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bne-Newsletter 09/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

seit Wochen und Monaten war der 1. Oktober in den Kalendern der Energiewirtschaft mit einem großen roten Kreuz versehen. Dann sollte eigentlich die Umstellung auf den Redispatch 2.0 erfolgen. Allerdings fiel der Netzwirtschaft wenige Tage vor dem Start auf, dass die Einführung „teilweise praktisch nicht umsetzbar“ sei. Das Chaos schien somit vorprogrammiert. Schnell musste eine Übergangslösung zusammengeschustert werden. So stellte der BDEW in Absprache mit der BNetzA und dem BMWi zwar noch ein Konzept vor, dass die Einführung des Redispatch 2.0 um Monate auf Anfang März verschiebt.

Damit wurde aber auch klar, dass die Risiken und Kosten in den kommenden Monaten unverständlicherweise einseitig zum Nachteil der Bilanzkreisverantwortlichen und zum Vorteil der Netzbetreiber verteilt werden. Insbesondere die bilanzkreisverantwortlichen Direktvermarkter erneuerbarer Energien werden schlechter gestellt und müssen in der Übergangszeit einen erheblichen Beitrag zur Systemsicherheit (Pflicht des Bilanzausgleichs) leisten, ohne die dafür notwendigen Informationen zu erhalten und ohne dass sichergestellt ist, dass sie die Kosten für diese Leistung wirklich erstattet bekommen. Probleme die sicherlich einige der betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen wird, wenn denn die Netzbetreiber die Kosten dafür tatsächlich nicht übernehmen werden. Letztendlich werden dann Gerichte entscheiden müssen, ob die sogenannten Branchenlösung ein rechtlich gangbarer Weg ist.

Weitere wichtige Energienachrichten der vergangenen Wochen aus Bonn, Berlin und Brüssel:

TOP-NEWS: Neuer bne-Vorstand gewählt

Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) haben auf ihrer 19. Mitgliederversammlung in Berlin einen neuen Vorstand gewählt. Neue Mitglieder des wichtigsten Verbandsorgans sind Gero Lücking (Techem Solutions GmbH), Dr. Tim Meyer (Naturstrom AG), Sandra Trittin (tiko Energy Solutions AG) und Dr. Enno Wolf (LichtBlick SE).

Als weitere bne-Vorstandsmitglieder wurden im Amt bestätigt: Dr. Hans-Martin Huber-Ditzel (Dr. Huber-Ditzel Consulting), Dr. Holger Krawinkel (Beegy GmbH) und Daniel Hölder (BayWa r.e. AG). Zum Vorsitzenden des bne-Vorstandes wurde auch in diesem Jahr Dr. Hans-Martin Huber-Ditzel gewählt. Seine Stellvertreter sind Gero Lücking und Dr. Holger Krawinkel.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Pressemitteilung

bne I: bne und Lichtblick legen Gutachten zu Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber vor

Ein Gutachten von Prof. Dr. Wein vom Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Lüneburg im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und des Stromanbieters LichtBlick zeigt, dass die Eigenkapitalverzinsung für die Strom- und Gasnetzbetreiber deutlich zu hoch sind und stärker als geplant gesenkt werden können. In dem Gutachten wird herausgearbeitet, dass es keine Notwendigkeit gibt, Zinssätze über das an den Kapitalmärkten erwartete Niveau hinaus festzulegen. Zu hohe Zinssätze verbessern nicht die Möglichkeiten zur Finanzierung von Betrieb und Ausbau der Leitungen. Es werden sogar Anreize gesetzt, mehr zu investieren als tatsächlich notwendig ist.

Das Gutachten zeigt weiter, dass die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Eigenkapitalzinssätze eine klare Obergrenze darstellen und keinesfalls noch höher ausfallen sollten. Wenn die Bundesnetzagentur ihren Ermessensspielraum zugunsten der Verbraucher nutzen würde, könnten die Eigenkapitalzinsen für Neuanlagen sogar auf 3,79 Prozent fallen und wären dann immer noch angemessen. Netz-Investitionen wären für die Betreiber auch dann weiterhin ein lohnendes Geschäft.

