindert den wirtschaftlichen Einsatz der Technologie. Für stationäre Speicher wurde diese Doppelbelastung bereits 2019 aufgehoben. Die fehlende Klarheit bei der Definition von mobilen Energiespeichern schafft zusätzlich Unsicherheit bei der Planung von bidirektionaler Ladeinfrastruktur.

Außerdem mangelt es an gesetzgeberischen Vorgaben für den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Marktakteuren, für die Bilanzierung oder zur marktlichen Nutzung von Flexibilität. Der bne hat dazu konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.

Parallel zum beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau brauchen wir mehr Flexibilität im Energiesystem, um Sonnen- und Windspitzen kurzfristig abzufedern. Elektroautos bieten durch ihre Speicherkapazität diese nötige Flexibilität im Energiemarkt, die wir jetzt aktivieren müssen. Mobile Speicher werden maßgeblich dazu beitragen, Preisspreads zu minimieren und den Einsatz teurer Gaskraftwerke zu reduzieren.

Robert Busch

bne-Geschäftsführer

Elektromobilität stärken, fossile Subventionen beenden

Elektromotoren sind deutlich effizienter und leistungsfähiger als Verbrennungsmotoren. Erneuerbarer Strom wird auf direktem Weg im Elektromotor eingesetzt, womit Umwandlungsverluste wegfallen.

Hürden und Fehlanreize, die der Elektromobilität immer noch im Weg stehen, müssen gestrichen werden. Der bne fordert daher, wettbewerbsschädliche Subventionen unverzüglich abzubauen: Das Dieselsteuerprivileg (inkl. Korrektur Kfz-Steuererschwernis) darf nicht länger die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen konterkarieren.

Downloads

bne-Positionspapier: Bidirektionales Laden

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Lars Petereit

Leiter Digitale Energiewende und Elektrifizierung

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