Lieber Leserinnen und Leser,
unter der Euphorie einer Einigung auf der Klimakonferenz COP25 im polnischen Katowice hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mal wieder von einem Neuanfang in der nationalen Klima- und Energiepolitik gesprochen. Dies verwundert, da er noch eine Woche zuvor im Rahmen einer Talkshow ambitionierten nationalen Klimazielen eine Absage erteilt hatte und auch sonst auf europäischer Ebene in den vergangenen Wochen nicht als Klimavorreiter aufgetreten war. Nun aber mahnt er einen neuen Anlauf durch Politik und Wirtschaft an, denn „sonst versündigen wir uns an der Zukunft der jungen Generation“. In vorweihnachtlicher Freude könnte es als positives Zeichen verstanden werden und die Hoffnung nähren, dass die Verhandlungen zum nationalen Klimaschutzgesetz im kommenden Jahr erfolgreich zu Ende geführt werden.
In diesem Sinne wünscht der bne frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:
TOP-NEWS I: Neue Kompass-Ausgabe über Vermarktungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien
Im Dezember erschien eine neue Ausgabe unseres Magazins Kompass mit dem Titel „Neue Vermarktungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien“.
Sie präsentiert Ideen und Praxisbeispiele aus der Branche für die Finanzierung von neuen Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen. Es geht um Langfristlieferverträge, intelligente Direktvermarktung sowie Eigenversorgungs- und Quartierlösungen. Zudem sucht die Branche nach Vermarktungsideen für jene Anlagen, welche die 20-jährige EEG-Förderperiode hinter sich haben. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft wird sich in den nächsten Monaten verstärkt für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die direkte Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien engagieren und lädt Sie herzlich zur Mitarbeit ein.
Zum Download:
Der Kompass
TOP-NEWS II: Verbändeinitiative verbucht Erfolg bei Speicher für Prosumer
Die Energiewende-Verbände BVES, BEE, BNE und BSW-Solar haben Anfang Dezember bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier geworben, dass dieser sich auf europäischer Ebene für den Einsatz von Speichern einsetzt. In einem Brief an Altmaier wurde von den Verbänden gefordert, dass Energiespeicher zukünftig von doppelten Abgaben und Steuern befreit werden sollen, wenn sie das Stromnetz stützen, also netzdienlich eingesetzt werden. Mit der Einigung in den Trilogverhandlungen zum Gesetzgebungspaket „Saubere Energie für alle Europäer“, zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament (siehe Nachricht unten) hat sich gezeigt, dass die konzertierte Aktion der Verbände von Erfolg gekrönt ist und von den EU-Institutionen aufgegriffen wurde. Somit werden zukünftig Speicher von Prosumern bei der Erbringung von Systemdienstleistungen von Abgaben und Umlagen befreit.
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Die Verbändeinitiative zu Speichern
TOP-NEWS III: bne fordert Öffnung des Messstellenbetriebsgesetzes für Innovationen und warnt vor Verwässern der Smart-Meter-Gateway-Zertifizierung
Der bne hat am 28. November 2018 ein Diskussionspapier zum Messstellenbetriebsgesetz veröffentlicht und fordert darin, dass sich der Zertifizierungsprozess von intelligenten Messeinheiten stärker an den Bedürfnissen von Verbrauchern und Marktakteuren orientieren muss. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde das Papier Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier per Brief zugesendet. Darin schlägt der bne vor, den Zertifizierungsprozess für Smart-Meter-Gateways zu reformieren und das Messstellenbetriebsgesetz für Innovationen zu öffnen.
