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bne-Newsletter 02/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

die politischen Parteien gehen langsam in den Wahlkampfmodus über. Wie sehr sich dieser auf die noch anstehenden Themen auswirken wird, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten noch zeigen. So steht weiterhin im Raum, ob es überhaupt noch eine EEG-Novelle geben wird oder wenigstens einige der Punkte, die man noch versprochen hat, noch umgesetzt werden. Interessanterweise beabsichtigt das BMWi weiterhin das Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz noch auf den Weg zu bringen. In der Zwischenzeit hat auch der bne bei einem Gesprächstermin im BMWi seine Vorstellungen zum dem Gesetz erläutert.

Weiter gearbeitet wird auf jeden Fall bei der Bundesnetzagentur. Diese hat ihre Hausaufgaben bzgl. Speichern und einigen Netzbetreibern gemacht und deren Pläne abgelehnt, die das Entflechtungsgebot umgehen sollten. Mit weiteren Anläufen seitens Verflechtungsbefürworter ist aber zu rechnen.

Und in den letzten Wochen? In Texas gingen die Lichter aus. Ein Kälteeinbruch hat die dortige Energieversorgung in Kombination mit einer Reihe von Regulierungsfehlern in die Knie gezwungen. Die Folge sind Blackouts und Brownouts. Zwar standen genügend Kraftwerkskapazitäten zur Verfügung, diesen fehlte aber das Erdgas, da in Texas das Gas knapp wurde. Das wurde sprichwörtlich verheizt und das dann auch noch in besonders schlecht gedämmten Räumen. Das ist dann eine Art Sektorenkopplung, wie man es besser nicht machen sollte. Gut, dass sich der Winter nun dem Ende zuneigt.

Blicken wir also gespannt auf den energiepolitischen Frühling. 

BNE: Ministerschreiben in Sachen Ausschreibungsfristen und Corona

Der Lockdown betrifft in einzelnen Punkten auch Unternehmen aus der Energiewirtschaft. Ein besonderes Problem sind die Fristen, die nach der Erteilung von Zuschlägen bei Ausschreibungen einzuhalten sind. Diese Fristen sind staatlich festgelegte Vorgaben. Der ebenfalls staatlich festgelegte Lockdown führt dazu, dass Unternehmen vielfach Schwierigkeiten haben, diese Fristen umzusetzen. Hier sieht der bne den Wirtschaftsminister persönlich in der Pflicht, weshalb Herr Minister Altmaier auch persönlich angeschrieben wurde.

BMWi | FAQ zur beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 durch die EU-Kommission

Das BMWi hat einen FAQ-Katalog zur beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 durch die EU-Kommission erstellt, den sie hier finden. Dargestellt wird, dort welche Regeln seit 1. Januar 2021 in bestimmten Bereichen (z.B. Anlagen am Förderende, Anlagen in den aktuellen Ausschreibungen) anzuwenden sind, solange noch keine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegt. Aktuell ergeben sich dadurch Unsicherheiten für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien in bestimmten Bereichen, sichtbar z.B. beim der Bezuschlagung von Geboten der aktuellen Ausschreibungen für Windenergie an Land und PV-Anlagen. So ist auf den Seiten der BNetzA bei der Windausschreibung von Anfang Februar ein Vermerk hinzugekommen, dass Zuschläge erst erteilt werden, sobald die beihilferechtliche Genehmigung vorliegt. Fast vier Wochen nach dem Gebotstermin 1. Februar müssten die eigentlich längst vorliegen. Bei der PV-Ausschreibung Anfang März ist ein entsprechender Hinweis ebenfalls enthalten.

