Verlängerung der Umfrage zum Newsletter
Wir verlängern die am 25. November 2019 gestartete Umfrage zu den Interessen unserer Leserinnen und Leser. Falls Sie noch nicht teilgenommen haben, möchten wir Sie um fünf Minuten Ihrer Zeit bitten. Mit Ihrer Teilnahme an der Umfrage können wir die Themenauswahl des bne-Newsletters besser an Ihren Interessen ausrichten. Als Dank erhalten Sie ein kostenloses Exemplar des bne-Leitfadens „Geschäftsmodelle und Rechtsrahmen der digitalen Energiewende“. Hier geht es zur Umfrage: umfrageonline.com
bne I: Standpunkt zur Diskussion um Grünen Wasserstoffmarkt veröffentlicht
Am 25. November 2019 hat der bne einen Standpunkt zur Diskussion über die Rahmenbedingungen für grünen Wasserstoff und regulatorische Behandlung von Power-to-Gas-Anlagen auf seiner Internetseite veröffentlicht. Darin kritisiert der bne, geeignete Rahmenbedingungen für Power-to-X wurden bisher nicht entwickelt und teilweise werde die Nutzung der Umwandlungstechnologien sogar behindert. Der bne setzt sich dafür ein, jetzt Vorschläge zu entwickeln, wie ein solcher grüner Wasserstoffmarkt aufgebaut werden kann.
Derzeit arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer Wasserstoffstrategie, die bis Ende 2019 veröffentlicht werden soll (siehe weiterer Beitrag in dieser Newsletter-Ausgabe). Kernanliegen des bne ist, dass Power-to-Gas-Anlagen von Marktakteuren gebaut und betrieben werden. Ein Engagement der Netzbetreiber in diesem Geschäft – womöglich noch finanziert durch Strom- und Gasnetzentgelte - lehnt der bne entschieden ab. Denn die Aktivität regulierter Akteure würde den Wettbewerb bei der Bereitstellung von grünem Wasserstoff verzerren. Ein solches Engagement von Fern- und Übertragungsnetzbetreibern verstößt zudem gegen die grundlegenden Regeln des Unbundling.
Weitergehende Informationen:
Der vollständige bne-Standpunkt: Grüner Wasserstoffmarkt: Wettbewerblichen Rahmen entwickeln, statt Innovationen durch Verzerrungen ersticken. 25. November 2019.
Positionspapier der Unternehmensallianz für fairen Wettbewerb im Wasserstoffmarkt vom 25.11.2019
News: Debatte um politische Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale Industrie
Treibhausgasneutralität bis 2050 bedeutet, dass auch die Industrie sich innerhalb der nächsten 30 Jahre vollständig Dekarbonisieren muss. Noch vor wenigen Jahren stieß dies auf heftigen Widerstand. Inzwischen hat die Industrie ihre Haltung geändert und spricht offen über technologische Lösungen und erforderliche Rahmenbedingungen auf dem Weg dorthin. Um die Klimaneutrale Industrie drehte sich auch die Industrieveranstaltung der Agora-Energiewende und die dazu passende Studie der Agora-Energiewende. Dekarbonisierung bedeutet vor allem Elektrifizierung der Industrieprozesse, sei es direkt mit Strom oder indirekt mit Wasserstoff. Die Stahlindustrie hat auf der Veranstaltung eine Verfünffachung ihres Strombedarfs auf 130 TWh prognostiziert, die Chemieindustrie rechnet mit einer Verelffachung auf 600 TWh. Hierzu braucht es neben Strom und Wasserstoff vor Allem die passenden politischen Rahmenbedingungen. In die Debatte wurden u.a. ein Carbon Contract for Difference, eine Wasserstoffquote oder eine Klima-Umlage auf Endprodukte wie Stahl oder Zement geworfen. Die Debatte über die passenden Rahmenbedingungen wird in den nächsten Monaten und ggfs. Jahren sowohl auf nationaler als auch der europäischen Ebene sehr spannend werden. Der bne wird sich für marktwirtschaftliche Instrumente einsetzen. Zugleich gilt es darauf zu achten, dass die Erfolge der Liberalisierung nicht zurück gedreht werden, wie dies die Netzbetreiber aktuell beim Thema Wasserstoff versuchen.
Weitergehende Informationen:
https://www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/investitionsdilemma-der-energieintensiven-industrie-loesen-und-industriellen-klimaschutz-ermoeglichen/
https://www.agora-energiewende.de/fileadmin2/Projekte/2018/Dekarbonisierung_Industrie/164_A-EW_Klimaneutrale-Industrie_Studie_WEB.pdf
bne II: Stellungnahme zur ÜNB-Konsultation zur Anpassung der Börsenpreiskopplung veröffentlicht
Am 22. November 2019 hat der bne seine Stellungnahme zur Konsultation der Übertragungsnetzbetreiber zur Anpassung der Börsenpreiskopplung des Ausgleichsenergiepreises veröffentlicht. Darin begrüßt er die Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung als sinnvoll und sachgerecht. Doch der bne mahnt auch an, dass die vorgeschlagene Änderung nur ein erster Schritt zur weiteren Verbesserung der Ausgleichsenergiebepreisung sein kann und weitere folgen müssen.