Des Weiteren warnt der bne, dass mit dem vorliegenden Entwurf einer Anlage VII zur TR-03109-1 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die dort beschriebenen Anforderungen auf einen weiteren Rückschritt hinauslaufen. Die Anlage beschreibt einen Mindestfunktionsumfang, der von allen zertifizierten Smart-Meter-Gateways (SMGW) der Generation 1 zu erfüllen ist. Sollte es nach dem Entwurf gehen, müssten intelligente Messsysteme der ersten Generation nur noch drei, statt bisher geplant vier Tarifanwendungsfälle erfüllen, um ein BSI-Zertifikat zu erhalten. Den zeitvariablen Tarif müssten die intelligenten Systeme nicht mehr zwingend erfüllen und würden dann weniger leisten, als ihre analogen Vorgänger. Die optionalen Anforderungen würden allerdings dazu führen, dass unklar wäre, welche Funktionen die nach ein und derselben Technischen Richtlinie zertifizierten intelligenten Messsysteme jeweils mitbringen.
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Das bne-Diskussionspapier
Die bne-Stellungnahme
TOP-NEWS IV: Neuer EnsaG-Entwurf schwächt Mieterstromkürzung ab
Der Bundestag hat am 30. November 2018 einen überarbeiteten Entwurf des Energiesammelgesetzes verabschiedet. Der bisherige Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz sah vor, die Förderung von großen Mieterstromprojekten um rund 60 Prozent zu kürzen. Mit der Entscheidung sieht der Gesetzgeber nun eine stufenweise Absenkung der Förderung vor, so dass Mieterstromprojekte im Jahr 2019 mit rund 20 Prozent weniger gefördert werden als bisher.
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Der Änderungsantrag
Die bne-Pressemitteilung
TOP-NEWS V: bne kritisiert Entscheidung zu Transparenz der Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember 2018 mitgeteilt, dass sie zukünftig aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wesentliche Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze nicht mehr veröffentlichen werde. Der bne kritisiert diese Entscheidung und fordert, dass die Bundesregierung nun endlich dafür sorgen muss, dass die Betreiber von Energienetzen darlegen, wie sie die vielen Milliarden Euro an Netzentgelten, die die Energiekunden pro Jahr zahlen, einsetzen.
Weitere Informationen:
Die BNetzA-Pressemitteilung
Die bne-Stellungnahme
TOP-NEWS VI: bne wirbt im NRW-Landtag für Digitalisierung in der Energiewende
Der bne hat auf Einladung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen über die Chancen der Digitalisierung in der Energiewende referiert. Als Experte in die Anhörung berufen, hat Robert Busch dabei deutlich gemacht, dass die Digitalisierung des Messwesens kein Selbstzweck sein soll, sondern die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung neuer Geschäftsmodelle im Interesse der Energiewende schaffen muss. Der Einladung ging der Antrag (Drs. 17/ 3030) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen voraus, die darin fordert, die Chancen der Digitalisierung für die Energiewende nutzbar zu machen. Der bne begrüßt das Ansinnen des Antrags. Die Digitalisierung ist dabei nicht das Ziel der Energiewende, sondern ein Instrument, um diese zu ermöglichen.
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Der Antrag
EU I: Kommission fordert Erhöhung der Übertragungskapazitäten zwischen Deutschland und Dänemark
Die EU-Kommission möchte die Übertragungskapazitäten der Stromverbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland deutlich erhöhen. Mit einem Kommissionsbeschluss vom 7. Dezember 2018 wird TenneT verpflichtet, die Übertragungskapazität auszubauen. Die EU-Kommission hatte im Vorfeld ein Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob TenneT gegen die Kartellvorschriften verstoßen hat, indem das Unternehmen die Kapazität an der Stromverbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland systematisch beschränkte. TenneT hat sich daraufhin verpflichtend bereit erklärt, die Übertragungskapazitäten zu erhöhen und die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission auszuräumen.
