Lieber Leserinnen und Leser,
die Wissenschaftler der Universität von Kalifornien haben noch das Ende des diesjährigen Oktoberfestes abgewartet, um ihre schockierende Studienergebnisse zu veröffentlichen. Haben sie doch herausgefunden, dass der Klimawandel die weltweite Gerstenernte gefährdet, was zu einer Verknappung und teuren Preisen für Bier führen wird. Das Lieblingsgetränk der Deutschen besteht vor allem aus Gerste und die ist besonders empfindlich gegenüber Trockenheit und Hitze, also Wetterextremen, die wegen der globalen Erwärmung weiter zunehmen werden. Wird der CO2-Ausstoß global nicht deutlich verringert, könnte der Gersten-Ertrag bis 2100 um bis zu einem Sechstel sinken. Das könnte die Bierpreise im weltweiten Durchschnitt verdoppeln oder sogar vervierfachen. Wer bisher noch eine Legitimation für das Engagement für die Energiewende gesucht hat, lässt sich nun vielleicht mit diesen erschreckenden Prognosen überzeugen.
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IN EIGENER SACHE: Neue Pressesprecherin beim bne
Am 1. Oktober hat Alena Müller die Position der Pressesprecherin beim bne übernommen. Zuvor war sie als Pressereferentin bei einer auf Erneuerbare Energien spezialisierten Kommunikationsagentur sowie als Journalistin tätig. Nach ihrem Magisterstudium (Umweltwissenschaften, Medienwissenschaft, Germanistik) hatte sie in der Pressestelle eines Berliner Energiedienstleisters volontiert.
Sie erreichen Alena Müller ab sofort unter der Telefonnummer 030/ 400 458 – 18 oder per E-Mail (mailto:alena.mueller@bne-online.de)
TOP NEWS I: bne nimmt Stellung zu EEG- und EnWG-Änderungen im Energiesammelgesetz
Der bne hat im Oktober 2018 gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Stellung genommen zu den geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz. Das BMWi hat vor, im Herbst 2018 diese und weitere Änderungen mit dem sogenannten Energiesammelgesetz in die Wege zu leiten.
Der bne begrüßt in seiner Stellungnahme die Absicht des Gesetzgebers, über den Netzkodex die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss u.a. von Ladepunkten für E-Fahrzeuge und EE-Erzeugungsanlagen zu harmonisieren. Leider gehen nach Ansicht des bne die Vorgaben an die Netzbetreiber zur Entbürokratisierung und Standardisierung ihrer Regelwerke und Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nicht annähernd so weit wie dringend notwendig. Jeder der 900 Stromverteil- und 700 Gasausspeisenetzbetreiber lebt heute sein eigenes, umfangreiches Formularwesen. Diese Regelungsfülle und -komplexität ist gerade für private Verbraucher unter den Antragstellern kaum zu bewältigen. Auch Energieversorger mit bundesweiten Angeboten für die dezentrale Energiewende leiden unter dem daraus folgenden unverhältnismäßigen Aufwand. Die individuellen vertraglichen, technischen und sonstigen Bedingungen der Netzbetreiber sind durch bundesweit vereinheitlichte Regelwerke zum Netzanschluss zu ersetzen. Der Prozess der Regelerstellung ist durch die Bundesnetzagentur eng zu begleiten, die gleichberechtigte Beteiligung der Netznutzer ist sicherzustellen und der Regulierer – anstelle des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) – sollte die Regeln auch verabschieden. Bisher sieht der Gesetzgeber weitreichende Kompetenzen für den VDE vor, so dass eine gleichberechtigte Beteiligung der Netznutzer verhindert wird.
Der Entwurf zum Messen und Schätzen im EEG kann tatsächlich zu Vereinfachungen in der Praxis führen. An einigen Stellen des Gesetzentwurfs sind nach bne-Ansicht wichtige Klarstellungen zur Auflösung von Widersprüchen nötig. Problematisch ist jedoch, dass an einer Stelle für das Schätzen des gleichen Sachverhalts vom Steuerrecht abweichende Regelungen eingeführt werden sollen. Wie dieser Regelungskonflikt zwischen EEG und Steuerrecht aufgehoben werden kann, legt der bne neben zahlreichen anderen Verbesserungsvorschlägen in der Stellungnahme dar, die er am 12. Oktober an das BMWi übermittelt hat.
