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bne-Newsletter 09/2018

Lieber Leserinnen und Leser,

haben Sie sich bereits angemeldet für das bne-Webinar „Neue Geschäftsmodelle der digitalen Energiewelt“? In dem einstündigen online-Event am 21. September werden verschiedene Geschäftsmodelle beschrieben und deren rechtliche Umsetzung mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen vorgestellt. Im Fokus steht dabei die Anwendung sogenannter freier Messsysteme, die bereits heute den Vorgaben des MsbG genügen. Erweitert wird das Webinar durch erprobte Praxisbeispiele aus den Bereichen der E-Mobilität sowie der Steuerung dezentraler Erzeuger und Lasten – Informationen zur Anmeldung finden Sie unter TOP NEWS I.

Weitere Nachrichten aus Brüssel, Bonn und Berlin:

IN EIGENER SACHE: Neue Referentin Energiewirtschaft und -recht beim bne

Seit Mitte September verstärkt Fanny Tausendteufel als Referentin Energiewirtschaft und -recht das Team des bne. Zuvor war sie bei einem nachhaltigen Investmenthaus für die Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen verantwortlich. Während ihres Studiums des Wirtschaftsingenieurwesens an der TU Berlin arbeitete sie u.a. bei der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und beim Ökologischen Institut für Wirtschaftsforschung (IÖW).

Sie erreichen Fanny Tausendteufel ab sofort unter der Telefonnummer 030/ 400 458 -16 oder per Mail.

TOP NEWS I: bne-Webinar Neue Geschäftsmodelle der digitalen Energiewende am 21. September

Die Digitalisierung der Energiewende birgt Potenzial für viele neue Ideen auf dem Energiemarkt. Auch wenn der vom Gesetzgeber verordnete „Smart Meter-Rollout“ ins Stocken geraten ist, bieten die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) bereits heute einen nicht unerheblichen Spielraum zur Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle für Strom, Wärme, Mobilität und darüber hinaus.

Im bne-Webinar am 21. September um 11 Uhr werden verschiedene Geschäftsmodelle beschrieben und deren rechtliche Umsetzung mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen vorgestellt. Im Fokus steht dabei die Anwendung sogenannter freier Messsysteme, die bereits heute den Vorgaben des MsbG genügen.

Erweitert wird das Webinar durch erprobte Praxisbeispiele aus den Bereichen der E-Mobilität sowie der Steuerung dezentraler Erzeuger und Lasten.

 

Speaker:

Anne Köhler, Co-Autorin des bne-Leitfadens „Geschäftsmodelle und Rechtsrahmen der digitalen Energiewende“, stellt die Möglichkeiten freier Messsysteme vor und bettet diese in verschiedene Geschäftsmodelle ein.

Linda Kahlbaum, Ubitricity - Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH erläutert die technische Umsetzung für die intelligente Netzintegration von E-Fahrzeugen und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Darüber hinaus wird Nikolaus Starzacher, Discovergy GmbH, als wettbewerblicher Messstellenbetreiber und Komplettanbieter für Smart Metering aus der Praxis berichten, worauf beim Einsatz von freien Messsystemen zu achten ist.

Abschließend erklärt RA Sebastian Schnurre, Kanzlei AssmannPeiffer wovon der Einsatz freier Messsysteme abhängt und welche Auswirkungen der Übergang zu zertifizierten Systemen für die o.g. Geschäftsmodelle haben kann.

 

Auf welche Fragen wird in diesem Webinar eingegangen?

  • Was sind freie Messsysteme und worin unterscheiden sie sich von anderen?
  • Welche Geschäftsmodelle lassen sich durch freie Messsysteme umsetzen?
  • Welchen Spielraum gibt das MsbG für freie Messsysteme?
  • Worauf kommt es bei der Umsetzung an?

 

An welche Zielgruppe richtet sich das Webinar?
Das Webinar richtet sich an diejenigen, die mit Geschäftsmodellen des Smart Metering in Berührung kommen. Dies sind die in der Energiewirtschaft angesiedelten Akteure, wie Mieterstromanbieter, Direktvermarkter, Stromversorger, Energiedienstleister, Messstellenbetreiber. Darüber hinaus adressiert das Webinar die Wohnungswirtschaft sowie Beratungsgesellschaften.