Weitere Informationen:
Die Pressemitteilung der EU-Kommission
EU II: Trilogverhandlungen bringen Durchbruch für Strommarktdesign
In den Trilogverhandlungen haben sich die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament am 18. Dezember 2018 auf die Überarbeitung von Strommarktverordnung und -richtlinie geeinigt, mit dem Ziel, einen reibungslos funktionierenden Elektrizitätsmarkt in der EU zu schaffen. Diese sind Teil des Gesetzgebungspaketes „Saubere Energie für alle Europäer“, das die EU-Kommission Ende 2016 vorgestellt hatte. Mit der aktuellen Einigung zum Strommarktdossier ist nun das zweite und letzte Teilpaket abgeschlossen worden. In den Verhandlungen war die Ausstoß-Obergrenze von CO2 für neue Kraftwerke lange Zeit kritisch, wenn diese an einem Kapazitätsmechanismus teilnehmen wollen. Diese wurde nun auf 550 g pro kWh festgelegt. Außerdem hat die Auslastung der grenzüberschreitenden Stromleitungen eine frühere Einigung verhindert. Des Weiteren wurden Regeln aufgestellt, die den Verbraucher in den Mittelpunkt stellen. So sollen Vermarktungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien und Speicher, aber auch für den verstärkten Einsatz von Flexibilität auf der Lastseite gestärkt werden.
Weitere Informationen:
Die Pressemitteilung der EU-Kommission
Die bne-Pressemitteilung
EU III: ENTSOG veröffentlicht Auktionskalender 2019/20
Gemäß der Capacity Allocation Mechanism Network Code (CAM NC) hat der Verband der Europäischen Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) den Auktionskalender zur Vermarktung von Primärkapazitäten am 17. Dezember 2018 veröffentlicht. Der Network Code legt fest, dass Standardkapazitätsprodukte in Jahres-, Quartals-, Monats-, Tages- und untertägigen Produkten angeboten werden Der NC CAM sieht für Auktionen bestimmte Standardstarttermine vor, lässt dem ENTSOG aber auch Gestaltungsspielräume, so dass der tatsächliche Auktionskalender von Jahr zu Jahr variieren kann. Die genauen Veröffentlichungs- und Startterminen der Auktionen können online auf der ENTSOG-Webseite abgerufen werden.
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Der Auktionskalender
EU IV: CEER veröffentlicht Monitoringbericht zur Entwicklung auf den Einzelhandelsmärkten
Das Council of European Energy Regulators (CEER) hat am 17. Dezember einen Monitoringbericht zur Entwicklung auf den europäischen Einzelhandelsmärkten in 2017 veröffentlicht. Der Bericht baut auf dem Jahresbericht “Annual Report of the Results of Monitoring the Internal Electricity and Natural Gas Markets” auf, den CEER gemeinsam mit ACER veröffentlicht hat. Der CEER-Bericht liefert weitere Analysen zu einigen der wichtigsten Aspekte der Strom- und Gasmärkte im Endkundengeschäft. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die europäischen Einzelhandelsmärkte immer noch eine große strukturelle Vielfalt aufweisen sowie in vielen Ländern die Wettbewerbsfähigkeit zugenommen und die Marktkonzentration abgenommen hat.
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Der Monitoringbericht
EU V: ACER-Studie analysiert Kosten einer Unterbrechung der Gasversorgung
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 14. Dezember 2018 eine Studie veröffentlicht, die die Kosten einer Unterbrechung der Gasversorgung in Europa darstellt. Die Studie zeigt mit einer Kosten-Nutzen-Analyse auf, ob und in welchem Maße sich der Ausbau der Gasinfrastruktur finanziell lohnt. Weiteres Ziel der Studie ist es, die bestehende Methodik zur Monetarisierung der Kosten einer Unterbrechung der Gasversorgung zu verbessern.
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Die Studie
EU VI: ENTSO-E veröffentlicht Winter Outlook 2018/2019
Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) hat in seinem „Winter Outlook“ 2018/2019 die europäische Versorgungssicherheit im kommenden Winter simuliert. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass unter normalen Bedingungen die Stromversorgung gesichert ist. Diese könnte jedoch beim Einsetzen einer Kältewelle, die mit einer geringen Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien einherginge, gefährdet werden. ENTSO-E empfiehlt daher, insbesondere die Netzstabilität in Belgien, Frankreich, Norditalien und Slowenien im Januar und Februar genau zu beobachten.