Weitergehende Informationen:
bne-Stellungnahme zur ÜNB-Konsultation zur Anpassung der Börsenpreiskopplung. 22. November 2019.
bne III: bne-Stellungnahme zur Energieeffizienzstrategie 2050
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hat am 20. November 2019 beim Bundeswirtschaftsministerium eine Stellungnahme zur Energieeffizienzstrategie 2050 eingereicht. Der bne begrüsst den Entwurf, in dem das BMWi zentrale Herausforderungen im Bereich Energieeffizienz darlegt und weitreichende Lösungsansätze zur Diskussion stellt. Dennoch hat der bne erneut für eine differenzierte Sichtweise des Effizienz-Leitbildes geworben. Richtig sei, Energieeffizienz immer mitzudenken. in manchen Fällen sei es allerdings sinnvoller, Energie dann zu verbrauchen, wenn sie CO2-frei und günstig da ist, wenn dies im Sinne der Systemeffizienz erfolgt. Es gehe nicht darum, Energie weniger, sondern anders als bisher zu verbrauchen. Der bne schlägt daher die vorrangige Orientierung an der Systemeffizienz vor, denn in einem System, das bis zu 100% aus erneuerbaren Energien gespeist werden soll, führt Flexibilität deutlich weiter als einfache Stromeinsparung.
Weitergehende Informationen:
bne-Stellungnahme zur Energieeffizienzstrategie 2050. November 2019.
bne VI: Kritik an Klimapaketgesetzgebung
Anlässlich der Verabschiedung erster Gesetze des Klimapakets durch den Bundestag am 15. November 2019 sowie des Bekanntwerdens des BMWi-Referentenentwurfs zum Kohleausstiegsgesetz kritisierte der bne in einer Pressemitteilung die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung. Der Großen Koalition fehle ein klares Narrativ durch eine ernsthafte Bepreisung von CO2. Der bne kritisiert, es würden zu viele Kosten u.a. beim Kohleausstieg generiert und rechtliche Risiken durch ein inkompatibles zweites Handelssystem eingegangen.
Weitergehende Informationen:
bne-Pressemitteilung: Erratische Energiepolitik. 15. November 2019.
BUNDESREGIERUNG I: Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen
Am 18. November 2019 hat das Bundeskabinett den Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen. Ziel sei es, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu errichten, um so die Elektromobilität auf den Massenmarkt zu führen. Bereits in den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Regierung hat für die Umsetzung des Masterplans Mittel in Höhe von insgesamt 3,3 Milliarden Euro vorgesehen. Der Masterplan nennt verschiedene Fördermaßnahmen, z.B.: Im Jahr 2020 will die Bundesregierung außerdem 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen. Verstärkt sollen auch Ladepunkte an Kundenparkplätzen gefördert werden. Ein Aufruf dazu soll im Frühjahr 2020 gestartet werden. Weiterhin schlägt der Masterplan veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen vor, z.B.: Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass Tankstellen in Deutschland Ladepunkte anbieten. Für den koordinierten Aufbau sei noch 2019 eine "Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur" zu errichten. Das Bundesverkehrsministerium soll die Umsetzung des Masterplans koordinieren und begleiten. Es ist geplant, den Masterplan ab 2021 alle drei Jahre zu evaluieren.
Weitergehende Informationen:
Mitteilung der Bundesregierung: Mehr Ladestationen für Elektroautos. 18. November 2019.
BUNDESREGIERUNG II: Große Koalition zieht Halbzeitbilanz
Am 6. November 2019 hat die Bundesregierung nach 19 Monaten Regierungshandeln eine Halbzeitbilanz veröffentlicht. Darin sieht sie mit verschiedenen Maßnahmen viele energiepolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages bereits umgesetzt, z.B.:
- Das Festsetzen der Ausbauziele für erneuerbare Energien für 2030 auf 65 Prozent.
- Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land und Photovoltaik mittels Sonderausschreibungen.
- Das 2019 novellierte Netzausbaubeschleunigungsgesetz zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen.
- Einführung des Mieterstrommodells.
- Vorlegung des Strukturstärkungsgesetzes für die Kohleregionen.
Für die nächsten Monate will die Bundesregierung folgende Punkte angehen:
- Stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen aus dem Betrieb von Windrädern (Grundsteuer).
- Abschaffung des Deckels für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen.
- Erhöhung des Ziels für den Ausbau von Offshore-Windenergie von 15 GW auf 20 GW im Jahre 2030.
- Verbesserung der Transparenz der Abstandsregelungen für Windenergie an Land. Länder und Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, geringere Abstände festlegen zu können.