Es besteht die Möglichkeit, den Referenten Fragen zu stellen.
Das Webinar wird aufgezeichnet und im Anschluss allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

 

Das Webinar findet statt am 21. September von 11 bis 12:15 Uhr, Tickets kosten 42,-€ (netto). bne-Mitglieder zahlen nur 29,-€ (netto). Anmelden können Sie sich über Eventbrite für dieses Event.

ANGEBOT: Bei Neuerwerb eines bne-Leitfadens: Geschäftsmodelle und Rechtsrahmen der digitalen Energiewende bis zu vier Wochen nach dem Webinar erhalten die Webinar-Teilnehmer einen Rabatt auf den Kaufpreis des Leitfadens in Höhe des Webinarticketpreises.

TOP NEWS II: bne kommentiert Debatte um intransparente Netzentgelte

Ein ausführlicher Bericht des ZDF-Magazins Frontal21 sowie ein Gutachten der Agora Energiewende beklagten in dieser Woche erneut die fehlende Transparenz bei der Genehmigung von Netzentgelten. Für Dritte gibt es keine Möglichkeit, das Zustandekommen von Netzentgelten zu überprüfen oder Beschwerden gerichtlich durchzusetzen. Das Gutachten im Auftrag der Agora beziffert die Mehrkosten durch die fehlende Transparenz auf rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Auch der bne hat in der Vergangenheit mehrfach auf die Defizite bei der Netzregulierung hingewiesen. In einem Statement vom 22. August betonte der bne, dass anders als von Seiten der Netzbetreiber behauptet, kein generelles Recht auf Geheimhaltung von Daten mit dem Verweis auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis bestehe. Das Oberverwaltungsgericht Köln hat in einem Urteil aus dem Jahr 2016 eindeutig festgestellt (*VG Köln, Urt. v. 25.02.2016, 13 K 5017/13, juris), dass in einem Monopol wie dem Stromnetz ein solches Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nicht existiert. Der bne forderte die Bundesregierung auf, endlich dafür sorgen, dass die Betreiber von Energienetzen darlegen müssen, wie sie die vielen Milliarden Euro an Netzentgelten, die die Energiekunden pro Jahr zahlen, einsetzen.

Zum Download:

Das bne-Statement zum Download

Die Agora-Studie

Der Beitrag von Frontal21

TOP NEWS III: bne-Stellungnahme zur Auswahl Vergleichsparameter im Effizienzvergleich

In seiner Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Bundesnetzagentur zur Auswahl der Vergleichsparameter zum Effizienzvergleich der deutschen Elektrizitätsverteilnetzbetreiber kritisiert der bne, dass dem Kabel- und Leitungsbau im Effizienzvergleich weiterhin eine zu große Rolle eingeräumt werde. Alternative Maßnahmen wie Lastmanagement oder Netz-IT würden nur ungenügend in den Parametern abgebildet. Damit bestehe nach wie vor ein Anreiz in Leitungsausbau und damit die teuerste Lösung zu investieren.

Zum Download:

Die bne-Stellungnahme zum Download

EU: Ergebnisse des zweiten Energy Market Integrity and Trancparency Forums

Die bisherige Umsetzung von REMIT ist eine Erfolgsgeschichte dank der Kompetenz und Koordination von ACER, den nationalen Regulierungsbehörden sowie den Bemühungen der Marktteilnehmer, der organisierten Marktplätze und der Reporting-Mechanismen. Zu diesem Fazit kommt die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in Europa (ACER) nach Durchführung des „Second Energy Market Integrity and Transparency Forum“ am 6. und 7. September in Lubljana.

Insgesamt funktionieren die Rahmenbedingungen von REMIT gut und können als Präzedenzfall für die Zukunft dienen, so ACER. In der nächsten Phase von REMIT liegt der Fokus nun auf der Anpassung des rechtlichen Rahmens und der Verbesserung der Effizienz der Marktüberwachung. Auf dem Forum wurde allerdings auch Besorgnis geäußert über mögliche Auswirkungen der Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte und den anhaltenden Mangel an Ressourcen, unter dem ACER gezwungen ist, zu arbeiten.