Weitegehende Informationen:

Das Gutachten

Die bne-Pressemitteilung

bne II: Stellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur zur Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen veröffentlicht

Der bne hat sich an der Konsultation der Bundesnetzagentur der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht. Der von der Bundesnetzagentur zur Konsultation gestellte Beschlussentwurf ist nach Auffassung des bne in weiten Teilen sachgerecht für die Ermittlung eines angemessenen Zinssatzes für das Eigenkapital. Insbesondere wird an der bereits in den vorangegangenen Regulierungsperioden verwendeten Methodik festgehalten. Damit wird das bewährte Capital Asset Pricing Model (CAPM) erneut zur Grundlage der Zinsermittlung gemacht. Auch das Verfahren zur Ermittlung der Marktrisikoprämie wird in dem Beschlussentwurf nicht in Frage gestellt, was ebenfalls der gutachterlichen Empfehlung entspricht und auch aus Sicht des bne sachgerecht ist. Der bne kritisiert in seiner Stellungnahme jedoch auch, dass die Bundesnetzagentur ihre Ermessensspielräume einseitig zu Gunsten der Netzbetreiber nutzt, wodurch der vorgeschlagenen Eigenkapital-Zinssatz nach Schätzung des bne um mehr als ein Prozent zu hoch angesetzt wird. Der bne fordert deshalb die Absenkung des Zinssatzes im Beschluss der BNetzA.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Stellungnahme

bne III: bne-Stellungnahme zur Wasserstoffnetzentgeltverordnung eingereicht

Der bne hat seine Stellungnahme zur Wasserstoffnetzentgeltverordnung eingereicht. Darin begrüßt der bne grundsätzlich den Referentenentwurf des BMWi und insbesondere die Regelungen zur Umwidmung bestehender Gasnetze und kalkulatorischen Abschreibungen. Die Vorgaben ermöglichen eine für beide Seiten angemessene Übergabe der Werte der Anlagegüter von Gas- zu Wasserstoffnetzbetreibern. Dennoch schlägt der bne auch einige nicht ganz unwichtige Nachbesserungen vor. So muss bei der Eigenkapitalverzinsung dringend nachgelegt werden, wo der Referentenentwurf derzeit noch keine konkrete Zahl nennt. Außerdem muss bei den Vorgaben zur Eigenkapitalverzinsung nachgebessert werden. Denn dem aktuellen Entwurf liegt ein Widerspruch bei der Bewertung der Risiken für die Wasserstoffnetzbetreiber zugrunde. Entweder erfolgt der Risikoausgleich über die Gewährung einer höheren Verzinsung oder die Risiken werden durch staatliche Zuschüsse gemindert. Im Entwurf ist aktuell beides angelegt - nach Ansicht des bne ist das nicht akzeptabel, denn es begünstigt Netzbetreiber zu Lasten der Wasserstoffnetznutzer.

Weitergehende Informationen:

Die bne-Stellungnahme

Die bne-Pressemitteilung

EU I: Kommission startet Konsultation für grünen und digitalen Übergang der energieintensiven Industrie

Die EU-Kommission hat eine Konsultation für den grünen und digitalen Übergang der energieintensiven Industrie gestartet. Mit dieser Konsultation möchte die EU-Kommission von allen relevanten Akteuren aus Industrie, Forschung, Verwaltung und Verbänden wissen, wie die energieintensiven Industrien den ökologischen und digitalen Übergang bewältigen kann.  Dieses Arbeitspapier dient als Ausgangspunkt für den Konsultations- und Mitgestaltungsprozess mit den Beteiligten. Der Fokus liegt dabei nicht nur nicht nur auf Klimaneutralität, sondern greift auch Aspekte aus der Kreislaufwirtschaft aus dem Umweltschutz auf, sowie die Herausforderung der Digitalisierung. Spätestens Anfang 2022 soll ein gemeinsam vereinbarter Übergangsplan vorliegen.

Weitergehende Informationen:

Das Arbeitspapier

EU II: Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Energieeffizienz

Die EU-Kommission hat neue Empfehlungen und Leitlinien zur Energieeffizienz veröffentlicht, um den Grundsatz des „Efficiency First“ auch in die Praxis umzusetzen. 2019 wurde der Grundsatz mit der Governance-RL offiziell in das EU-Recht aufgenommen. Mit den Leitlinien soll das Ziel nun gefördert und operationalisierbar gemacht werden. Die beiden veröffentlichten Dokumente stützen sich auf den neuen Artikel des Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie, der am 14. Juli 2021 veröffentlicht wurde und die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Energieeffizienzlösungen bei der Planung von Energiesystemen und anderen Sektoren sowie bei politischen und Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. In der Empfehlung werden spezifische Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes genannt,  Die Leitlinien sollen die praktische Umsetzung des Grundsatzes mit praktischen Lösungen unterstützen und sich auf Maßnahmen in verschiedenen Sektoren beziehen, von der Energieversorgung und -verteilung bis hin zu den Endverbrauchssektoren.