- Erstellung einer Wasserstoff-Strategie.
- Erstellung einer Energieeffizienzstrategie im Jahr 2020.
- Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bis Ende 2019, u.a. Gesetzesentwurf zum schrittweisen Kohleausstieg.
Weitergehende Informationen:
Bundesregierung: Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung. 6. November 2019.
BUNDESREGIERUNG III: Nationale Wasserstoffstrategie bis Ende 2019
Die Bundesregierung plant, bis Ende des Jahres 2019 eine nationale Wasserstoffstrategie zu verabschieden. Eine Wasserstoffkonferenz im November 2019 nutzen die Bundesministerien für Wirtschaft, Verkehr, Forschung und Entwicklung, um mit rund 700 Vertretern aus Industrie, Wissenschaft und Verbänden relevante Themen zu besprechen. Während der Konferenz sprach Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier seine Hoffnung aus, dass in fünf Jahren bereits 5 bis 10 Prozent des Energieverbrauches über Wasserstoff gedeckt werden sollten. Bereits im Oktober 2019 hatte eine Pressemitteilung des BMWi Wasserstoff als Schlüsselrohstoff gekennzeichnet, der unverzichtbar für die erfolgreiche Dekarbonisierung der deutschen Volkswirtschaft sei. Das BMWi unterscheidet dabei zwischen zwei Typen von Wasserstoff: grünem Wasserstoff, der durch Elektrolyse aus regenerativen Quellen erzeugt wird, und blauem Wasserstoff, der aus Erdgas durch die Abscheidung von CO2 gewonnen wird.
BMWi-Pressemitteilung vom 5.11.2019: Globale Führungsrolle sichern: Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutieren Ideen für die Nationale Wasserstoffstrategie.
BUNDESRAT: Zustimmung zu Gesetz zur stärkeren steuerlichen Förderung von E-Dienstwagen
Die Förderung von E-Dienstwagen verbessert sich. Zusätzlich wird es weitere steuerliche Förderungen von Elektromobilität und Verbesserungen für Arbeitnehmer sowie weitere Änderungen im Steuerrecht geben. Die Veränderungen ergeben sich aufgrund einer Gesetzesinitiative des Bundesregierung, der der Bundesrat am 6. November 2019 zugestimmt hat. In dem Gesetz ist vorgesehen, die private Nutzung von Dienstwagen länger als bisher geplant zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Im Jahr 2018 wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert. Die bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden, um Impulse für mehr Elektromobilität zu setzen und eine längerfristige Planungssicherheit zu schaffen. Zugleich wird die Mindestreichweite der geförderten Hybridfahrzeuge angehoben. Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Weitere Veränderungen betreffen die Nutzung von Ladevorrichtungen beim Arbeitgeber, Dienstfahrräder und Lastenfahrräder.
BUNDESTAG: Scheuer gibt Ausblick auf Verkehrspolitik
In einer Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am 13. November 2019, dass er keine Wende in der Verkehrspolitik wolle. "Wende heißt Umkehr. Ich will aber eine Fortentwicklung", sagte er. Es gelte, die Mobilität von morgen den Bedürfnissen der Bürger entsprechend zu gestalten. Mit dieser modernen Mobilität, die klimafreundlich, effizient und sauber sei, müssten die Exportprodukte entwickelt werden, "die wir für unseren Wohlstand brauchen", sagte Scheuer. Der Verkehrsminister sprach sich u.a. für die Technologieoffenheit bei den Antrieben aus. Gefördert werde die Elektromobilität ebenso wie die Wasserstofftechnologie, E-Fuels und auch Brückentechnologien wie LNG und CNG. Mit Blick auf die synthetischen Kraftstoffe (E-Fuels) müsse auch über Beimischungsquoten geredet werden, forderte Scheuer. Schon jetzt gebe es in Deutschland junge Startups, die synthetische Kraftstoffe für Flugzeuge entwickeln würden. Der Preis liege aber beim Vierfachen des normalen Kerosins. "Also braucht es eine Anschubförderung", sagte der Minister. Er sei im Übrigen auch mit den Mineralölkonzernen im Gespräch über Forschungsinitiativen zu synthetischen Kraftstoffen für Pkw und Lkw. Dass E-Fuels in der EU-Flottenregulierung für die Pkw-Hersteller auf die CO2-Ziele nicht anrechenbar sind, bezeichnete Scheuer während der Sitzung als Fehler. Er werde sich auf europäischer Ebene für die Anrechenbarkeit einsetzen, kündigte er an.
