Lieber Leserinnen und Leser,
nicht nur aufgrund des vieldiskutierten Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der damit einhergehenden noch anzupassenden Klimapolitik, sondern auch – und das scheinen einige zu vergessen - aufgrund der aktualisierten und vor allem ambitionierteren Klimazielen auf EU-Ebene liegt es nun auf der Hand, dass auch die nationalen Ziele für erneuerbare Energien zügig angepasst werden müssen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn ein reines Anpassen der Ausbaupfade an die Klimaziele und damit auch das Anheben der jeweiligen Ausschreibungsmenge wird den notwendigen Bau von Anlagen nicht zwingend beschleunigen. Stattdessen wird es notwendig sein, einzelne regulatorische Hürden abzubauen, die nach wie vor eine beschleunigte Energiewende verhindern. Der bne hat sich hierfür in den vergangenen Wochen insbesondere für einen Rechtsrahmen eingesetzt, der es Unternehmen ermöglicht, Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Freilandanlagen rechtssicher zu beteiligen und diese somit Windenergieanlagen gleichgesetzt werden.
Des Weiteren bedarf es für den Konflikt zwischen Energiewende und Artenschutz einer Lösung. Hier forderte der bne mit weiteren Energieverbände ein Ende des regulatorischen Flickenteppichs bei Artenschutz-Regelungen, die den Ausbau der Windenergie unnötig verhindern. Dafür sind eine Harmonisierung der Länderregelungen oder ein bundeseinheitliches Vorgehen des Bundes notwendig.
Die Politik ist nun gefordert, nicht nur das Klimaschutzgesetz grundrechtskonform zu gestalten, sondern endlich einen Rechtsrahmen aufzuzeigen, der eine Energiewende ermöglicht, die im Einklang mit den Klimazielen steht.
TOP-NEWS I: Offener Brief fordert kommunale Teilhabe an Einnahmen von Photovoltaik-Freilandanlagen
Der bne unterstützt den Offenen Brief von über 30 Unternehmen. Diese fordern einen Rechtsrahmen, welcher es ihnen ermöglicht, Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Freilandanlagen zu beteiligen. Mit dem Brief wollen der bne und die beteiligten Unternehmen auf die Situation aufmerksam machen, dass der aktuelle Rechtsrahmen keine transparenten und rechtssicheren Zahlungen an Kommunen aus Photovoltaikfreiflächenanlagen ermöglicht. Eine Diskriminierung der Standortgemeinden für Photovoltaikanlagen gegenüber Standortgemeinden für Windenergieanlagen darf es aus Sicht der Unterzeichner nicht geben. Insbesondere da der Koalitionsvertrag eine Grundlage liefert, um die kommunale Teilhabe auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten.
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Der offene Brief
TOP-NEWS II: Einigung über das Europäische Klimagesetz
Im Rahmen der Trilogverhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf das Europäische Klimagesetz geeinigt, dass die EU verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und, als Zwischenziel, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, ist eines der Kernelemente des europäischen Green Deals.
Der große Streitpunkt blieb bis zuletzt, auf welches Minderungsziel sich die EU bis 2030 verpflichtet. Das Parlament beharrte lange Zeit auf seiner Forderung einer 60%-Minderung, lenkte aber letztendlich auf den Vorschlag der Mitgliedstaaten ein. Die EU einigt sich somit noch rechtzeitig vor dem von US-Präsident Joe Biden initiierten Klima-Gipfel auf ein ambitionierteres Klimaziel.
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Die Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union
bne I: Zusammenschluss von Energieverbänden fordert Ende des Flickenteppichs beim Artenschutz
Der bne und fünf weitere Energieverbände haben ein gemeinsames Statement veröffentlicht, in dem sie die unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen bemängeln. So seien die Regelungen ein Flickenteppich, der den Ausbau der Windenergie unnötig verhindert und dringend harmonisiert werden müsse, anderenfalls sei ein bundeseinheitliches Vorgehen notwendig. Aus Sicht der Energieverbände sollte zügig auf der Ebene der Bundesländer eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern. Neben dem bne haben sich BDEW, BEE, BWE, VDMA und VKU beteiligt.