Den FAQ-Katalog finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/EEG-2021/faq-beihilferechtlichen-genehmigung-eu-kommission.html

BNetzA | Neue Ausschreibungsrunde entsprechend Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG

Die BNetzA hat am Freitag, den 19. Februar die nächste Ausschreibungsrunde im Rahmen des KVBG eröffnet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 2.480,826 MW, der Höchstpreis beträgt 155.000 €/MW. Interessenten können ihre Angebote noch bis zum 30.04.2021 einreichen.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Kohleausstieg/3004_2021/AusschrTerm_30042021.html;jsessionid=B287639E7DD2EE407A5F5C81C34B0B4----

BNetzA | Bundesnetzagentur lehnt Elektrolyseurprojekte von Netzbetreibern ab

Die Bundesnetzagentur hat erwartungsgemäß zwei Anträge auf Wasserstoff-Investitionsprojekte von Netzbetreibern abgelehnt. Bei den Projekten ging es um den Bau von Elektrolyseuren im Projekt „Hybridge“ (Amprion und OpenGridEurope) und im Projekt „Element Eins“ (Thyssengas). Es ist erfreulich, dass die Bundesnetzagentur diesen Entschluss fasst und den mehrfach bekräftigten Standpunkt treu bleibt, dass die Projekte nicht genehmigungsfähig seien, weil Netzbetreiber keine Speicheranlagen betreiben dürfen.

Links zu den ablehnenden Beschlüssen der Bundesnetzagentur:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK4-GZ/2019/BK4-19-0049/BK4-19-0049_Beschluss_download_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK4-GZ/2019/BK4-19-0052/BK4-19-0052_Beschluss_download_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

EU-Kommission | EU-Kommission stellt Länderhandbuch für Deutschland vor: EUROPEAN BARRIERS IN RETAIL ENERGY MARKETS

Das Länderhandbuch beschreibt die übergreifenden europäischen Hindernisse in den Energie-Endkundenmärkten Das Projekt bezieht sich auf alle EU-Länder und die Energiemärkte. Es handelt sich bei dem Länderhandbuch um die Ausgabe für Deutschland.

Es werden verschiedene Markthemmnisse untersucht, darunter regulatorische Anreizhemmnisse, Marktungleichwichte, operative und prozedurale Hindernisse, Beharrungsvermögen bei Verbrauchern.

Link: https://op.europa.eu/s/oMer

BNE | Großer Zuspruch bei der Selbstverpflichtung „Gute Planung für PV-Freilandanlagen“

Immer mehr Planer, Errichter und Betreiber von PV-Freilandanlagen unterzeichnen die vom bne am 8. September veröffentlichte Selbstverpflichtung „Gute Planung für PV-Freilandanlagen“. Die Unterzeichner verpflichten sich freiwillig, die in der Checkliste definierten Standards guter Planung umzusetzen und einzuhalten. Diese Standards gehen über die regulatorischen Vorgaben hinaus und sollen sicherstellen, dass PV-Freiflächenanlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten. PV-Anlagen, die anhand der bne-Checkliste realisiert werden, erhalten die „bne - gute Planung“-Kennzeichnung. So soll ein Qualitätsstandard für die Zukunft gesetzt werden, dem sich weitere Unternehmen anschließen können. Auch für Gemeinden, Landwirte und Bürger können so die Vorteile der klimafreundlichen Stromerzeugung vor Ort sichtbar gemacht werden. Weitere Informationen, sowie die Liste der unterzeichnenden Unternehmen finden Sie unter: www.gute-solarparks.de

Auch ihr Unternehmen errichtet PV-Freilandanlagen nach den bne-Kriterien, oder plant dies in Zukunft? Nehmen Sie gern mit uns dazu Kontakt auf. 

BNetzA | Hinweis zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen

Die BNetzA hat einen Hinweis zur Zuordnung von ausgeförderten Erneuerbare Energien-Anlagen veröffentlicht, um eine Orientierungshilfe und eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern. Der Hinweis formuliert das Grundverständnis der BNetzA zu den Zuordnungsprozessen, mit denen die Gefahr einer „Verunreinigung“ von Marktprämien-Bilanzkreisen ausgeschlossen werden soll. Diese Fragestellungen ergeben sich aufgrund der Pflicht zur Zuordnung von ausgeförderten Anlagen, sowie dem Prozess der automatischen Zuordnungen ausgeförderten EEG-Anlagen. Sofern kein zulässiger und aktiver Wechsel von ausgeförderten Strommengen zum 1.1.2021 vorliegt, erfolgt ein automatischer Wechsel in den Netzbetreiber-EEG-Bilanzkreis.