BMWi I: Nationalen Plattform Elektromobilität veröffentlicht White Paper zu dem Standardisierungs- und Normungsbedarf
Die Arbeitsgruppe 6 (AG 6) der „Nationalen Plattform Elektromobilität“ hat am 5. November 2019 ein White Paper zu dem Standardisierungs- und Normungsbedarf veröffentlicht, der sich aus den „aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen zur Zukunft der Mobilität“ ergeben. Die AG 6 stellt u.a. fest, dass bei Normungs- und Standardisierungsaspekten im Bereich des intelligenten Lademanagements folgende Aspekte zu berücksichtigen sind: die Definition benötigter Daten (auch für den bidirektionalen Energiefluss), Standardisierung von Datenaustauschprotokollen zwischen Stromnetz, Ladeinfrastruktur und Verbraucher, Mindestanforderungen für Smart-Meter-Gateway-Produkte (z.B. zur Ermöglichung der Steuerbarkeit von privaten Ladeinfrastrukturen), Lastprofile für Strombedarfsentwicklung / Lastprognosen. Auch die AG 2 „Alternative Antriebe und Kraftstoffe für nachhaltige Mobilität“, die AG 4 „Sicherung des Mobilitäts- und Produktionsstandortes, Batteriezellenproduktion, Rohstoffe und Recycling, Bildung und Qualifizierung“ und die AG 5 „Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze, Sektorkopplung“ haben vor kurzem Zwischenberichte veröffentlicht.
Weitergehende Informationen:
White Paper der AG 6: Aktuelle Entwickungen und Herausforderungen zur Zukunft der Mobilität
1. Kurzbericht der AG 2: Elektromobilität. Brennstoffzelle. Alternative Kraftstoffe - Einsatzmöglichkeiten aus technologischer Sicht.
AG 4: 1. Zwischenbericht zur Wertschöpfung
AG 5-Bericht zur Roadmap-LNG
AG 5-Bericht zur Roadmap-PtX
BMWi II: Bundeskabinett beschließt Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte „Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht“ beschlossen. Die Verordnung regelt die Nutzung von Landstrom in Häfen. Künftig sollen Stromnetzbetreiber die Besonderheiten der Landstromversorgung von Seeschiffen bei der Festlegung ihrer Netzentgelte auf geänderte Art berücksichtigen können. Mit der im Kabinett verabschiedeten neuen Regelung erhalten die örtlichen Netzbetreiber die Möglichkeit, in Häfen eine Netznutzung nicht nur auf Jahres- oder Monatsbasis anzubieten, sondern auch auf Basis eines Tagesleistungspreises. Dieses Zusatzangebot ist an die Bedingung geknüpft, dass der Netzbetreiber die Stromversorgung des Seeschiffes bei Netzengpässen einschränken kann. Dies ist möglich, da Seeschiffe zur Eigenstromerzeugung kurzfristig auf ihre bordeigenen Stromgeneratoren zurückgreifen können.
Nach erster Einschätzung des bne unterscheidet sich der Regierungsentwurf in einigen Punkten gegenüber dem Referentenentwurf vom 2. Oktober 2019 aus der Verbändeanhörung. Doch die Änderungen im Kabinettentwurf sind nicht substanziell, sondern lediglich redaktioneller Art und die begonnene Streichung veralteter Regelungen in GasNEV und ARegV wurde vervollständigt. Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zwecks Zustimmung zugeleitet.
Weitergehende Informationen:
Verordnung der Bundesregierung: Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht. November 2019.
BNETZA & BUNDESKARTELLAMT: Veröffentlichung des Monitoringberichts über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben am 27. November 2019 ihren gemeinsamen jährlichen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Der Bericht analysiert die Marktanteile bei der Stromerzeugung. So seien die Marktanteile der größten fünf Stromerzeuger rückläufig, bemerkenswert sei, dass sich die relativen Gewichte in dieser Gruppe verschoben hätten. Marktführer sei weiterhin RWE, aber nunmehr mit weitem Abstand vor den anderen Unternehmen. Der Bericht beschreibt auch, wie sich die Erzeugungskapazitäten entwickelt haben: Ende 2018 hatte sich der Bestand der Erzeugungskapazitäten der konventionellen Energieträger minimal um 0,7 GW auf 103,3 GW verringert. Kapazitätszuwächse konnten die erneuerbaren Energien verzeichnen, hier wurden rund 6,6 GW zugebaut, so dass die installierte Leistung nun bei 118,2 GW liegt.
Weitergehende Informationen:
BNetzA und Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2019.
BNETZA I: Veröffentlichung der Ergebnisse für gemeinsame Ausschreibung für Solar und Windenergie an Land
Am 25. November 2019 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung für Solar- und Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. November 2019 veröffentlicht. Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land wurden 103 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 514.015 kW eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war deutlich überzeichnet. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 37 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 202.593 kW. Die meisten Zuschläge erhielten Vorhaben in Bayern. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5,40 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im April 2019 (5,66 ct/kWh) leicht gefallen.
Weitergehende Informationen:
Meldung der Bundesnetzagentur: Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung und der Ausschreibung für Biomasse. 25. November 2019.