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Das Verbändestatement
bne II: Viele neue Mitglieder für den bne
Der bne konnte in den vergangenen Monaten sein Mitgliederwachstum fortführen. „Der sich abzeichnende Solarboom spiegelt sich auch im Zuwachs beim bne wider. Die intensive Verbandsarbeit der letzten Monate zur Akzeptanzsteigerung, die Entwicklung naturfreundlicher Standardisierung für Solarparks aber auch Vorschläge im Bereich der Digitalisierung tragen Früchte“, freut sich Robert Busch. Schon heute sind über 65% des deutschen Marktes für Solarparks und zunehmend kombinierte Projekte im Verband organisiert.
Die neusten Mitgliedsunternehmen des bne sind:
- Meyer Burger (Germany) GmbH
- SolarBlick GmbH
- Energiesysteme Groß
- Enpal GmbH
- gridX GmbH
- greentech projects GmbH
- puravis GmbH
- ISPEX AG
- Energiewerk GmbH
- Iberdrola Renovables Deutschland GmbH
- Maxx Solar Energie GmbH
- sws renergy GmbH
- Viridi RE GmbH
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Die Pressemitteilung
bne III: Stellungnahme zu SMGW-Standardisierung veröffentlicht
Der bne hat eine Stellungnahme zum BSI-/BMWi-Entwurf „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende“ eingereicht. Darin begrüßt der bne die Eckpunkte, die wichtige Entscheidungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Standards beinhalten: Die Fernsteuerung und zusätzliche WAN-Anbindung von Anlagen, die Anbindung von Ladeinfrastruktur am Netzanschluss und das Submetering sollen über den CLS-Proxy-Kanal erfolgen. Doch der Vorschlag wird nicht den Anforderungen aller Anwendungsfälle gerecht etwa bei der Steuerung von Anlagen. Solange einzelne Anwendungsfälle noch nicht mit dem SMGW lösbar sind, muss für diese eine Lösung außerhalb des SMGW ermöglicht werden. Des Weiteren fordert der bne in seiner Stellungnahme, dass der gesetzliche Rahmen überarbeitet, die Überregulierung durch Mindestanforderungen ersetzt und Prozesse verschlankt werden.
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Die bne-Stellungnahme
EU I: Kommission legt mit Taxonomie Nachhaltigkeitskriterien fest
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das dazu beitragen soll, dass in der EU zunehmend Geld in nachhaltige Tätigkeiten investiert wird. Anleger und Fondsmanager werden zukünftig anhand festgelegter Kriterien feststellen können, ob die Unternehmen in die sie investieren, nachhaltig wirtschaften, d.h. ob deren Tätigkeiten wesentlich zur Erreichung der in der Taxonomie-Verordnung festgelegten Umweltziele beitragen: Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz.
Wie diese Kriterien konkret aussehen, wurde aufgrund von Meinungsunterschieden zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament auf Herbst vertagt. Insbesondere die Rolle von Gas bzw. Atomkraft und wie diese sich auf das Ziel eines nachhaltigen und klimaneutralen Europas auswirken, hat bei den Verhandlungen zu Unstimmigkeiten geführt und wurde aus den Gesprächen ausgeklammert. Einige Mitgliedstaaten pochen darauf, dass diese als grüne Energie klassifiziert werden, das EU-Parlament blockt diesen Vorschlag jedoch ab.
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Die Mitteilung der EU-Kommission
EU II: Kommission startet Konsultation zu Gasmarkt
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der geltenden EU-Regeln für den Gasmarkt gestartet. Die Gasrichtlinie und die Gasverordnung sollen überarbeitet werden, um den Gassektor in der EU, wie im europäischen Green Deal avisiert, auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu dekarbonisieren. Die Rechtsvorschriften sollen so angepasst werden, dass sie die Einführung von erneuerbarem und CO2-armen Gas und Wasserstoff unterstützen und gleichzeitig integrierte und liquide EU-Märkte gewährleisten. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in die Legislativvorschläge einfließen, die die Kommission bis Ende 2021 vorgelegen will.
Beiträge zur Konsultation können bis zum 18. Juni eingereicht werden.