Detaillierte Informationen finden sie hier: Hinweis zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen

Bundesrat | Schleswig-Holstein für Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor

Der Bundesrat befasst sich mit dem Vorschlag des Landes Schleswig-Holstein für eine „Nachhaltige Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz durch systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor“. In acht recht knapp umrissenen Punkten wird neben Zielanpassungen und einer deutlicheren Abschmelzung der EEG-Umlage auch ein Auftrag für eine Gesamtreform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor formuliert. Wenn auch nicht exakt ausdifferenziert - was so ein Antrag auch nicht leisten muss - zeigen Anträge wie dieser, dass die Erwartungen an ein Kommitment zum konsequenten Systemumbau mit den Vorhaben dieser Legislaturperiode nicht erfüllt werden. Die großen Linien fehlen weiterhin. Immerhin spricht der Antrag auch ein Thema an, das wegen der aktuell damit einhergehenden Bürokratie ein Hemmnis darstellt; die EEG-Umlagepflichten bei Eigenverbrauch und Direktstromversorgung für Anlagen, die nicht unter die neue „30kW-Grenze“ im EEG 2021 fallen (im Antrag bis 100kW). Bürokratieärmer wäre sicherlich eine allgemeine Freigrenze auch für größere Leistungen, da sich so viele Abgrenzungsfragen auflösen, mit denen sich Unternehmen plagen müssen, solange es die EEG-Umlage noch gibt.

Nach der Ausschussberatung stimmt der Bundesrat am 05.03 über den Antrag ab. Den Antrag finden sie hier: Bundesrat Drucksache 93/21

BNE: Stellungnahme zum Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz ist online

Zwischen SteuVerG und EnWG-Änderungsgesetz hat es sich der bne nicht nehmen lassen und einmal genauer in den BMWi-Referentenwurf eines Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien sowie zur Änderung des Telemediengesetzes (TTDSG) geschaut. Die Relevanz des Vorhabens für den Energiemarkt ergibt sich daraus, dass auch Smart-Meter-Gateways, als an der Schnittstelle zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz angeschlossene Einrichtungen zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten als sog. Endeinrichtungen in den Regelungsbereichs des Gesetzes fallen. Dem Begründungstext ist jedoch zu entnehmen, dass SMGW im Rahmen der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme die Speicherung und der Abruf von Informationen nicht durch § 22 TTSDG untersagt werden soll. Da einige Begrifflichkeiten in dem Text unpassend bzw. unvollständig gewählt waren, schlug der bne in seiner Stellungnahme vom 22. Januar hierzu redaktionelle Klarstellungen vor.

Anhang: Die bne-Stellungnahme zum TTDSG ist nun auch auf der bne-Website abrufbar.

BNE: Stellungnahme zu Fragen der Monopolkommission

Alle zwei Jahre untersucht die Monopolkommission die Wettbewerbsentwicklung auf den Energiemärkten in einem Sondergutachten. In Vorbereitung auf die nächste Ausgabe hat das Gremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühling u.a. dem bne eine Liste von Fragen zugeschickt. Am Freitag, den 29. Januar stellte der bne seine Antworten zu den Themenbereichen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, Wettbewerbsaufsicht in Stromerzeugung und -handel, Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sowie Wettbewerb unter den in der Gebotszone Deutschland/Luxemburg agierenden Strombörsen zusammen und übermittelte sie an die Monopolkommission.