Zum Download:

Die Ergebnisse und Präsentationen des Forums

BUNDESWIRTSCHAFTMINISTERIUM: Studie zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik erschienen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 30. August eine umfangreiche Studie „Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik für eine sichere, umweltgerechte und kosteneffiziente Energiewende“ veröffentlicht. Hintergrund ist, dass das derzeitige System durch die Zunahme von Eigenverbrauchslösungen sowie den wachsenden Bedarf an Flexibilität im Netz an Grenzen stößt. Viele der vom bne vorgebrachten Ideen, wie das Kapazitätsentgelt, finden sich in den Ergebnissen der Autoren (Consentec/Fraunhofer). Das BMWi hat die Studie am 10. September in Berlin detailliert vorgestellt.

Zum Download:

Die BMWi-Studie zur Netzentgeltsystematik

BUNDESNETZAGENTUR I: bne-Stellungnahme zur Standardisierung der Kapazitätsprodukte

Der begrüßt die Initiative der Bundesnetzagentur (BNetzA) für KASPAR, sieht jedoch über den Festlegungsentwurf hinausgehenden Anpassungsbedarf. Das Angebot bedingt fester Kapazitäten oder die Einführung anderer Nutzungseinschränkungen sind keine dauerhafte Lösung, bestehende Netzrestriktionen beim Gastransport abzubilden, schreibt der bne in seiner Stellungnahme vom28. August. Das Festlegungsverfahren sollte daher insbesondere vor der bevorstehenden Marktgebietszusammenlegung genutzt werden, um die gewachsene Komplexität und Restriktionen beim Netzzugang auf das Nötigste zu reduzieren.

Hierzu sind nach Ansicht des bne u.a. Nutzungsbedingungen und Unterbrechungsreihenfolge netzbetreiberübergreifend zu harmonisieren, Fernleitungsnetzbetreiber zu einer regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen Nutzungseinschränkungen zu verpflichten sowie klarzustellen, dass unterbrechbare frei zuordenbare Kapazitäten immer nachrangig zu bedingt festen Kapazitäten unterbrochen werden.

Im Sinne einer besseren Produktabgrenzung sollte die Bundesnetzagentur für das Angebot bedingt fester Kapazitätsprodukte zur Auflage machen, dass Fernleitungsnetzbetreiber am Tag vor dem Liefertag bis 12 Uhr dem Transport-kunden mitteilen, ob die Kapazität fest bleibt oder die Nutzungsbeschränkung eintreten wird.

 Zum Download:

Die Stellungnahme des bne

BUNDESNETZAGENTUR II: Nächste EEG-Ausschreibungen gestartet

Am 15. August hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2018 gestartet.
Für Onshore-Anlagen beträgt das Höchstgebot im Jahr 2018 6,30 ct/kWh. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 670.161 Kilowatt – die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist.
Für Solaranlagen hat die BNetzA das Höchstgebot auf 8,75 ct/kWh festgelegt. Das Ausschreibungsvolumen für diese Runde beträgt 182.479 Kilowatt.

Die Ausschreibungen für Onshore-Anlagen und für Solaranlagen laufen getrennt voneinander, aber zum gleichen Termin.

Zum Download:

Die Ausschreibung von Onshore-Anlagen

Die Ausschreibung für Solaranlagen

BUNDESNETZAGENTUR III: Keine sternförmige Kommunikation im Gassektor

Trotz Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende im Gassektor bleibt dort absehbar erst einmal alles beim Alten. Aufgaben wie die Umrechnung der gemessenen Volumenwerte (m3) in Energiemengen (kWh), Plausibilisierung und Ersatzwertbildung sowie die Verteilung der Messwerte an die Marktbeteiligten werden weiterhin dem Netzbetreiber zugeordnet – auch dann, wenn die Messeinrichtung Gas an ein intelligentes Messsystem angebunden ist. Dies geht aus einem entsprechenden Festlegungsbeschluss der Beschlusskammer 7 vom 20. August hervor. Mit diesem nutzt die Beschlusskammer 7 den Spielraum des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), wonach für den Gassektor dauerhaft vom Zielmodell der sternförmigen Kommunikation eine abweichende Regelung getroffen werden kann.