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Die Konsultation
EU III: Kommission genehmigt Förderregelung für Offshore-Windenergie
Die Europäische Kommission hat eine deutsche Betriebsbeihilferegelung zum weiteren Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugung in Deutschland genehmigt. Diese steht mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang. Die neue Regelung wird das Ziel für die installierte Offshore-Windkapazität von 15 Gigawatt (GW) auf 20 GW bis 2030 erhöhen und bis 2040 eine installierte Offshore-Kapazität von 40 GW vorsehen.
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Die Pressemitteilung der Kommission
EU IV: Konsultation zur Energieeffizienz und Sanierungsrate von Gebäuden gestartet
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation gestartet, wie die geltenden EU-Vorschriften zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geändert werden sollten. Sie hatte im vergangenen Jahr bereits ihre Strategie für eine Renovierungswelle vorgelegt, um neue Impulse für die energetische Gebäuderenovierung in der EU zu setzen. Hier hatte sich der bne bereits eingebracht und für eine stärkere Berücksichtigung von erneuerbaren Energien und der lastseitigen Flexibilität geworben (Der bne-Beitrag). Ziel ist es, die Gebäudesanierung in der EU ankurbeln. Die Kommission bittet um Beiträge dazu, wie die Sanierungsrate gesteigert werden, bis 2050 ein energieeffizienter und dekarbonisierter Gebäudebestand erreicht werden und eine leichter zugängliche und erschwingliche Finanzierung unter Verwendung der 750 Mrd. Euro aus dem Konjunkturpaket Next Generation EU ermöglicht werden können.
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Die Konsultation
BREG I: Bundesregierung beschließt Carbon-Leakage-Verordnung
Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage beim nationalen Brennstoffemissionshandel beschlossen. Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung nach § 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie setzt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung um und berücksichtigt zudem einen Entschließungsantrag, den der Bundestag im Oktober 2020 angenommen hat. Vorgesehen sind Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen, die vom CO2-Preis besonders betroffen sind und bei denen deshalb die Gefahr besteht, dass sie ins Ausland abwandern, wo dieser CO2-Preis nicht erhoben wird. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag. Zudem muss die Bundesregierung die Verordnung wegen ihres Beihilfecharakters noch bei der Europäischen Kommission notifizieren.
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Die Verordnung der Bundesregierung
BREG II: Formulierungshilfe für Änderungsanträge zum EnWG-Änderungsgesetz veröffentlicht
Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Formulierungshilfe enthält Regelungen zu zwei Themenbereichen, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung bisher nicht adressiert wurden. Mit den Änderungen im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz wird geregelt, dass an Tankstellen mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen ein sogenannter Energiekostenvergleich angebracht werden muss. Dabei wird EU-Recht umgesetzt. Eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sorgt zudem für eine erleichterte Anbindung von bereits genehmigten Offshore-Projekten im Küstenmeer und verbessert den Ausbau der Windenergie auf See im Küstenmeer. Des Weiteren enthält die Formulierungshilfe Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Unter anderem wird darin auf das ambitionierte EE-Ziel der EU eingegangen und der nationale Ausbaupfad erhöht. So sollen im Jahr 2022 Sonderausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik durchgeführt werden. Die Ausschreibungsmengen im Jahr 2022 werden bei Wind an Land um 1,1 GW auf 4 GW und bei Photovoltaik um 4,1 GW auf 6 GW angehoben. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes sind Einstiegsregelungen zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG. Sie dienen als Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur.