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Der "Winter Outlook" 2018/2019
EU VII: EU-Kommission veröffentlicht langfristige Klimaschutzstrategie
Die Europäische Kommission hat ihre Strategie für die langfristige Verringerung der Treibhausgasemissionen der Europäischen Union vorgestellt. Demnach soll die Europäische Union bis zum Jahr 2050 in der Bilanz keine Treibhausgase mehr ausstoßen. So will die EU das Pariser Klimaschutzabkommen erfüllen.
Der bne hat im Zuge der Veröffentlichung der Strategie in einer Pressemitteilung erneut ein langfristiges CO2-Preissignal gefordert, das alle Sektoren umfasst.
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Die Strategie der EU-Kommission
Die bne-Pressemitteilung
BMWI I: Erster Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vor Ressortabstimmung
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 1. November einen ersten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt, der noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss. Für die Errichtung neuer Gebäude soll künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammengeführt. Das Gebäudeenergiegesetz setzt die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie für alle neuen Gebäude in einem Schritt um.
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Der Entwurf als PDF
BMWI II: Kabinett stimmt NABEG-Novelle zu
Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2018 dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen möglichst umfassend zu beschleunigen. Wesentlicher Inhalt dieser Änderungen ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen. Dazu soll die Verzahnung der einzelnen Verfahren gestärkt werden und die unterschiedlichen politischen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) sollen sich zukünftig enger abstimmen. Neben den Maßnahmen zum Netzausbau ist jetzt auch die Reform der EinsMan-Regelung in diesen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet.
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Der Gesetzentwurf
BMVI: Dritter Förderaufruf für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge veröffentlicht
Das Bundesprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) traf in der Vergangenheit auf eine große Nachfrage. In den ersten beiden Förderaufrufen sind mehr als 3.000 Anträge auf Förderung eingegangen.
Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen hat am 19. November 2018 den dritten Förderaufruf für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Vom 22. November 2018 bis zum 21. Februar 2019 können erneut Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden.
Weitere Informationen:
Zur Antragsstellung
BNETZA & BKARTA: Gemeinsamer Monitoringbericht veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) haben am 28. November 2018 den gemeinsamen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Erstmals übersteigt die installierte Kapazität der erneuerbaren Energien die der konventionellen Energieträger. Insgesamt stieg die in Deutschland installierte Erzeugungskapazität um 5,8 GW auf 217,6 GW an. Hiervon sind 105,1 GW den konventionellen und 112,5 GW den erneuerbaren Energieträgern zuzuordnen. Des Weiteren hat der Wettbewerb auf dem Markt weiter zugenommen. Das BKartA erklärt dazu, dass die Marktkonzentration bei der konventionellen Stromerzeugung weiter abgenommen hat, vor allem hat sich der Marktanteil der großen Energieversorger verringert.
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Der Monitoringbericht
BNETZA I: Xgen für dritte Regulierungsperiode für Strom festgelegt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode für Strom (Xgen) mit 0,9 Prozent festgelegt. Der bne kritisiert in einer Pressemitteilung vom 6. Dezember die Höhe des Wertes für Xgen: Er ist sehr gering und beschert den Netzbetreibern ein großzügiges Weihnachtsgeschenk.
Im Vorfeld zur Xgen-Festlegung hat die Bundesnetzagentur den Xgen in einem aufwendigen und transparenten Verfahren berechnet. Das Ergebnis war eine Bandbreite mit plausiblen Werten am Anfang und am Ende der Skala. Aus Sicht des bne wählt die Bundesnetzagentur zum Vorteil der Netzbetreiber nicht nur den unteren Wert, sondern hat diesen jetzt zusätzlich, zu Gunsten der Netzbetreiber, pauschal gesenkt, auf Kosten der Energieverbraucher.