Zum Download:
Die bne-Stellungnahme
TOP NEWS II: bne-Statement zu Netzentgelten und bne bewertet BMWi-Gutachten zur Netzentgeltsystematik
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte am 10. September das von ihm beauftragte Gutachten „Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik für eine sichere, umweltverträgliche und kosteneffiziente Energiewende“ veröffentlicht und um Stellungnahmen bis Mitte Oktober gebeten. Der bne hat die Arbeit überwiegend positiv bewertet, greift sie doch die wesentlichen derzeit diskutierten Aspekte auf und kommt durch die konsequente Bewertung der Optionen anhand der „Kostenreflexivität“ auch zu überzeugenden Ergebnissen. Allerdings sind die Betrachtungen in Hinblick auf die Niederspannungsebene noch unbefriedigend. Zudem werden Fragen zur Einbindung von Anreizen für netzdienliche Flexibilität ausgeblendet, so dass kein Gesamtkonzept entsteht.
Der bne setzt sich für eine grundsätzliche Strukturreform der Verteilnetzentgelte ein. Darauf hat er auch wieder in einem Statement am 16. Oktober hingewiesen. Anlass war die Analyse der Verteilnetzentgelte durch das Energiedienstleistungsunternehmen ene't GmbH, welche die bisher veröffentlichten Entgelte 2019 für über 77 Prozent der bundesdeutschen Fläche betrachtet. Die Analyse zeigt, dass die Höhe der Netzentgelte je nach Netzregion stark schwankt. Der bne plädiert für eine Strukturreform, damit Flexibilisierung nicht behindert wird und die erwünschte Eigenerzeugung nicht zu Verwerfungen in der Kostenverteilung führt. Derzeit ergeben sich die Verteilnetzentgelte für Gewerbekunden aus einer Kombination aus Arbeitspreis und Leistungspreis; für private Kunden fällt eine Kombination von Grundgebühr und Arbeitspreis an. Stattdessen schlägt der bne ein fixes Netzanschlussentgelt als Infrastrukturbeitrag der Liegenschaft vor. So gelingt es, dass Stromkunden genau die Kosten tragen, die sie durch die Beanspruchung des Netzes auch hervorrufen. Die Nutzung des Verteilnetzes erhält somit einen Preis, der es ermöglicht, die Nachfrage flexibel an dem Angebot aus erneuerbarer Erzeugung anzupassen. Ergänzend wird ein Preissystem benötigt, das Stromverbraucher belohnt, die sich künftig netzdienlich verhalten und so die Kosten deutlich senken.
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Das bne-Statement
Die bne-Stellungnahme
TOP NEWS III: EEG-Umlage 2019 bildet CO2-Preissignal des Strommarktes ab
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Das bne-Statement
TOP NEWS IV: bne, BEE, BVES und BWP fordern Änderungen bei ePrivacy-Verordnung
In einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung sprechen sich der bne und die Bundesverbände Erneuerbare Energie (BEE), Energiespeicher (BVES) und Wärmepumpe (BWP) für Anpassungen bei der geplanten ePrivacy-Verordnung aus. In einem Schreiben an die zuständigen Staatssekretäre im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vom 18. September kritisierten die Verbände, dass der Verordnungsentwurf für diverse innovative und umweltfreundliche Geschäftsmodelle zur Bedrohung werden kann.
Der Entwurf der ePrivacy-Verordnung, die ursprünglich als „Cookie“- Verordnung geschaffen wurde, befindet sich aktuell im Abstimmungsprozess des Europäischen Rates. Jedoch insbesondere der weite Anwendungsbereich des Verordnungsentwurfs könnte zur bösen Falle für innovative Geschäftsmodelle werden und die Digitalisierung der Energiewende in Frage stellen. Was jetzt im europäischen Verordnungsprozess nicht korrigiert wird, kann kaum noch durch spätere, nationale Gesetzesanpassungen gerettet werden. Die Verbände schlagen für die Anpassung u.a. vor, Art. 8 der ePrivacy-Verordnung auf personenbezogene Daten zu begrenzen und den sachlichen Anwendungsbereich zu beschränken (nur auf Cookies zu beziehen). Auch sollten die Rechtfertigungsgründe für die Datenerhebung und -verarbeitung analog zur DSGVO gefasst werden.