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Formulierungshilfe I
Formulierungshilfe II
BMWI: Monitoringbericht zur Direktvermarktung untersucht PPA-Markt
Der im Auftrag des BMWi regelmäßig erarbeitete „Monitoringbericht der Direktvermarktung: Jahresbericht 2020 & Ausblick in 2021“ wurde aktualisiert – und der ist mehrere Blicke wert. Mit der Analyse des Jahrs 2020 und dem Übergang ins Jahr 2021 wird die Entwicklung des PPA-Marktes in Deutschland zusammengestellt gut sichtbar. Umfang der installierten Leistung in der sonstigen Direktvermarktung, als den PPA, hat sich im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren fast verdreifacht hat, auf 601 MW zum Jahresende. Dies macht zwar nur einen Anteil an der installierten EE-Gesamtleistung mit ca. 0,2 % aus, aber dieser Anteil dürfte im Jahr 2021 wegen der hinzukommenden ausgeförderter Windkraftanlagen, einigen Offshore-Wind-PPAs und einem weiter dynamischen Wachstum von PV-PPAs deutlich steigen. Der mit Abstand größte Anteil am Anstieg im Jahr 2020 entfiel auf die Solarenergie. Bei PV-Kraftwerken in der sonstigen Direktvermarktung stieg die vermarktete Leistung um ca. 240 MW. Erste Auswertungen der Direktvermarktungsdaten für die Monate Januar und Februar 2021 zeigen einen weiteren signifikanten Anstieg der installierten Leistung um den Faktor fünf in der sonstigen Direktvermarktung, wobei dieser insbesondere auf das Ausscheiden aus dem Marktprämienmodell der rund 2,3 GW ausgeförderten Windenergieanlagen an Land mit EEG-Förderende zum 31.12.2020 zurückzuführen ist. Insgesamt ist für das Jahr 2021 mit einem Volumen von circa 3,7 GW ausgeförderter Windenergieanlagen an Land zu rechnen, wovon aktuell circa 1,4 GW im Rahmen der übergangsweisen Anschlussvergütung von den Netzbetreibern pflichtvermarktet und fest vergütet werden. Für das Jahr 2021 bleiben neue PV-Parks neben Ü20-Windenergieanlagen die größten Treiber des PPA-Markts, so die Analyse des Berichtes. Auch die im Mieterstrommodell vermarktete Leistung wächst stetig an, jedoch auf einem niedrigen Niveau: Zum Jahresende 2020 waren es hier knapp unter 40 MW. Im Herkunftsnachweisemarkt tut sich bei HNK mit deutscher Herkunft im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls noch wenig.
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Der vollständige Bericht
BNETZA I: Zweite Ausschreibungsrunde Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
Die BNetzA hat die Ergebnisse der zweite Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz veröffentlicht. Demnach war die Ausschreibung überzeichnet und der Höchstpreis wurde deutlich unterschritten. Bezuschlagt wurden drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.514 Megawatt. Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 757 Megawatt und das kleinste liegt bei 67 Megawatt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 0 bis 59.000 Euro pro Megawatt; die Bieter erhalten einen Zuschlag in Höhe ihres jeweiligen Gebotswertes. Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 8. Dezember 2021 keine Kohle mehr verfeuern.
Weitergehende Informationen:
Die Pressemitteilung der BNetzA
BNETZA II: Neue Nachrichtentypen veröffentlicht
Am ersten April hat die BNetzA die überarbeiteten Nachrichtentypversionen für das Inkrafttreten zum 01.10.2021 veröffentlicht. Es wurden zahlreiche Fehler korrigiert, die Prozesse weiterentwickelt und neue Prozesse für den Redispatch 2.0 in den neuen Nachrichtentypversionen berücksichtigt. Die BNetzA weist darauf hin, dass die Regelungen zum Übertragungsweg bereits ab dem 01.07.2021 umzusetzen sind. Außerdem werden weitere Anpassungen an den EBD „Stammdatensynchronisation“ sowie „Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB“ noch im Laufe des Mai nachgereicht.
Weitergehende Informationen:
Die neuen Nachrichtentypen auf der BNetzA-Seite
BNETZA III: Veröffentlichung der Version 4.3 der Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“
Die, Anfang des Jahres konsultierten Änderungen der Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“ ist am 29. März von der BNetzA festgelegt worden. Diese neue Version ist durch alle Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.10.2021 anzuwenden.