Weitergehende Informationen:

Die Empfehlungen der EU-Kommission

Die Leitlinien der EU-Kommission

EU III: CEER veröffentlicht Bericht über innovative Geschäftsmodelle und Herausforderungen für den Verbraucherschutz

Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) hat einen Bericht über innovative Geschäftsmodelle und Herausforderungen für den Verbraucherschutz veröffentlicht. CEER möchte mit dem Bericht auf die technologischen Entwicklungen und Digitalisierungstrends auf den europäischen Energiemärkten reagieren und aufzeigen welche neuen Herausforderungen für den Verbraucherschutz damit einhergehen. So werden in diesem Bericht neu entstandene Geschäftsmodelle beschrieben und es werden Vorschläge für geeignete Regulierungsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher im Einklang mit der CEER-BEUC-Vision 2030 für Energieverbraucher gemacht.

CEER hat vier zentrale Herausforderungen für den Verbraucherschutz identifiziert und korrespondierende Empfehlungen vorgelegt:

Zugang neuer (Markt-)Marktteilnehmer zu den Energiemärkten;

Gewährleistung einer ausreichenden Auswahl und Vielfalt an Energieprodukten und -dienstleistungen für die Verbraucher;

die Auswirkungen des Eigenverbrauchs;

Datenzugang (durch Verbraucher und Unternehmen) und Datenschutz.

Weitergehende Informationen:

Der CEER-Bericht

BREG I: Bericht zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Die Bundesregierung hat 15 Monate nach der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie eine erste Zwischenbilanz gezogen. Die Bundesregierung bescheinigt sich dabei eine positive Entwicklung und sieht erste positive Schritte, um den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien zu beschleunigen. So sei es gelungen, die Bedingungen für die erste Phase des Wasserstoffhochlaufs zu etablieren. Ebenso seien wichtige Voraussetzungen für die Investitionen von Unternehmen geschaffen worden. In dem Bericht zählt die Bundesregierung die bisherigen Schritte auf. Dazu gehören u.a. die Auswahl von 62 Wasserstoff-Großprojekte und die Etablierung der die Forschungsoffensive „Wasserstofftechnologien 2030“.

Weitergehende Informationen:

Der Bericht zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie

BREG II: Kabinettsbeschluss zur Wasserstoffnetzentgeltverordnung

Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch (22.9.) eine Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (WasserstoffNEV). Für den leitungsgebundenen Transport von Wasserstoff soll mit dieser Verordnung ein transparenter regulatorischer Rahmen geschaffen werden, der eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die betroffenen Marktteilnehmer gewährleistet, so die Bundesregierung zum Ziel des Regelwerks. Der bne begrüßt grundsätzlich die Verordnung, kritisiert aber zugleich, dass die Regeln vorrangig die Interessen der Netzbetreiber wiederspiegeln und diese mit großzügigen Geschenken bedacht werden: Bis 40 % des eingesetzten Eigenkapitals der Netzbetreiber können mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 9 % bzw. 7,73 % (Altanlagen) vor Steuern in der Kostenermittlung berücksichtigt werden. Diese Zinssätze wurden zudem bis Ende 2027 festgeschrieben, erst danach ist eine Festlegung der Eigenkapitalverzinsung durch die BNetzA angedacht. Die hohe Verzinsung auf das eingesetzte Eigenkapital ist im Vergleich zu Strom- und Gasnetzen schlicht unverhältnismäßig, urteilt der bne.

Der Kabinettentwurf ist bezüglich der Transparenz der Vorgaben noch schlechter als der Referentenentwurf des BMWi: Nach dem Entwurf der Bundesregierung ist die Kostenermittlung der Netzentgelte erst drei Monate später, d.h. zum 30.September der Bundesnetzagentur vorzulegen. Hierdurch verschiebt sich der Genehmigungsprozess durch die BNetzA mit dem Ergebnis, dass die ermittelten Netzentgelte auf Basis der genehmigten Kosten regelmäßig erst nach Inkrafttreten der Netzentgeltänderung veröffentlicht werden. Das ist in hohem Maße intransparent gegenüber Kunden und Lieferanten. Eine solche Vorgabe steht im krassen Widerspruch zum selbst gesteckten Ziel des Verordnungsgebers, eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die betroffenen Marktteilnehmer zu schaffen. Zumindest konnte der bne durchsetzen, dass Baukostenzuschüsse nicht wie im Entwurf vorgesehen bis zu 100 Prozent der Kosten für den Anschluss an das Wasserstoffnetz verlangt werden dürfen, sondern erhaltene Förderzuschüsse abzuziehen sind. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Weitergehende Informationen:

Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur WasserstoffNEV

BMWI I: Sitzung des Ausschusses Gateway-Standardisierung vom 17.9.2021

Der Ausschuss hat mit überwiegender Mehrheit der vom BSI vorgelegten Technische Richtlinie zur Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems ((TR-03109-1, Version 1.1 RC 3 vom 7.9.2021) zugestimmt. Der Ausschussvorsitzende sah allerdings von der Ermittlung eines Zählergebnisses zu den Voten der rund 30 Ausschussmitglieder ab. Nach Schätzung des bne hatten rund ein Viertel der Ausschussmitglieder sich enthalten und ein Verband (VDMA) stimmte mit „nein“ gegen die Verabschiedung der TR in der vorliegenden Fassung. Zu viele ihrer Einwände seien nicht berücksichtigt worden, so deren Begründung. Der bne hatte sich in der vorausgegangenen zustimmend zum TR-Entwurf geäußert, da einige wichtige Änderungsvorschläge aus der bne-Stellungnahme vom BSI aufgegriffen worden waren und andere grundsätzliche Anmerkungen erst in der Weiterentwicklung berücksichtigt werden können. Anlass zum Vortrag weiterer Änderungsverlangen sah der bne nicht und stimmte daher mit „ja“ zur Annahme des letzten TR-Entwurfs. Die Niederschrift des BMWi zur Ausschusssitzung einschließlich der Sitzungsunterlagen sollten demnächst auf der Internetseite des Ausschusses abrufbar sein.

Der weitere Prozess sieht wie folgt aus: Das BMWi berät sich intern über das Votum des Ausschusses und strebt nach eigener Aussage eine Zustimmung an. Nach erteilter Zustimmung wird die TR vom BSI veröffentlicht und die Vorgaben der überarbeiteten TR sind von den (zertifizierten) Herstellern bis zum 31.1.2022 nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt über eine Konformitätsbewertung; die Akkreditierung einer ersten Prüfstelle zur Durchführung dieser Bewertung soll bald abgeschlossen und die Antragstellung ab 1. Oktober 2021 möglich sein, so das BSI.

BMWI II: Verbändebeteiligung zur Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen

Das BMWi hat eine Konsultation zur Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen gestartet. Die Verordnung soll die Grundsätze der Methoden der Netzentgeltbildung konkretisieren, zu denen Betreiber von Wasserstoffnetzen den Kunden Entgelte für den Zugang zu ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen. Nach dem weitreichenden EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur vom 2.9. herrschte zugleich Unklarheit, ob die Bundesregierung nach dieser Entscheidung überhaupt noch per Verordnung Vorgaben zur Ermittlung der Netzkosten und Bildung der Netzkosten machen kann. Die Einleitung der Verbändeanhörung lässt die Vermutung zu, dass der Schritt damit begründet wird, dass es für die Entgeltregulierung der Wasserstoffnetze – anders als für Strom und Gas – noch keine entsprechenden EU-Vorgaben gibt.

Der VO-Entwurf richtet sich an jene Wasserstoffnetzbetreiber, die freiwillig ihre Teilnahme an der Regulierung erklärt haben, konkretisiert im Wesentlichen die Ermittlung der Netzkosten im Rahmen der Kostenregulierung, macht Vorgaben für die Bildung der Wasserstoffnetzentgelte und nimmt Folgeanpassungen in der Anreizregulierung vor. Außerdem adressiert die Verordnung die Berücksichtigung der Kosten aus der Umstellung bestehender Gasinfrastruktur auf Wasserstoff. Dennoch bleibe den Betreibern von Wasserstoffnetzen bei der Entgeltbildung ein weiter Spielraum, der verordnungsrechtlich nicht ausgestaltet werde, schreibt das BMWi im Einleitungstext zur Verordnung.