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Das Schreiben der Verbände
Das bne-Positionspapier zur ePrivacy-Verordnung
EU I: bne-Statement zum Kompromiss der EU-Umweltminister, den CO2-Ausstoß für Autos bis 2030 zu mindern
Am 9. Oktober haben die EU-Umweltminister einen Kompromiss bei der Senkung des CO2-Ausstoßes für Autos und Lieferwagen erzielt. Sie haben festgelegt, dass ab 2030 alle neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers, die sogenannte Flotte, 35 Prozent weniger Emissionen ausstoßen dürfen als 2021. Der bne lobte in einem Statement, dass der Kompromiss weiter geht als die ursprüngliche Forderung der Kommission. Er mahnte allerdings an, dass die Entscheidung nicht ausreicht. Um der Dekarbonisierung im Verkehrssektor zum Durchbruch zu verhelfen, muss die Nachfrage nach klimafreundlichen Treibstoffen steigen. Das gelingt, wenn der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid einen Preis erhält. Die Belastung der Energieträger entsprechend ihrer CO2-Emissionen hat eine Lenkungsfunktion und reizt dazu an, dass CO2-arme Mobilitätskonzepte nachgefragt werden. E-Mobilität zur CO2-Reduktion muss begriffsnotwendig mit grünem Strom erfolgen. Wenn etwa Kohlestrom in den Akkus landet, macht sie nicht nur keinen Sinn, sondern wäre geradezu kontraproduktiv.
Weitere Informationen:
Das bne-Statement
EU II: bne fordert integriertes Denken bei künftiger Energie- und Klimapolitik
Die Energiewende ist wesentlich mehr als nur Technologie-Ersatz; um sie erfolgreich zu vollenden, muss sektorenübergreifend und integrierend gedacht werden. Dieses Fazit zog der bne am 8. Oktober im Rahmen einer EU-Konsultation zum Thema „Künftige Energie- und Klimapolitik – eine Strategie zur langfristigen Reduzierung von CO2-Emissionen“. Der Verband kritisiert, dass viele Fragen nicht dem Erfahrungshorizont der Befragten entsprechen, da an der Konsultation alle interessierten Parteien, einschließlich Bürger, teilnehmen konnten. Daher können aus dieser Art von Befragung nicht überall objektive Handlungsvorschläge abgeleitet werden. Da die Sektorenkopplung und Elektrifizierung auf zunehmend dezentralen und variablen dekarbonisierten Energielösungen aufbaut, muss die Rolle von Flexibilität, Nachfrageverhalten und neuen Formen der Interaktion in jeder Beschreibung und Modellierung der zukünftigen Energielandschaft berücksichtigt werden.
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Das Konsultationspapier mit den Antworten des bne
EU III: ACER konsultiert zu zonenübergreifenden Intraday-Kapazitäten
ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in Europa, hat am 10. Oktober eine Konsultation zur Methodik für die Preisgestaltung von zonenübergreifenden Intraday-Kapazitäten eröffnet. Da alle Regulierer im Juli 2018 mitteilten, dass sie den Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber (TSOs) zur Preisgestaltung für zonenübergreifende Intraday-Kapazität nicht genehmigen konnten, wurde ACER hierfür zuständig. Ziel dieser Konsultation ist es, Meinungen und Informationen von Interessengruppen über die Einhaltung der CACM-Verordnung des Vorschlags aller Übertragungsnetzbetreiber für eine einheitliche Methodik zur Preisgestaltung für Intraday-Zonenkapazität einzuholen.
Interessierte Marktteilnehmer können sich bis zum 30. Oktober an der Konsultation beteiligen.