Weitergehende Informationen:
Die Unterlagen auf der BNetzA-Seite
BNETZA IV: Bericht zum Netz- und Systemausgleich für 2020
Die Bundesnetzagentur hat den Bericht zu den Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für das Gesamtjahr 2020 vorgelegt, der Daten und Kosten zu Redispatch- und Einspeisemanagement enthält und einen Überblick über die tatsächlichen Netzengpässe in -Übertragungsnetz gibt. Im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen sind die Gesamtkosten für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen (EinsMan, Redispatch inkl. Countertrading und Einsatz der Netzreserve) auf rund 1,4 Mrd. Euro (2019: 1,3 Mrd. Euro). 2020 wurden knapp 3 Prozent der Erneuerbaren Energien im Rahmen von Einspeisemanagement-Maßnahmen abgeregelt. In Vergleich zum Vorjahr sank dabei die Abregelung von Onshore-Wind deutlich. Weil jedoch die Abregelung von Offshore-Wind ebenfalls deutlich stieg, kam es trotz der etwas geringeren Abregelungsgesamtmenge zu höheren Kosten. Erneut trug übrigens der Redispatch von KWK-Strom und KWK-Wärme nicht zum Netz- und Systemausgleich bei, bzw. wurde erneut nicht genutzt. Bezogen auf die Gesamtmenge des Redispatch-Volumens lag der Beitrag - jeweils korrekt gerundet - erneut bei 0,1% bzw. 0,0% (siehe Tabelle 13). Man darf gespannt sein, ob das neue Redispatch-Regime, das im Oktober 2021 starten soll, Schwung in diese Werte bringt.
Weitergehende Informationen:
Der Bericht der BNetzA
BTAG I: Grüne-Fraktion macht Vorschlag für Strommarktdesign
Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat einen Vorschlag vorgelegt, wie der Strommarkt stärker flexibilisiert und auf erneuerbare Energien ausgerichtet werden kann. Der Vorschlag sieht acht Maßnahmen vor, die auf dem Weg zu einer 100% Versorgung durch erneuerbare Energien umgesetzt werden müssen. Um dies zu ermöglichen möchte die Fraktion neben den erneuerbaren Energien die Flexibilisierung in den Mittelpunkt des Strommarkts stellen: „Der Markt sollte den Verbraucher*innen signalisieren, zu welchen Zeiten Stromverbrauch günstiger und klimafreundlicher ist als zu anderen.“
Der Vorschlag enthält als Grundlage einen wirksamen CO2-Preis, der jedoch im Vergleich zu einigen anderen Parteien sektorspezifisch konzipiert bleiben soll, d.h. der europäische Emissionshandel bleibt das Preisinstrument für Strom sowie Industrie. Die CO2-Bepreisung für Wärme bzw. Verkehr soll hingegen getrennt erfolgen, um die Unterschiedlichkeit der Kosten der Emissionsreduktion zu berücksichtigen, so der Vorschlag.
Weitergehende Informationen:
Der Vorschlag zum Strommarktdesign
BTAG II: Gewerbesteuerliche Änderung bei Mieterstrom sowie Solar- und Windkraftanlagen vom Bundestag beschlossen
Im Rahmen des Fondsstandortgesetzes hat der Bundestag gewerbesteuerliche Änderungen beim Mieterstrom sowie Solar- und Windkraftanlagen beschlossen. Zukünftig können Immobilienunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (z.B. Mieterstrom) und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter erzielen, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Dies wird möglich sein, wenn die daraus folgenden Einkünfte 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietungen nicht übersteigen. Des Weiteren werden Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, stärker als bisher an den Gewerbesteuereinnahmen von den Anlagenbetreibern beteiligt. Hierfür wird das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen geändert.
Weitergehende Informationen:
Die Dokumente des Bundestages
BRAT: Bundesrat fordert Energiepreisreform
Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst, in der in acht Punkten die Vorstellung der Länder für eine Nachhaltige Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz durch systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor umgesetzt werden. Der Bundesrat bekräftigt, dass er jenseits der bereits ergriffenen Maßnahmen eine Gesamtreform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor für dringend nötig erachtet. Die Reform sollte auf systematische, konsistente, transparente und möglichst verzerrungsfreie Wettbewerbsbedingungen zielen. Zudem hält der Bundesrat eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage für erforderlich. Auch weitere Entlastungen der Eigen- und Direktstromversorgung mit nicht EEG vergütetem Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen von der EEG-Umlage sei dringend zu prüfen, insbesondere für Anlagen bis zu 100 Kilowatt. Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Reform der Finanzierung der Energiewende mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen sollte und bittet den Bund, den Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterzuentwickeln, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt wird
Weitergehende Informationen:
Die Entschließung des Bundesrates
ÜNB: Zweiter Entwurf des NEP 2035 veröffentlicht
Die Übertragungsnetzbetreiber haben den Netzentwicklungsplan 2035 überarbeitet. Anfang des Jahres konnten Stellungnahmen zum ersten Entwurf an die Übertragungsnetzbetreiber eingereicht werden. Der überarbeitete Entwurf wurde am 26. April 2021 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind im Kapitel 7 des zweiten Entwurfs zusammengefasst. Darüber hinaus wurden Anpassungen an den jeweiligen Kapiteln sowie den Steckbriefen im Anhang vorgenommen.