BNETZA II: Festlegungsbeschluss zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten „KASPAR“ online
Nach rund 16 Monaten und 2 Konsultationen hat die Beschlusskammer 7 eine Entscheidung in der Festlegungssache „KASPAR“ getroffen: Fernleitungsnetzbetreiber müssen spätestens zum 1.10.2021 ihre Gastransportkapazitäten zu neuen, bundesweit einheitlichen Regeln anbieten, die im Tenor der Festlegung festgeschrieben sind. Durch Standardisierung von Informationspflichten, sollen die Transportkunden zudem besser über geplante oder erwartete Unterbrechungen bei all jenen Kapazitäten informiert werden, die nicht fest und frei zuordenbar sind. Außerdem wird u.a. der Produkttyp „feste beschränkt zuordenbare Kapazität“ (BZK) abgeschafft, da er dem Produkt DZK ähnelt und nicht mit einem effizienten Netzzugang zu vereinbaren ist. Regelanpassungen zum Übernominierungsverfahren, die bereits ab 1.10..2020 gelten, werden als nächstes in der Kooperationsvereinbarung Gas XI abgebildet. Der Beschluss vom 10.10. ist seit Ende Oktober auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.
Weitergehende Informationen:
Die KASPAR-Entscheidung
ÜNB: Start der Konsultation zu Vergabekriterien für die Sekundärreserveleistung (SRL)
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber und der Betreiber des österreichischen Übertragungsnetzes, die Austrian Power Grid AG (APG), haben am 27. November 2019 gemeinsam eine Konsultation zu Vergabekriterien für die Sekundärreserveleistung (SRL) gestartet. Zwar gab es in der Vergangenheit bereits eine Konsultation zu den Modalitäten für eine gemeinsame Beschaffung von SRL gemäß Art. 33 der EB-VO, die von den zuständigen Regulierungsbehörden auch bereits genehmigt wurde. Doch nun führt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zum Mischpreisverfahren dazu, dass eine neue Konsultation notwendig ist. In den zuerst festgelegten Modalitäten war der Zuschlag nach dem zu diesem Zeitpunkt etablierten Mischpreisverfahren enthalten, dessen Anwendung durch ein Urteil des OLG Düsseldorf aufgehoben wurde. Da dieses Urteil nur für Deutschland unmittelbare Wirkung entfaltet, müssen die gemeinsamen Modalitäten von Deutschland und Österreich nun an die aktuellen Regulierungsrahmen angepasst werden. Während für Deutschland mit dem Urteil des OLG der Stand der alten Festlegung wiederhergestellt ist, benötigt die APG in Österreich ein regionales Verfahren gemäß Art. 33, um formal korrekt in die gemeinsame Kooperation ohne das Mischpreisverfahren starten zu können.
Deshalb konsultieren die APG und die deutschen ÜNB vom 27. November 2019 bis zum 10. Januar 2020 erneut die Vergabekriterien für die SRL, die wiederum dem aktuell angewendeten Zuschlagsmechanismus enthalten. Um ein kompliziertes und langwieriges Genehmigungsverfahren in Deutschland zu vermeiden, bezieht sich die Konsultation lediglich auf die Anwendung der Zuschlagskriterien, die bereits aktuell genutzt bzw. die bereits mit der Einführung des Regelarbeitsmarktes genehmigt worden sind.
Weitergehende Informationen:
https://www.regelleistung.net/ext/static/consultation-srl-cooperation-atde-2018-02
EU I: EU-Parlament bestätigt von der Leyen-Kommission 2019-2024
Am 27. November hat das Europäische Parlament die neue Europäische Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen in Straßburg mit großer Mehrheit gewählt. Nach Zustimmung des Rates kann die neue Kommission nun am 1. Dezember 2019 ihre fünfjährige Amtszeit antreten. Für die neue Kommission votierten in einer namentlichen Abstimmung 461 Abgeordnete, 157 dagegen. 89 Abgeordnete enthielten sich. Das Parlament hatte Ursula von der Leyen bereits im Juli als künftige Präsidentin gewählt. In den vergangenen Wochen folgten die Anhörungen der einzelnen Kommissarsanwärterinnen und -anwärter, die von den Mitgliedstaaten nominiert worden waren. Am Mittwoch folgte die Wahl des gesamten Kollegiums, das nun vom Rat noch einmal formell bestätigt wird und damit ab dem kommenden Sonntag, den 1. Dezember 2019, im Amt sein wird.
Für die Themen Klima, Energie, Digitales & Verkehr werden in Zukunft diese Personen verantwortlich sein: Frans Timmermans (S&D, Niederlande) ist Kommissar für Klimapolitik, Kadri Simson (ALDE/RE, Estland) ist Kommissarin für Energie, Margrethe Vestager (ALDE/RE, Dänemark) ist Kommissarin für Wettbewerb, Thierry Breton (Frankreich) ist Kommissar für Binnenmärkte und Adina-Ioana Vălean (EPP, Romänien) ist Kommissarin für Verkehr.