Anhang: Die bne-Antworten zum Fragebogen der Monopolkommission 

BNE: Stellungnahme zur Kooperationsvereinbarung Gas KoV XII

Tatsächlich soll bei der nächsten Änderungsfassung der KoV, die als Version XII am 1. Oktober 2021 in Kraft treten soll, mal was gekürzt werden: Es ist geplant, den Leitfaden Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen im Gasmarkt zu streichen. Ein längst überfälliger aber richtiger Schritt, kommentiert der bne in seiner Stellungnahme vom 25. Januar zu den Konsultationsentwürfen der KoV XII. Anlass der Anpassung des Regelwerks sind die Änderungen aufgrund der Marktgebietszusammenlegung – und die Umsetzung in der KoV eigentlich eher unstreitig. Doch die Änderung wird auch genutzt, um sogenannte Anreize für gaswirtschaftliches Verhalten der Händler und Lieferanten einzuführen, die diese unter Umständen zur Offenlegung sensibler Informationen zwingt. Das kritisiert der bne. Dagegen fehlen noch immer die seit langem geforderten wirksamen Anreize für Ausspeisenetzbetreiber, ihre Datenbereitstellung im Rahmen der Gasbilanzierungsprozesse zu verbessern.

Die bne-Stellungnahme: https://www.bne-online.de/de/news/detail/bne-kommentiert-aenderungen-in-der-kooperationsvereinbarung-kov-gas/

BNE: Stellungnahme zum EnWG-Änderungsgesetz

Trotz der kurzen Frist hat der bne  seine Stellungnahme zum EnWG-Änderungsgesetz pünktlich eingereicht. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die zuvor in Verordnungen geregelten Transparenzvorgaben für die Regulierung und die Netzbetreiber werden in das EnWG aufgenommen und es wird die Regulierung von Wasserstoffnetzen erstmals eingeführt. Nach Auffassung des bne gehen die Änderungen insgesamt in die richtige Richtung, allerdings erscheint die Umsetzung der Regelungen zur marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen noch unausgereift und die Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie zu aktiven Kunden unvollständig. Bei der Regulierung von reinen Wasserstoffnetzen sind noch problematische Lücken zu schließen, die andernfalls die Entwicklung eines funktionsfähigen Wasserstoffmarkts behindern könnten.

Die Stellungnahme finden Sie über den Link:

https://www.bne-online.de/de/news/detail/stellungnahme-zum-energiewirtschaftsrechtsaenderungsgesetz/

bne ist Premiumpartner der Innovationsplattform The smarter E Europe

The smarter E Europe | Innovationsplattform für die neue Energiewelt

Im Rahmen von Europas größter energiewirtschaftlicher Plattform, The smarter E Europe, findet parallel die EM-Power statt. Sie ist die internationale Fachmesse für Energiemanagement und vernetzte Energielösungen www.em-power.eu. Im Fokus der EM-Power stehen die effiziente Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien und intelligentes Energiemanagement in Quartieren und Gebäuden sowie die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Weitere Schwerpunkte sind Smart Grids und Microgrids, Netzinfrastruktur, Energiedienstleistungen und Betreibermodelle.

Parallel zur EM-Power Europe finden auf der The smarter E Europe – der Innovationsplattform für die neue Energiewelt – die drei weiteren Energiefachmessen Intersolar Europe, ees Europe sowie die Power2Drive Europe statt.

Der bne ist Partner der Innovationsplattform The smarter E Europe. Profitieren Sie als bne-Mitglied von zahlreichen Vorteilen. Bei Fragen zu den Vorteilen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.

The smarter E Europe – der Innovationsplattform für die neue Energiewelt findet vom 21. bis 23. Juli 2021 auf der Messe München statt. Veranstalter sind die Solar Promotion GmbH, Pforzheim und die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM).

bne. Wir setzen Kräfte frei.

Impressum

Redaktion: Markus Meyer

Mitarbeit: Anne Köhler,  Bernhard Strohmayer, Arndt Börkey, Carsten Pfeiffer

Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin

Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10

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www.bne-online.de

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