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Der BNetzA-Beschluss
Die bne-Pressemitteilung
BNETZA II: Reservierungsquoten für Entry- und Exit-Kapazitäten von und zu Speichern
Lückenschluss zwischen GasNZV und KARLA: Mit Beschluss vom 6. Dezember genehmigte die Beschlusskammer 7 die Reservierungsquoten für Kapazitäten an Einspeise- und Ausspeisepunkten von und zu Gasspeicheranlagen. Hiernach sind von allen Fernleitungsnetzbetreibern 20 Prozent der technischen Kapazitäten für Jahres- und Quartalsauktionen zurückzuhalten. Die Quote hatte bereits die geänderte GasNZV mit Gültigkeit ab 1. April 2018 vorgegeben; der nun veröffentlichte Beschluss ergänzt die entsprechende Regelung in der Festlegung KARLA Gas 1.1.
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Der Beschluss
BNETZA III: Zuschlag nur für PV-Anlagen bei zweiter gemeinsamer Ausschreibung
Wie die Bundesnetzagentur am 19. November mitgeteilt hat, haben Photovoltaikanlagen im Rahmen der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Wind- und Photovoltaikanlagen alle Zuschläge erhalten. Es wurden 36 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 201 Megawatt erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,27 ct/kWh. In der letzten gemeinsamen Ausschreibung lag dieser bei 4,67 ct/kWh. Wie Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erläutert, lag nur ein Gebot für eine Onshore-Windenergieanlage vor, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag. In dem Ausschreibungsverfahren wurden erstmals die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Diese neue Regelung hatte jedoch keine relevanten Auswirkungen auf die in der Ausschreibung erfolgreichen Projekte.
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Die Ergebnisse der Ausschreibung
BNETZA IV: bne unterstützt Festlegungsentwürfe der BNetzA
Der bne hat die Festlegungsentwürfen REGENT-NCG/GP, AMELIE sowie BEATE 2.0 der Bundesnetzagentur vom 17.10.2018 kommentiert. Der bne unterstützt im Grundsatz die Festlegungsentwürfe der Beschlusskammer 9, welche auf die Umsetzung des europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgelte abzielen. Insbesondere die Einführung einheitlicher Ein- als auch Ausspeiseentgelte in den Gasmarktgebieten (Festlegung AMELIE) ist sachgerecht. Darüber hinaus begrüßt der bne die geplante Einstufung der Marktraumumstellungsumlage und der Biogasumlage im Beschlussentwurf REGENT als Systemdienstleistung. Abschließend bringt der bne einen Vorschlag ein, wie die Ungleichbehandlung von Kapazitätsbuchungen für unterschiedliche Jahreszeiträume in der Festlegung BEATE 2.0 aufgehoben werden kann.
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Die bne-Stellungnahme
BNETZA V: Festlegung zur Marktkommunikation 2020 erlassen
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2018 ihre Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen. Mit der getroffenen Entscheidung der BNetzA wird die grundsätzliche Methodik bezüglich des Umgangs mit Messwerten in der Marktkommunikation Strom vorgegebenen. Dabei wurde u.a. festgelegt, dass die Aufgabe der Messwerterhebung, -aufbereitung und -verteilung künftig durch die Marktrolle "Messstellenbetreiber" (MSB) umfassend wahrzunehmen ist. Dies gilt umfassend für jegliche Messtechnik im Strommarkt.
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Der BNetzA-Beschluss
Die bne-Stellungnahme
BSI: Erste Zertifizierung für das Smart-Meter-Gateway
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 20. Dezember 2018 das erste Zertifikat für ein Smart-Meter-Gateway feierlich überreicht. Damit ist der erste von drei Smart-Meter-Gateways zertifiziert, die notwendig sind, damit die gesetzlichen Vorgaben für den Rollout eingehalten werden. Neben der nun zertifizierten Firma Power Plus Communications (PPC) stehen noch acht weitere Anbieter auf der Prüfliste des BSI und warten auf die Zertifizierung der Smart-Meter-Gateways.