Weitere Informationen:
Die Konsultation
EU IV: CEER konsultiert Leitfaden für Bündelprodukte
Der Rat der europäischen Regulierungsbehörden, CEER, hat am 19. September eine öffentliche Konsultation eines Leitfadens für Bündelprodukte gestartet. Der Leitfaden zielt darauf ab, Verbraucher zu schützen, die Bündelprodukte innerhalb oder zwischen Wirtschaftssektoren kaufen. Unter Bündelprodukten werden kombinierte, optionale oder zusätzliche Dienstleistungen verstanden. Sie können innerhalb einer Branche oder über mehrere Branchen hinweg angeboten werden, wie Breitbandbündel (z.B. Internet/Festnetztelefonie/Fernsehen/Mobilfunk) oder branchenübergreifende Produkte (z.B. Energie- und Haushaltsversicherung, Bank- und Reiseversicherung, etc.). Die potenzielle Komplexität und der multisektorale Charakter von Bündelprodukten werfen die Frage auf, wie Verbraucher angesichts komplexer Produkte und Märkte bessere Entscheidungen treffen können.
Der Leitfadenentwurf enthält Empfehlungen an Unternehmen zu Bündelprodukten (z.B. Einfachheit, klare Haftungsgrundsätze, Transparenz, Abrechnung und Informationen über Vertragsbedingungen) und an Regulierungsbehörden (allgemeine Regeln für Bündel im Verbraucherrecht, Schutz wesentlicher Dienste, sektorübergreifende Zusammenarbeit und Marktüberwachung), die alle Sektoren (nicht nur den Energiesektor) abdecken. Der Leitfaden fördert einen einheitlichen Rahmen für die Behandlung von gebündelten Produkten in allen EU-Mitgliedstaaten in verschiedenen Sektoren.
Die Konsultation läuft noch bis zum 14. November.
Zum Download:
Das Konsultationspapier
Weitere Informationen zur Konsultation
EU V: ACER veröffentlicht Studie über den Wert der verlorenen Last in der Stromversorgung
ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in Europa, hat am 1. Oktober die “Study of Value of Lost Load (VoLL) in electricity supply” veröffentlicht, eine Studie über den monetären Wert der Qualität der Stromversorgung. Die Studie erhebt Werte der Qualität der Stromversorgung für jeden Mitgliedsstaat und schätzt die zukünftige Entwicklung ab. Die Analyse der Autoren ergibt VoLL-Schätzungen für private Verbraucher, die zwischen 1,50 €/kWh für Bulgarien und 22,94 €/kWh für die Niederlande liegen. Die privaten Verbraucher in den nördlichen EU-Mitgliedstaaten mit höherem Einkommen weisen im Allgemeinen einen höheren VoLL-Wert auf. Dies ist laut Studie zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Verbraucher in den nördlichen EU-Mitgliedstaaten eine höhere Abhängigkeit von Strom für ihre Freizeit melden. Außerdem stellen die Autoren fest, dass die gemeldete Akzeptanzbereitschaft für die Zahlung eines finanziellen Betrages als Reaktion auf eine hypothetische Versorgungsunterbrechung mit der Dauer der Unterbrechung zunimmt, dass aber die marginale Akzeptanzbereitschaft (pro Stunde) abnimmt.
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Der Bericht
EU VI: Jahresbericht zur Überwachung von Gas- und Strommarkt veröffentlicht
Am 3. Oktober hat ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in Europa, zwei Bände des jüngsten gemeinsamen Jahresberichts von ACER und dem Rat der europäischen Regulierungsbehörden, CEER, veröffentlicht: Sie thematisieren die Ergebnisse der Überwachung des Elektrizitätsbinnenmarktes und des Erdgasmarktes. Unter anderem zeigen die Berichte, dass die Versorgungssicherheit des europäischen Gassystems im Allgemeinen hoch ist und dass die Preise für Haushalte in der EU 2017 im Durchschnitt das zweite Jahr in Folge sowohl für Strom als auch für Gas gesunken sind.
Die Gasgroßhandelsmärkte entwickeln sich sowohl in Bezug auf das Funktionieren des Marktes als auch auf die Preiskonvergenz weiterhin positiv. Ein EU-weiter Gasbinnenmarkt ist jedoch noch keine Realität, da sich die Kluft zwischen besser funktionierenden Märkten und solchen ohne transparente Handelsplätze weiter vergrößert. Gasnetzkodizes tragen zum Funktionieren des Marktes in den EU-Mitgliedstaaten bei, in denen die Gasgroßhandelsmärkte gut funktionieren oder sich verbessern.