Als Begründung für diese Entscheidung führt die BNetzA die Technische Richtlinie des BSI an, welche „derzeit weder eine für die Brennwertermittlung Gas notwendige bidirektionale Kommunikation noch eine ausreichende Berücksichtigung der für eine Mengenbestimmung notwendigen Parameter bzw. historischen Daten durch eine entsprechende Speicherung bzw. Verarbeitung von Zeitscheiben erlaubt“. Die Entscheidung schließe eine zukünftige Verlagerung der Funktionen in ein Smart-Meter-Gateway grundsätzlich nicht aus, so die BNetzA weiter. Mit anderen Worten: Der Funktionsumfang muss zunächst in die Technische Richtlinie und die Smart-Meter-Gateways aufgenommen werden, dann kann man nochmal darüber reden.

Zeitnah müssen nun für die Anbindung von Messeinrichtungen Gas an ein Smart-Meter-Gateway (Strom) die Prozesse der Marktkommunikation an den Beschluss angepasst werden. Die Beschlusskammer bittet daher die Verbände zu prüfen, ob ein  Anpassungsbedarf des Prozessmodells der Anwendungshilfe „Wechselprozesse im Messwesen für die Sparte Gas“ besteht  und gegebenenfalls entsprechende Änderungen vorzunehmen sind.

Zum Download:

Der Beschluss BK7-17-0050

EVENTS: bne auf dem 9. Branchentag PV in NRW am 20. September +++ bne ist Partner der Neuen Energiewelt am 24./25. September in Berlin +++ bne ist Partner der new energy world am 11./12. Dezember in Leipzig

Am 20. September lädt die Energieagentur NRW zum 9. Branchentag Photovoltaik NRW in das Maritim Hotel in Düsseldorf ein. In diesem Jahr stehen die Themen Digitalisierung, neue Produkte/Dienstleistungen und Marktchancen im Vordergrund. Bne-Geschäftsführer Robert Busch wird als Referent zum Thema Geschäftsmodelle der digitalen Energiewende sprechen und unter anderem den gleichnamigen bne-Leitfaden vorstellen. Weitere Informationen und kostenfreie Anmeldung unter: www.energieagentur.nrw/solarenergie/photovoltaik-nrw/9_branchentag_photovoltaik_nrw

 

Die Konferenz Digitale Energiewelt am 24./25. September in Berlin gilt als Wegweiser und Impulsgeber für die neue Energiewelt und bringt Entscheider aus der Energiewirtschaft, Finanzwirtschaft, Key-player aus der digitalen Entwicklung sowie Netzbetreiber zusammen. Start-ups stellen ihre innovativen Geschäftsmodelle vor, gemeinsam werden Strategien entwickelt und neue Chancen und Perspektiven diskutiert, welche die neuen Technologien mit sich bringen.  Der bne ist Partner des Events. Weitere Informationen zu der Veranstaltung.

 

Das Energiesystem ist im Umbruch – mit weitreichenden Folgen für Industrie und Gewerbe, Immobilienwirtschaft, Versorgungsunternehmen, Berater und Dienstleister im Energiemarkt. Die new energy world widmet sich den Chancen und Risiken, die sich aus Lösungen zur Vernetzung dezentraler Erzeugungs- und Abnahmekapazitäten, einem effizienten, wirtschaftlichen und versorgungssicheren Energiemanagement sowie veränderten Marktrollen ergeben. Am 11. und 12. Dezember 2018 findet im Congress Center Leipzig (CCL) die zweite Auflage der Konferenz und Fachausstellung statt. Der bne wirkt im Programmbeirat der new energy world an der Entwicklung der Konferenzinhalte mit. bne-Mitgliederkönnen sich auch nach dem Ablauf des Frühbuchertermins am 28. September einenRabatt von 30 Prozentauf ihr 2-Tages-Konferenzticket sichern. Alle Informationen zum Programm und den Online-Ticketshop finden Sie unter www.newenergyworld.de.

bne IN DEN MEDIEN

bne beim Gebäudeenergieberater, bei PV-Magazine, im Tagesspiegel Background Energie & Klima, bei Adlershof Online, bei Energy 4.0, Energie & Management u.v.m.:Zahlreiche Medien berichteten im vergangenen Monat über Aktivitäten des bne. Einen Überblick finden Sie hier.

bne. Wir setzen Kräfte frei.