Weitere Informationen:
Die BSI-Pressemitteilung
BKARTA: Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen veröffentlicht
Das Bundeskartellamt hat am 12. Dezember Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen in einem Konsultationspapier vorgestellt. Die Untersuchung wurde vor einem Jahr durch das Bundeskartellamt eingeleitet und kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherrechtsverstöße teilweise vorliegen. Das Bundeskartellamt hat dazu Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen untersucht. Bemängelt wurde unter anderem, dass Entgelte bzw. Provisionen Einfluss auf die Ergebnisdarstellung haben, die Darstellung weniger als 50% der Marktabdeckung aufweist und vermeintliche Exklusivität von Angeboten falsch dargestellt werde.
Weitere Informationen:
Das Konsultationspapier
ÜNB I: WindNODE-Flexibilitätsplattform startet Testbetrieb
Nach zweijähriger Entwicklungsarbeit wurde am 20. November die Flexibilitätsplattform für Ostdeutschland gestartet. Allein im Jahre 2017 wurden in den ostdeutschen Flächenländern, Berlin und Hamburg aus Netzstabilitätsgründen erneuerbare Stromerzeugungsanlagen im Umfang von 641 Gigawattstunden abgeregelt. Damit diese Leistung zukünftig jedoch genutzt werden kann, haben sich Netzbetreiber, Erzeuger, Händler, Verbraucher und Speicheranbieter auf der Plattform zusammengeschlossen. Durch Zu- oder Abschaltung flexibler Lasten soll der Stromverbrauch so geregelt werden, dass Netzengpässe und damit Abregelungen von EE-Anlagen vermieden werden.
70 Partner um den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz kooperieren im Rahmen des Förderprogramms Windnode des Bundeswirtschaftsministeriums. Neben 50Hertz sind mehrere Verteilnetzbetreiber aus Ostdeutschland beteiligt.
Zum Download:
Die Pressemitteilung von 50 Hertz
ÜNB II: Boris Schucht verlässt 50Hertz
Boris Schucht verlässt das Unternehmen 50Hertz nach neun Jahren als Vorsitzender der Geschäftsführung. Er wird das Unternehmen nur noch bis zum 28. Februar 2019 führen. Einvernehmlich haben sich Schucht und der 50Hertz-Aufsichtsrat sowie die Gesellschafter Elia und KfW geeinigt, den bis 2023 laufenden Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Weitere Informationen:
Die Pressemitteilung von 50Hertz
MONOPOLKOMMISSION: Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung
Die Monopolkommission hat in Vorbereitung ihres nächsten Sondergutachtens zur Wettbewerbsentwicklung auf den Energiemärkten gemäß § 62 EnWG um schriftliche Stellungnahmen zu mehreren Themen (u.a. Energiehandel, Regelenergiemärkte, Erneuerbare Energien, Stromnetze und Netzentgelte) gebeten und dazu einen Fragenkatalog vorgelegt. Der bne hat am 4. Dezember 2018 dazu Stellung genommen.
Zum Download:
Die bne-Stellungnahme
ZOLL: Aktualisierung der Informationen zu den energie- und stromsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten
Der Zoll hat am 3. Dezember die Informationen zu Aufzeichnungspflichten in den Bereichen der Energiesteuer auf Erdgas und der Stromsteuer aktualisiert. Neu eingestellte Informationen und künftige Änderungen können auf der Webseite des Zolls eingesehen werden und sind am Bearbeitungsstand erkennbar. Von der Aktualisierung sind im Wesentlichen klassische Energieversorgungsunternehmen betroffen, die Letztverbraucher mit Erdgas oder Strom beliefern.
Zum Download:
FAQ zu den neuen Aufzeichnungspflichten
bne IN DEN MEDIEN
bne bei handelsblatt.de, ZfK, energate, PV- Magazine u.v.m.: Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne: Seine Kritik am Energiesammelgesetz, der Doppelbelastung für Speicher, der Entscheidung zur Festlegung des Xgen, seine Reformvorschläge für das Messstellenbetriebsgesetz sowie seine Einschätzung zum EU-Strommarktdesign . Einen Überblick finden Sie hier.
Impressum
Redaktion: Maximilian Weiß,
Mitarbeit: Alena Müller
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10
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