Trotz des durchschnittlichen Rückgangs der Energiepreise für die Verbraucher in der EU steigt der Anteil der nicht wettbewerbsfähigen Komponente (Netzkosten, Unterstützung für erneuerbare Energien und Steuern) am Endkundenpreis insbesondere durch die Förderung erneuerbarer Energien weiter an. Die Strompreise für Haushalte in den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft sind 2017 stark gestiegen, während die Preise für Gas mit Ausnahme der Ukraine stark gesunken sind.
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Die aktuellen Berichte
BUNDESREGIERUNG I: Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vorgelegt
Die auf EU-Ebene vereinbarte Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes hat die Bundesregierung am 4. Oktober vorgelegt. Die Novelle dient vor allem der Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht sowie der Umsetzung von „Vollzugserfahrungen aus der laufenden Handelsperiode“.
Der Entwurf enthält auch die Stellungnahmen von Normenkontrollrat und Bundesrat sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung.
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Der Gesetzentwurf
BUNDESREGIERUNG II: 7. Energieforschungsprogramm beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 19. September das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ beschlossen. Mit dem Energieforschungsprogramm legt die Bundesregierung ihre Leitlinien für die Energieforschungsförderung der kommenden Jahre fest. Neben den zentralen Forschungsfeldern Energieeffizienz und Erneuerbare Energien setzt das 7. Energieforschungsprogramm neue Schwerpunkte bei der Digitalisierung, der Sektorkopplung und der Energiewende im Wärme-, Industrie- und Verkehrssektor einschließlich gesellschaftlicher Fragestellungen. Mit diesen systemübergreifenden Forschungsthemen rückt die Transformation des Gesamtsystems in den Fokus der Forschungsförderung. Die Energieforschung im Rahmen des Programms soll im Zeitraum 2018 bis 2022 mit rund 6,4 Mrd. Euro gefördert werden. Das entspricht einer Steigerung von rund 45 Prozent gegenüber dem Vorläuferprogramm im Zeitraum 2013 bis 2017.
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Das 7. Energieforschungsprogramm
BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTERIUM: Netzgipfel endet mit Maßnahmenpaket
Auf dem Netzgipfel des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) am 20. September haben sich Bund und Länder auf ein Maßnahmenpaket zum Netzausbau geeinigt. Laut Plan soll zunächst das Netzausbaubeschleunigungsgesetz novelliert werden, damit Verfahren künftig schneller und kürzer ablaufen. So soll etwa beim Neubau von Leitungen unmittelbar neben bestehenden Trassen in Zukunft auf die Bundesfachplanung und das Raumordnungsverfahren verzichtet werden – eine Genehmigung durch den Planfeststellungsbeschluss soll ausreichen. Das Papier enthält darüber hinaus Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bis zum Jahr 2021 und für ein vorausschauendes Controlling.
Außerdem soll der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am 14. August vorgelegte Aktionsplan Stromnetz weiter konsultiert und im 1. Quartal 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Der bne hat am 20. September einen umfangreichen Gastkommentar zu diesem Thema im Tagesspiegel Background veröffentlicht.
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Das Maßnahmenpaket
Der Aktionsplan Stromnetz
MESSWESEN: bne kommentiert VDE-Anwendungsregel Messsysteme für Ladeeinrichtungen
Der bne hat am 28. September seine Kommentierung zur Anwendungsregel VDE-AR-E 2418-3-100 an den VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) gesendet. Grundsätzlich unterstützt der bne das Ziel, eine transparente und nachvollziehbare Marktsituation an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu schaffen. Allerdings sieht der bne es als schwierig an, dass in der Anwendungsregel nur sehr wenig Bezug auf die spezifischen Gegebenheiten im Bereich Elektromobilität genommen wurde.
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Die Kommentartabelle
BUNDESNETZAGENTUR I: Mitteilung zu Nachrichtentypversionen und OBIS-Kennzahlen veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 1. Oktober eine Mitteilung veröffentlicht zum Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen zum 01.04.2019. Hierzu wurde eine Liste der Nachrichtentypbeschreibungen nebst Anwendungshandbüchern veröffentlicht. Diese Versionen gelten für alle nach GPKE / GeLi Gas, MaBiS, WiM und Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem o.g. Termin.
Außerdem veröffentlichte die Behörde eine Mitteilung zur Übermittlung von OBIS-Kennzahlen beim Stammdatenaustausch und den zu beachtenden Mindestanforderungen an die Kennzahlen.