Weitergehende Informationen:

Der VO-Entwurf

BMWI III: Konzept für ein Reallabore-Gesetz vorgestellt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Konzept für ein Bundesexperimentiergesetz vorgestellt, das übergreifend einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen ermöglichen soll. Dies soll in der kommenden Legislaturperiode Anwendung finden. Die Idee dahinter ist, dass Testräume, sogenannte Reallaboren, für Innovation und Regulierung es ermöglichen, unter realen Bedingungen innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze zu erproben, die mit dem bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen nur bedingt vereinbar sind. Auf diese Weise kann auch der Gesetzgeber schon im frühen Stadium über die Wirkungen der Innovationen lernen.

Weitergehende Informationen:

Das Konzept für ein Reallabore-Gesetz

BMWI IV: Erste Ergebnisse des Förderprogramms SINTEG veröffentlicht

Im Förderprogramm SINTEG – „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ des BMWi erprobten fünf Modellregionen in Deutschland mögliche Lösungen in der Praxis. Die Ergebnisse aus über vier Jahren Arbeit der rund 300 Projektpartner aus Wirtschaft und Wissenschaft werden aktuell zusammengeführt und in fünf umfassenden und themenspezifischen Ergebnisberichten aufbereitet. Sie werden voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2022 schrittweise auf sinteg.de veröffentlicht.

Einen ersten Einblick in die Ergebnisse sind hier abzurufen: „Netzebenen-übergreifendes Blindleistungsmanagement“.

BMWI V: Aktualisierte Förderrichtlinien effiziente Gebäude (BEG)

Die Anhörung zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) offenbarte nötige Anpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dies geht aus einer Vorabinformation des BMWi zur Aktualisierung der BEG-Förderrichtlinien hervor, welche nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 21.10.2021 in Kraft treten sollen. Durch die Aktualisierung des BEG wird nun u.a. eine Regelungslücke für Wärmenetze mit bis zu 16 Gebäuden bzw. 100 Wohneinheiten geschlossen, die auch der bne in seiner Stellungnahme zur BEW angesprochen hatte. Diese Fälle sollen nun auch durch das BEG abgedeckt werden – hierzu wird dort der Begriff „Gebäudenetz“ eingeführt. Zuvor waren in der BEG nur Gebäudenetze auf den Grundstücken eines Eigentümers förderfähig. „Außerdem wird die Anforderung an den Anteil an erneuerbaren Energien (EE) bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes erhöht auf 55 % (Fördersatz 30 %) bzw. 75 % (Fördersatz 35 %). Unvermeidbare Abwärme wird als Alternative zu erneuerbaren Energien in Gebäudenetzen zugelassen“, so die Erläuterungen des BMWi.

Außerdem wird der Anschluss an Wärmenetze im BEG erleichtert mit dem Ziel, möglichst viele Gebäude an Wärmenetze anzuschließen. Hierzu werden die Anforderungen der Förderrichtlinie an den EE-Anteil in Wärmenetzen für die BEG-Förderung beim 25 % EE-Anteil auch ein Primärenergiefaktor von max. 0,6 (Fördersatz von 30 %) und beim 55 % EE-Anteil ein Primärenergiefaktor von max. 0,25 oder Vorlage eines BEW-Transformationsplans (Fördersatz von 35 %, oder EE-Klasse in BEG WG/NWG) ermöglicht. Unvermeidbare Abwärme kann auf den EE-Anteil angerechnet werden. Darüber hinaus enthält die aktualisierte BEG kleinere Klarstellungen und Anpassungen.

Weitergehende Informationen:

Die BEG-Richtlinie Nichtwohngebäude

Die BEG-Richtlinie Wohngebäude

Die BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen

BNETZA I: Ergebnisse der Offshore-Ausschreibung veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windenergie im zentralen Modell zum Gebotstermin 1. September 2021 bekannt gegeben. Es waren drei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW ausgeschrieben. Der Zuschlagswert auf allen drei Flächen ist 0 ct/kWh. Für zwei der drei Flächen besteht jeweils ein Eintrittsrecht der Projektentwickler, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten.  Das Eintrittsrecht ist bis zum 2. November 2021 auszuüben. Ebenso musste für einen Teil der Flächen das Los entscheiden, da mehrere 0 ct-Gebote eingegangen sind.

Weitergehende Informationen:

Die BNetzA-Pressemitteilung

BNETZA II: Konsultation zur Weiterentwicklung des Marktstammdatenregisters

Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation zur Weiterentwicklung des Marktstammdatenregisters gestartet. Die BNetzA möchte damit ihrem eigenen Anspruch gerecht werden, „dass das Marktstammdatenregister jederzeit dem Stand der digitalen Technik und den Nutzungsgewohnheiten in Onlinesystemen entspricht.“ Bis zum 5. November 2021 besteht die Möglichkeit Vorschläge zur Weiterentwicklung des MaStRs schriftlich bei der BNetzA einzureichen. Es gibt keine Formatvorgaben für die Zusendungen.