In ihrer Bewerbungsrede im Juli 2019 hatte die Präsidentin der Europäischen Kommission von der Leyen angekündigt, sie wolle in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit einen „Green Deal für Europa“ vorschlagen. Gleichzeitig wolle sie das erste Europäische Klimaschutzgesetz einbringen, das die Ziele für 2050 in Europäisches Recht gießt. Von der Leyen strebt an, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens die Hälfte, möglichst sogar um minus 55 Prozent, zu senken. Zur Erreichung ihrer Ziele will von der Leyen den Europäischen Emissionshandel auch auf die Schifffahrt ausdehnen. Weiterhin soll es Zertifikate auch für den Verkehrssektor und das Bauwesen geben. Auf ihrem Prüfstand stehen ferner die Energiesteuerrichtlinie sowie Maßnahmen, um energieintensive Industrien zu dekarbonisieren. Weiterhin ist geplant, Teile der Europäischen Investitionsbank in eine Klimaschutzbank umzuwidmen und in den nächsten zehn Jahren Investitionen in Höhe von 1 Billion Euro im Rahmen eines Sustainable Europe Investment Plan zu tätigen.
Die EU-Kommission nimmt sich vor, ein weitgehend auf erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem mit verbesserter Vernetzung und verbesserter Energiespeicherung zu fördern. Sie will dafür Signale setzen, um Investitionen in saubere Energie sowie die Infrastruktur zu unterstützen. Dafür setzt sie auch auf ein überarbeitetes Strommarktkonzept und die Implementierung des Clean Energy Package. Ziel soll es weiterhin sein, die regionale Zusammenarbeit im Hinblick auf besser integrierte Märkte zu stärken.. Bürger und Genossenschaften sollen unterstützt werden, eine größere Rolle bei der Nutzung erneuerbarer Energien durch Eigenverbrauch zu spielen. Die Kommission plant, ihr Augenmerk auch auf die Bedeutung des Energieträgers Gas beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu legen und setzt auch auf die Nutzung des Potenzials von erschwinglichem LNG.
Im Zentrum der Vorhaben stehen neben dem „Green Deal für Europa“ auch eine neue Industrie- sowie eine Digitale Strategie für die EU. Die konkreten Inhalte dieser Vorhaben gilt es noch mit Leben und Ideen zu füllen, dabei wird sich der bne nach Kräften in die anstehenden Diskussionen einbringen.
EU II: ENTSO-E und ENTSOG starten Konsultation zu Szenariobericht für TYNDP 2020
Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber, ENTSO-E, und der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) haben am 25. November 2019 die öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf eines gemeinsamen Szenarioberichts für ihre zehnjährigen Netzentwicklungspläne gestartet. Der Konsultationszeitraum endet am 17. Januar 2020. Die Verordnung (EU) 347/2013 schreibt vor, dass europäische Netzbetreiber Szenarien für ihre jeweiligen zehnjährigen Netzentwicklungspläne (TYNDPs) verwenden. Bereits am 12. November 2019 war der Entwurf eines gemeinsamen Szenarioberichts für TYNDP 2020 veröffentlicht worden. Der Bericht unterscheidet drei Szenarien: "Nationale Trends", "Global Ambition" und "Dezentrale Energie". Interessierte können an der Konsultation mittels eines Feedback-Formulars bis 17. Januar 2020 teilnehmen.
Weitergehende Informationen:
ENTSO-E und ENTSOG: Informationen zur Konsultation unter consultations..entsoe.eu
EU III: ACER beurteilt die Umsetzung Network Codes in den EU-Staaten
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 27. November 2019 einen Bericht zum Stand der Umsetzung von Network Codes in den EU-Staaten veröffentlicht. Die Agentur kommt darin zu dem Schluss, dass Umsetzung in den meisten Mitgliedstaaten auf gutem Wege sei. In den Europäischen Network Codes werden aus netztechnischer Sicht relevante Regeln zur Netzsicherheit, Sicherstellung der Netzbetriebssicherheit, Netzanschlussbedingungen, Regeln für den Austausch von Ausgleichsenergie und Energieeffizienz bei Stromnetzen erstellt. Der aktuelle ACER-Bericht legt den Fokus insbesondere auf zwei Aspekte: Zum einen untersucht der Bericht die formale Anerkennung von relevanten Erzeugungsanlagen. Zum anderen analysiert er, wie in den Mitgliedsstaaten die allgemeine Anwendung definiert wird. Dabei stellt ACER fest, dass die formelle Zustimmung zu beiden Aspekten in einigen Mitgliedstaaten noch nicht vollzogen worden sei.
Weitergehende Informationen:
ACER: Second ACER Implementation Monitoring Report of the Network Code on Requirements for Grid Connection of Generators. 27. November 2019.