Weitere Informationen:
Die Mitteilung der BNetzA
BUNDESNETZAGENTUR II: Liste der Kraftwerksstilllegungsanzeigen aktualisiert
Ebenfalls am 1. Oktober hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die aktualisierte Liste der Kraftwerksstilllegungsanzeigen veröffentlicht. Demnach sind derzeit 16.432 Megawatt (MW) zur endgültigen Stilllegung angezeigt. Das sind 475 MW mehr als bei der letzten Listenaktualisierung im April 2018. Endgültig stillgelegt sind davon aktuell 9.522,1 MW – das sind 811,2 MW mehr als noch im April.
Zum Download:
Die Liste der Kraftwerksstilllegungsanzeigen
bne auf den metering days am 23./24. Oktober +++ bne ist Kooperationspartner des Forum Neue Energiewelt, des dena-Energiewende-Kongresses und der new energy world
Die Digitalisierung der Energiewende hat begonnen: Moderne Messeinrichtungen sind bereits im Tagesgeschäft angekommen, intelligente Messsysteme stehen in den Startlöchern. Sind Sie bereit für die neue Ära?
Auf den metering days am 23. und 24. Oktober in Fulda werden alle Fragen rund um das Rollout und die Nutzungsmöglichkeiten der neuen Technik thematisiert. bne-Geschäftsführer Robert Busch wird am 23. Oktober auf dem Podium gemeinsam mit Vertretern von E.ON, BMWi und BSI diskutieren zum Thema „Smart Meter Rollout: Status Quo & Ausblick“.
Für bne-Mitglieder gibt es 10 Prozent Rabatt auf den Eintrittspreis.
Das 19. Forum Neue Energiewelt am 22./23. November 2018 in Berlin hat sich zur Leitkonferenz der innovativen Unternehmen der neuen Energiewelt entwickelt. Mit ca. 800 Teilnehmern aus der Branche bietet das Forum die optimale Plattform zum Networking und Austausch. Die thematischen Schwerpunkte liegen in diesem Jahr auf Digitalisierung der Energiewelt, Sektorenkopplung, Netzumbau, Energiemarkt und auf dem Austausch der Branche mit der Politik und der politischen Exekutive. Der klare Fokus auf dem Zusammenwachsen aller Energien und Akteure zu einer neuen Energiewelt stellt das Schaffen spannender Ergebnisse und intensiver Kooperationen sicher.
Der bne ist Partner des Events – bne-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt auf den Eintrittspreis.
Wie schaffen wir die Energie- und Klimaziele für 2030? Wo können wir dabei mit anderen Ländern zusammenarbeiten? Darüber sprechen Hersteller, Dienstleister, Multiplikatoren, Wissenschaft, Forschung und Start-ups – auf dem dena Energiewende-Kongress 2018 am 26. und 27. November in Berlin. Der dena Energiewende-Kongress ist die wichtigste branchenübergreifende Veranstaltung zur integrierten Energiewende. Der bne ist Kooperationspartner des Kongresses – bne-Mitglieder erhalten 20 Prozent Rabatt auf den Eintrittspreis.
Das Energiesystem ist im Umbruch – mit weitreichenden Folgen für Industrie und Gewerbe, Immobilienwirtschaft, Versorgungsunternehmen, Berater und Dienstleister im Energiemarkt. Die new energy world widmet sich den Chancen und Risiken, die sich aus Lösungen zur Vernetzung dezentraler Erzeugungs- und Abnahmekapazitäten, einem effizienten, wirtschaftlichen und versorgungssicheren Energiemanagement sowie veränderten Marktrollen ergeben. Am 11. und 12. Dezember 2018 findet im Congress Center Leipzig (CCL) die zweite Auflage der Konferenz und Fachausstellung statt. Der bne wirkt im Programmbeirat der new energy world an der Entwicklung der Konferenzinhalte mit. bne-Mitglieder können sich einen Rabatt von 30 Prozent auf ihr 2-Tages-Konferenzticket sichern
bne IN DEN MEDIEN
bne bei energate, im Tagesspiegel Background u.v.m.:Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne. Einen Überblick finden Sie hier.
bne. Wir setzen Kräfte frei.