Weitergehende Informationen:
Der zweite Entwurf des NEP 2035
Der Anhang zum NEP 2035
DATEN: Marktübersichten zu Batteriespeichern und Elektrolyseuren veröffentlicht
C.A.R.M.E.N. e.V. hat eine aktualisierte Marktübersicht für Batteriespeicher und erstmals auch eine Marktübersicht für Elektrolyseure veröffentlicht.
C.A.R.M.E.N. e.V das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk ist ein durch den Freistaat Bayern gegründeter Verein, der sich mit seinen Mitgliedern mit den Themen biogene Festbrennstoffe, Biogas und übrige Erneuerbare Energien sowie Mobilität, Stoffliche Nutzung, Bioökonomie, Energieeffizienz, Akzeptanz und Öffentlichkeitsarbeit befasst.
Weitergehende Informationen:
Die Marktübersicht Elektrolyseure
Die Marktübersicht Batteriespeicher
GAS: Kooperationsvereinbarung – KoV XII wurde veröffentlicht
Die Gasnetzbetreiber haben die neue Fassung der Kooperationsvereinbarung – KoV XII veröffentlicht, welche zum 1. Oktober 2021 in Kraft tritt. Die erfolgten Änderungen betreffen insbesondere Themen, die im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete zum 1. Oktober 2021 stehen bzw. die der Umsetzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretender regulatorischer Vorgaben dienen. Es wurden der Hauptteil der Kooperationsvereinbarung und einige Anlagen (Standardverträge) geändert. Der Lieferantenrahmenvertrag bleibt unverändert.
Weitergehende Informationen:
Die Dokumente
bne ist Premiumpartner der Innovationsplattform The smarter E Europe
WEBINAR: Der Weg zum klimaneutralen Unternehmen, 18. Mai 2021, 11:00-12:00 Uhr
Die Fachmesse EM Power veranstaltet am 18. Mai von 11:00-12:00 Uhr ein Webinar mit dem Titel „Der Weg zum klimaneutralen Unternehmen - bilanzieren, reduzieren, kompensieren“.
Was man nicht messen kann, kann man nicht lenken. Dieser Satz des bekannten Ökonomen Peter Drucker gilt auch für die Emissionen eines Unternehmens und den Weg zur Klimaneutralität.
Doch spezifische CO2-Emissionen lassen sich als ‚Carbon Footprint‘ ermitteln. Wie sie sich genau bilanzieren, reduzieren und kompensieren lassen, diese und mehr Fragen zum Thema Klimaneutralität für Unternehmen beantworten Experten im Webinar „Weg zum klimaneutralen Unternehmen“ der EM-Power Europe.
Im Webinar präsentiert zuerst die Firma Future Camp Climate GmbH. Sie gehört zu jenen Dienstleistern, die ganz am Anfang des Weges stehen, nämlich bei der Bilanzierung, dann aber Unternehmen den ganzen weiteren Weg über die Reduktion und Zertifizierung bis zur letztendlichen Kompensierung von Restemissionen begleiten. Danach stellt das Unternehmen Siemens, das sich als eines der ersten globalen Industrieunternehmen selbst aufgemacht hat, konzernweit bis 2030 im operativen Geschäft klimaneutral zu werden und bis zum Jahr 2050 eine emissionsfreie Lieferkette anstrebt, anhand von Best-Practice-Projekten Lösungsansätze und Perspektiven für Unternehmen dar.
Weitergehende Informationen:
Zur Anmeldung
bne. Wir setzen Kräfte frei.
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Redaktion: Maximilian Weiß
Mitarbeit: Anne Köhler, Bernhard Strohmayer, Arndt Börkey, Carsten Pfeiffer
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
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