EU IV: ENTSO-E veröffentlicht seine Vision über Marktdesign und Systembetrieb für 2030
Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber, ENTSO-E, hat am 19. November 2019 seine Vision eines Strommarktdesigns für 2030 in seiner Publikation mit dem Titel „Market Design and System Operation towards 2030“ veröffentlicht. Im Vorfeld hatte der Verband in zwei Projekten die anstehenden Herausforderungen und Chancen für das Stromnetz aus operativer und marktwirtschaftlicher Sicht untersucht: Die neue Publikation bringt die Untersuchungsergebnisse zusammen und stellt dar, wie das Übertragungsnetz auf die Veränderungen durch die Energiewende reagieren sollte.
Weitergehende Informationen:
ENTSO-E: Market Design and System Operation towards 2030. November 2019.
EU V: ACER und CEER empfehlen Gesetzesmaßnahmen zur Dekarbonisierung des europäischen Energiesektors
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) empfehlen in dem am 19. November 2019 veröffentlichten Papier „Bridge Beyond 2025“ Gesetzesmaßnahmen zur Dekarbonisierung des Gassektors und zur Kopplung des Strom- und Gassektors über das Jahr 2025 hinaus. In dem Papier machen sich die beiden Herausgeber stark für die Aktualisierung der europäischen Gassektorgesetze. Ziel sei es, die Dekarbonisierung des Energiesektors zu erleichtern, einen wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkt zu fördern und die Chancen, die sich aus der Sektorenkopplung ergeben, zu maximieren. Im Vorfeld der Veröffentlichung waren die Themen des Papiers umfassend öffentlich konsultiert worden. Das Papier widmet sich insgesamt vier Themen: A) Zugang und Marktüberwachung; B) Governance der Infrastruktur und Aufsicht über bestehende und neue Einheiten; C) Dynamische Regulierung für neue Aktivitäten und Technologien; D) Transporttarife und grenzüberschreitende Kapazitätszuweisung.
Weitergehende Informationen:
ACER/ CEER: Bridge Beyond 2025. November 2019.
EU VI: ACER veröffentlicht 2018er-Bericht über Stromgroßhandelsmärkte
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) veröffentlichte am 11. November 2019 im Rahmen des Marktüberwachungsberichtes 2018 den Band zum Thema Stromgroßhandelsmärkte. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass der für den zonenübergreifenden Handel verfügbaren Spielraum an vielen Grenzen der Bieterzone deutlich unter 70 Prozent lag. Ab 1. Januar 2020 schreibt das Clean Energy Package allerdings ein Minimum von 70 Prozent fest. Der Bericht zeigt auch, dass die durchschnittlichen Day-Ahead-Strompreise im Jahr 2018 in allen europäischen Bieterzonen mit Ausnahme des rumänischen Marktes gestiegen seien. Deutliche Unterschiede der Durchschnittspreise waren auch an mehreren europäischen Grenzen beobachtet (mehr als 10 Euro/MWh in neun Grenzen) worden. Diese Feststellung deute darauf hin, dass es Raum für eine weitere Preiskonvergenz gäbe, sofern sie kosteneffizient sei. Die Marktkopplung hätte dazu beigetragen, dass die Effizienz bei der Nutzung der verfügbaren grenzüberschreitenden Kapazitäten im Day-ahead-Zeitrahmen auf hohem Niveau gehalten werden konnte und 87 Prozent im Jahr 2018 erreichte.
Weitergehende Informationen:
ACER: Marktüberwachungsbericht 2018.
EU VII: CEER veröffentlicht Statusbericht 2018 zu nationalen Regulierungsbehörden
Am 30. Oktober 2019 veröffentlichte der Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) einen Bericht zum Stand der Endkundenenergiemärkte im Jahr 2018. Der Bericht gibt Auskunft darüber, wie Nationale Regulierungsbehörden den Zustand der jeweiligen nationalen Endkundenenergiemärkte bewerten und wo sie Verbesserungen sehen, um Marktbarrieren abzubauen.
Weitergehende Informationen:
CEER: 2018 Self-Assessment Status Report.
EU VIII: ACER genehmigt Änderungen der harmonisierten Zuteilungsregeln für die grenzüberschreitende Stromübertragung
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 4. November 2019 ihren Beschluss zur Änderung der harmonisierten Zuteilungsregeln für langfristige grenzüberschreitende Übertragungsrechte im Strombereich auf der Grundlage der EU-Verordnung über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten veröffentlicht. Ziel der gemeinsamen Regeln ist die Förderung eines wirksamen langfristigen grenzüberschreitenden Handels durch die Entwicklung gleicher Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa. In den gemeinsamen Regeln sind unter anderem die Rechte und Pflichten der registrierten Teilnehmer sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme an Versteigerungen festgelegt.
Weitergehende Informationen:
ACER: DECISION No 16/2019 OF THE EUROPEAN UNION AGENCY FOR THE COOPERATION OF ENERGY REGULATORS of 30 October 2019 approving the Nordic CCR TSOs’ proposal for the long-term capacity calculation methodology.