BRAT I: Bundesrat beschließt Ladesäulenverordnung

Der Bundesrat hat der geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll. Damit werden neu errichtete Ladepunkte künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Des Weiteren wurde ein einheitliches System für Kartenzahlungen festgelegt. So müssen Zahlungsvorgänge mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation ermöglicht werden. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.

Weitergehende Informationen:

Der Beschluss des Bundesrates

BRAT II: Bundesrat beschließt Emissionsminderung im Verkehr

Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor beschlossen. Das Gesetz hebt die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe in jährlichen Schritten auf bis zu 25 Prozent für das Jahr 2030 an und führt eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe ein.

Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, ist künftig die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Weitergehende Informationen:

Der Beschluss des Bundesrates

BDEW: Übergangslösung für den Redispatch 2.0 vorgestellt

Der bdew hat Anfang der Woche eine Übergangslösung für den Redispatch 2.0 vorgestellt. Hintergrund für diesen Vorschlag ist, dass die Prozesse, die für einen ordnungsgemäßen Start des Redispatch 2.0 am 01.10.2021 notwendig sind, bei vielen Marktparteien nicht vollständig umgesetzt sind. Um Auswirkungen auf die Systemsicherheit zu verhindern schlägt der bdew jetzt vor, dass zunächst bis 31.05.2022 für die neu in den Redispatch aufgenommenen Anlagen kein Bilanzausgleich durch die Netzbetreiber erfolgt. Die Bilanzkreisverantwortlichen müssen dann die durch die Maßnahmen der Netzbetreiber betroffenen Bilanzkreise so bewirtschaften, dass sie ausgeglichen sind. Dafür sollen die Bilanzkreisverantwortlichen eine pauschalierte finanzielle Vergütung erhalten. Die Netzbetreiber sind jetzt gehalten, die Marktparteien über das weitere Vorgehen zu informieren. Die BNetzA hat in einer Mitteilung bereits ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen bekannt gegeben.

Weitergehende Informationen:

Die Übergangslösung für den Redispatch 2.0

STUDIE: Agora Energiewende stellt 100-Tage-Programm vor

In einem Sofortprogramm haben die Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Agora Verkehrswende 22 Handlungsempfehlungen vorgestellt, die die neue Bundesregierung in den ersten 100 Tagen umsetzen sollte, um die verabschiedeten Klimaziele zu erreichen. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende, nennt es ohne viel Zurückhaltung das größte Klimaschutz-Programm in der Geschichte der Bundesrepublik und legt damit die Messlatte hoch. Das Sofortprogramm enthält schnell umsetzbare Änderungen von Gesetzen und Verordnungen in allen Sektoren. Die 22 Eckpunkte sind neben übergreifenden Vorschlägen zum gesetzlichen Rahmen, zum Haushalt und zu weiteren Finanzfragen in die für den Klimaschutz relevanten fünf Schlüsselsektoren aufgegliedert: Strom, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Dazu gehören ein sinkender Strompreis bei steigenden CO₂-Preisen, umfassende Förderprogramme für Gebäudesanierung, Preisanreize für klimafreundlichen Verkehr, Landwirtschaft und Industrie, ein Abbau klimaschädlicher Subventionen und steuerliche Anreize. Eine Beschleunigung von Investitionen – besonders in den Ausbau Erneuerbarer Energien – und ordnungsrechtliche Standards ergänzen den klimapolitischen Instrumentenmix.

Weitergehende Informationen:

Das Klimaschutz-Sofortprogramm

BGBL: Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung veröffentlicht

Im Bundesanzeiger wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Vorgaben gemacht zu organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Absicherung von IT-Systemen Kritischer Infrastrukturen. U.a. werden zukünftig weitere Betreiber der Strom- und Gasversorgung als Kritische Infrastrukturen erfasst, z.B. weil Schwellenwerte für Betreiber von Energieanlagen und virtuellen Kraftwerken neu definiert wurden.

Weitergehende Informationen:

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger

bne. Wir setzen Kräfte frei.

Impressum

Redaktion: Maximilian Weiß

Mitarbeit: Anne Köhler, Bernhard Strohmayer, Arndt Börkey

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

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