EU IX: ACER genehmigt Methode zur Kapazitätsberechnung für langfristige Zeiträume zwischen Dänemark, Finnland und Schweden
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat am 5. November 2019 ihren Beschluss über die Methodik zur Kapazitätsberechnung für langfristige Zeiträume der nordischen Kapazitätsberechnungsregion (Dänemark, Finnland und Schweden) auf der Grundlage der EU-Verordnung über die Zuweisung von Fahrkapazität veröffentlicht. Die Methodik der Kapazitätsberechnung für langfristige Zeiträume soll transparente Regeln für die effiziente Berechnung langfristiger Zuteilung oder Prognose der verfügbaren Übertragungsrechte an den Grenzen der Bieterzone bieten.
Weitergehende Informationen:
ACER: Methode zur Kapazitätsberechnung für langfristige Zeiträume zwischen Dänemark, Finnland und Schweden. 5. November 2019.
EU X: ACER entscheidet über langfristige Stromübertragungsrechte in 13 Mitgliedstaaten
ACER hat am 5. November 2019 seine Entscheidung zur Änderung der regionalen Ausgestaltung der langfristigen Übertragungsrechte in Österreich, Belgien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Rumänien, der Slowakei und Slowenien (Kernregion) veröffentlicht. Mit der Entscheidung sollen finanzielle Übertragungsrechte für fünf weitere Grenzen in der Region eingeführt werden.
EU XI: CEER veröffentlicht Leitfaden zu Bündelprodukten
Der Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) hat am 6. November 2019 einen Leitfaden für Unternehmen und Regulierungsbehörden zu Bündelprodukten entwickelt. Er enthält 10 Grundsätze für Unternehmen, die gebündelte Produkte anbieten, und drei Grundsätze für Regulierungsbehörden. 2018 hatte CEER bereits eine Konsultation zu Bündelprodukten initiiert, an der sich der bne beteiligt hatte.
Weitergehende Informationen:
The CEER Guide on Bundled Products. 6. November 2019.
bne-Stellungnahme: bne on CEER’s proposed Draft Guide on Bundled Products. 14. November 2018.
EU XII: ENTSO-E and ENTSOG veröffentlichen Fokusstudie über Wechselwirkungen zwischen Gas- und Stromsektor
Am 4. November 2019 haben der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) ihre Fokusstudie über die Verknüpfung von Gas- und Elektrizitätssystemen veröffentlicht. Ziel der Fokussstudie ist es, die Wirksamkeit des selbst entwickelten Szenarienmodells TYNDP 2018 zu analysieren. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass die Wechselwirkungen zwischen Gas- und Stromsystemen durch die TYNDP-Szenarien erfasst werden. Die beiden Verbände haben bereits ein neues Szenarienmodell TYNDP 2020 erstellt und werden nun daran arbeiten, ihr vernetztes Modell auf der Grundlage der Focus-Studie zu aktualisieren.
Weitergehende Informationen:
ENTSO-E, ENTSOG: Abschlussbericht der Focus-Studie. 4. November 2019.
EU XIII: bne ist Unterzeichner der Erklärung zur Förderung eines klimaneutralen, wettbewerbsfähigen und sicheren Europas
Die am 6. November 2019 unter dem Titel "Powering a climate neutral, competitive and secure Europe" veröffentlichte Erklärung fordert die politischen Entscheidungsträger der EU auf, die Nutzung von sauberem und erneuerbarem Strom als kostengünstigste und energieeffizienteste Strategie zur Schaffung eines klimaneutralen Europas zu beschleunigen. Die Erklärung wurde von der European Association for Electrical Contractors (AIE) und ihren acht Kernmitgliedern der Elektrifizierungsallianz veröffentlicht, die die Unterstützung von 100 Organisationen aus wichtigen Industriezweigen und der Zivilgesellschaft erhalten haben. Eine der Träger- und Unterzeichnerorganisationen ist bne. In der Erklärung werden die politischen Entscheidungsträger der EU aufgefordert, einen sinnvollen Green Deal zu verabschieden und die Elektrifizierung Europas zu beschleunigen.
Weitergehende Informationen:
AIE: The Declaration "Powering a climate neutral, competitive and secure Europe". 6th November 2019.
Termin: The smarter E Europe 2020
Europas größte energiewirtschaftliche Plattform, The smarter E Europe, öffnet in München ihre Pforten vom 17. bis 19. Juni 2020. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ist Premiumpartner von The smarter E Europe. bne-Mitgliedsunternehmen profitieren von vielen Vorteilen:
- Ermäßigung auf Konferenztickets
- Freier Messeeintritt
- Ermäßigte Standgebühren
Weitergehende Informationen:
bne-Webseite mit Informationen zur The smarter E Europe: bne-online.de
Webseite The smarter E Europe thesmartere.de
Impressum
Redaktion: Robert Busch, Anne Köhler, Arndt Börkey, Bianca Barth, Maximilian Weiß, Alena Müller
Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Robert Busch
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Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-0
Fax: +49 30/ 400 548-10
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www.bne-online.de
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